Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Mord in Gögginger Asylheim: Das Drama begann mit der Eheschließung

Augsburg
21.12.2020

Mord in Gögginger Asylheim: Das Drama begann mit der Eheschließung

Rechtsanwalt Jörg Seubert (rechts) vertritt den Angeklagten. Der hat ein Teilgeständnis abgelegt, bestreitet aber, dass er jemanden töten wollte.
Foto: Stefan Puchner

Plus Wegen Mordes an seinem Schwager und wegen vierfachem Mordversuchs steht ein Afghane vor Gericht. Der Prozess beleuchtet ein Drama, das viel früher begann.

Der Vater sitzt nahezu gebückt im Zeugenstand. Nur wenige Meter von ihm entfernt ist der Mann, der seinen einzigen Sohn ermordet haben soll. Als der 41-Jährige dem Gericht schildert, wie der Angeklagte mit einem Messer auf seinen 15-jährigen Sohn losging und dem Jungen die Kehle durchschnitt, verliert er die Fassung. Er versucht, seine Schreie zu unterdrücken. Sie sind erfüllt von Wut und unsagbarem Schmerz. Dann weint er laut, zittert am ganzen Körper. Für einen kurzen Moment wird es still im Saal 101 des Augsburger Landgerichts. Dort fand am Montag der zweite Verhandlungstag im Mordprozess gegen einen 30-jährigen Afghanen statt.

Im April kam es zu dem Tötungsdelikt im Gögginger Asylheim.
Foto: Peter Fastl

Dieser soll Anfang April im Gögginger Asylheim "Haus Noah" nicht nur seinen jungen Schwager umgebracht haben. Dem Angeklagten (Verteidiger Jörg Seubert) wird neben dem Mord auch versuchter Mord in vier Fällen vorgeworfen. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann nicht nur seinen Schwager, sondern auch seine Ehefrau und deren gesamte Familie auslöschen wollte, nachdem die Frau sich von ihm getrennt hatte. Der Prozess dreht sich natürlich in erster Linie um die blutige Tat in der Unterkunft der Caritas. Er beleuchtet aber auch ein Drama innerhalb eines fremden Kulturkreises, das wie berichtet schon viel früher begann. Nämlich als vor rund elf Jahren die damals zwölfjährige Tochter der afghanischen Familie mit dem Afghanen verheiratet wurde, der Jahre später zum mutmaßlichen Mörder werden sollte.
 

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

23.12.2020

Ganz einfach. Unsere Kultur und Ethik ist mit der mittelalterlichen Denkweise von vielen Zuwanderern aus Ländern des Mittleren Ostens nicht vereinbar. Wenn sie nicht bereit sind sich unseren Regeln anzupassen, sollten ihnen das Aufenthaltsrecht hier entzogen werden und sie in ihre Heimatländer zurück verbracht werden ohne wenn und aber. Insb die Behandlung von Frauen wie eine Sache/Ware und die daraus resultierende geringschätzige Behandlung sticht hervor.

22.12.2020

Für mich sehe ich nur Abgründe.
Auf allen Seiten.
Die damals 12 jährige Tochter wurde verschachert, misshandelt, gefoltert 11 Jahre lang alle wussten es , sahen zu..
Jetzt wurde der Sohn getötet und der Vater ist erfüllt von Wut und Schmerz.
Alle gehören zurück in ihr Heimatland.Ich bin der Meinung diese Kultur und soziale Prägung, diese Verachtung von Frauen, bekommt keiner aus diesen Köpfen heraus, die Gelegenheit sich an westlichen Werten zu orientieren war gegeben.
Ich denke, wenn es die Tochter getroffen hätte, wäre da nicht so viel Wut und Schmerz , er hatte nur den einen Sohn der ja in diesen Kulturen einen höheren Stellenwert hat als Mädchen.
Aber sicherlich wird in einem Urteil die Kultur berücksichtigt die ich diesbezüglich verabscheuungswürdig finde.

22.12.2020

Ich kann Ihnen da nur teilweise zustimmen. Angekommen sind die hier in unseren Kulturkreis nicht. Und ein erwachsener Mensch wird auch nicht ankommen. So wie niemand von uns dort ankommen würde. Moral und Ethik wird in der Kindheit und Jugend, insbesondere durch das Vorleben der Erwachsenen, geprägt.
Änderung der Prägung geht über Generationen und nicht von heute auf morgen. Die Tat gehört hart bestraft und auch soweit nachweisbar die Mißhandlungen an der Ehefrau.
Aber würde eine Abschiebung den Töchtern beispielweise helfen?

Ethik, Moral und Kultur gehören auch nicht unbedingt zusammen.

Mädchen wurden vor 200 Jahren, hier in der christlich abendländischen Kultur, und später oft noch von den Eltern verheiratet. Teilweise regelrecht verkauft.

http://www.goethe-weimar-wetzlar.de/index-Dateien/Die%20allgemeine%20Sittenlage%20bezueglich%20Liebe%20Heiraten%20Familie%20Kinder%20um%201800.pdf
https://www.hausarbeiten.de/document/497910

Das Dienstmädchen und Mägde in Deutschland (christlich-abendländische Kultur) praktisch rechtlose Lustobjekte und Arbeistsklaven Ihrer Herren waren - ähnlich wie heute in einigen arabischen Länder- , ist beispielweise ebenfalls gerade 100 Jahre her.

https://www.watson.ch/wissen/history/654510825-frauenleben-im-herrschaftsdienst-so-hart-war-der-alltag-der-dienstmaedchen
https://www.planet-wissen.de/geschichte/adel/geschichte_des_hauspersonals/index.html

Die Rechte der Frauen sind bei uns noch realtiv neu, auch wenn wir vieles für selbstverständlich nehmen.

https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/76102/8-maerz-weltfrauentag-07-03-2012

Und in einigen Köpfen ist es auch scheinbar auch noch nicht angekommen. Oder wie soll man Kommentare von Westlern hinsichtlich dem Catcalling verstehen, wie das die Frauen doch froh sein sollen, wenn jemand (fremdes) ihnen hinterpfeift oder sie auf ihre weibliche Körperteile "anspricht".
Da ist noch viel "unwestliches" in nicht wenigen westlichen Köpfen, gerade bei vielen "Verteidigern des Abendlandes".