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Prozess in Augsburg: Baby aus Überforderung getötet? Was Zeugen über die Mutter erzählen

Prozess in Augsburg

Baby aus Überforderung getötet? Was Zeugen über die Mutter erzählen

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    Hat eine junge Augsburgerin ihr Kind getötet, weil sie mit der Situation überfordert war? Dies wird in einem Prozess am Landgericht geklärt.
    Hat eine junge Augsburgerin ihr Kind getötet, weil sie mit der Situation überfordert war? Dies wird in einem Prozess am Landgericht geklärt. Foto: Fabian Strauch, dpa (Symbolbild)

    Die Leichenstarre hatte schon eingesetzt, der kleine Körper wies Leichenflecken auf. Aus der Nase des neun Wochen alten Babys war Schaum ausgetreten, berichtet der Notarzt vor dem Augsburger Landgericht. Er war an jenem Septembervormittag 2018 in die Wohnung der Angeklagten gerufen worden. Der Augsburgerin Sabrina N. wird vorgeworfen, aus Überforderung ihre neu geborene Tochter erstickt zu haben. Zudem wies der Säugling einen Schädelbruch auf. Die 25-Jährige streitet das ab. Bei aller Tragik stellt sich in dem Fall auch die Frage, inwieweit die junge Frau, die sich in einer prekären Lebenssituation befand, unterstützt wurde.

    Einblicke geben eine Krankenschwester, eine Hebamme und ein sogenannter Sozialpate der Stadt Augsburg dem Schwurgericht unter Vorsitz des Richters Roland Christiani. Sie alle hatten sich zeitweise um die junge Frau gekümmert, die in Schwierigkeiten steckte. Sabrina N., die von Rechtsanwalt Moritz Bode verteidigt wird, war vor ihrer Schwangerschaft drogenabhängig, nahm Heroin, trank viel Alkohol. Und sie hatte Schulden, konnte Telefon- und Stromrechnungen nicht mehr bezahlen. Das Kind war nicht geplant. Es entstand aus einer losen Beziehung, wie am dritten Verhandlungstag thematisiert wird. Denn auch der Vater des toten Babys ist als Zeuge geladen.

    "Sie war erleichtert, als das Kind gesund auf die Welt kam"

    "Sie hatte ein gutes Verhältnis zu ihrem Kind. Sie machte den Eindruck, dass sie sich gut kümmert", sagt die Krankenschwester vor Gericht über die Angeklagte aus. Sabrina N. hatte sich an den Koordinierenden Kinderschutz (Koki), eine städtische Anlaufstelle für Schwangere und junge Eltern, gewandt und um Hilfe gebeten. An die acht Mal habe sie sich mit Sabrina N. getroffen, so die Krankenschwester. Die werdende Mutter sei interessiert gewesen, habe viel gefragt. "Sie sorgte sich um die Gesundheit des Kindes und war erleichtert, als es gesund auf die Welt kam." Sabrina N. habe sich an Terminvereinbarungen gehalten. "Weder fiel mir eine Alkoholfahne an ihr auf, noch dass sie unter Drogen stand. Sie war richtig stolz darauf, dass sie nichts mehr nimmt."

    Die Angeklagte befand sich zu der Zeit in einer Substitutionstherapie. Auch als das Baby geboren war, habe sie nichts am Verhalten der Mutter aussetzen können, so die Zeugin weiter. Eines Tages habe Sabrina N. sie angerufen: Sie brauche nicht mehr zu kommen, das Baby sei tot. Ob es möglich sei, dass sich eine Mutter im Schlaf auf ihr Baby legt und es nicht bemerkt, fragt Richter Christiani die Zeugin. Hintergrund: Die Angeklagte selbst hatte ausgesagt, sie wisse nicht, warum ihr Kind erstickte. Als sie morgens aufwachte, habe ihre Tochter tot neben ihr gelegen.

    Zeuge im Prozess am Augsburger Landgericht: "Ein armes Mädel"

    Die Krankenschwester will nicht ausschließen, dass so etwas passieren kann. "Ich habe keine Ahnung", räumt sie ein. "Aber als junge Mama ist man manchmal so müde, dass man es vielleicht nicht merkt." Auch die Hebamme, die sich um die Angeklagte und ihren Säugling kümmerte, zeichnet ein gutes Bild. "Sie war eine ruhige Mama, es war alles in Ordnung, das Kind nahm zu, wie es sein soll." Dass Sabrina N. in einem kleinen Zimmer lebte, habe sie allerdings als ungewöhnlich empfunden. Für ihn sei sie ein armes Mädel gewesen, das in falsche Kreise geraten war, erzählt ein weiterer Zeuge, der sich als sogenannter Sozialpate um die Angeklagte und um deren Schuldensituation gekümmert hat.

    Von einer Drogenproblematik habe er nur am Rande mitbekommen. Der Tod ihres Kindes hat die junge Augsburgerin allerdings wieder in den Drogenabgrund gerissen. Das schildert eine Berufsbetreuerin, die sich nach dem Tod des Babys um die junge Frau kümmerte. Wie berichtet, war die 25-Jährige erst im Mai dieses Jahres festgenommen worden. Die Ermittler waren zunächst von fahrlässiger Tötung ausgegangen, dann verdichteten sich die Hinweise auf Totschlag. Die Mutter sei von dem Kindstod schwerst traumatisiert gewesen. "Sie hätte schon lange Hilfe in Form von Krisenintervention oder Traumabehandlung gebraucht", findet die Zeugin. Die Angeklagte sei so massiv rückfällig geworden, dass sie einmal im Bezirkskrankenhaus, dann in der Uniklinik landete. Später kam sie in eine Drogenklinik nach Köln.

    Mutter des toten Babys: Selbstverletzung und Wutanfälle

    "Ihr fester Wille war, zu entgiften und ihr Leben auf die Reihe zu bekommen." Sabrina N. habe es aber nicht geschafft, ganz von der Sucht loszukommen. Bei sogenannten Abdosierungen rastete die junge Frau offenbar auch aus. Die Betreuerin erzählt dem Gericht von erheblichen Selbstverletzungen und von Wutanfällen. "Sie zertrümmerte Möbel, beschimpfte Menschen." Während Sabrina N. am zweiten Verhandlungstag bei ihrer Aussage noch in Tränen aufgelöst war, verfolgt sie nun regungslos das, was über sie erzählt wird. Auch als der Kindsvater aussagt.

    Ein Paar waren die beiden nicht. Wie der junge Mann den staunenden Richtern erklärt, habe man sich nur gezielt zum Sex verabredet – "auf Zuruf". "Sie war ein nettes Mädel", meint er. Doch irgendwann habe sie sich negativ verändert. "Sie traf sich mit Leuten, von denen es hieß, sie nehmen Drogen." Da habe er es beendet. Er sei davon ausgegangen, dass er der Vater des Kindes sei. "Sie sagte es so." Im Nachhinein sei er sich aber nicht mehr sicher. "Ich wäre für einen DNA-Abgleich bereit gewesen." Er habe offiziell unterschrieben, der Vater zu sein, habe Geld zahlen wollen. Zu sehen bekam er das Kind offenbar nicht. Nach dem Tod des Mädchens sei er von der Familie der Angeklagten immer wieder am Telefon beschimpft worden. Der Prozess wird fortgesetzt.

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