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Prozess in Augsburg: Baby getötet: Staatsanwältin spricht von "fast perfektem Verbrechen"

Prozess in Augsburg

Baby getötet: Staatsanwältin spricht von "fast perfektem Verbrechen"

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    Eine Mutter muss sich für den Tod ihres Säuglings vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Nun wurde sie zu einer Haftstrafe verurteilt.
    Eine Mutter muss sich für den Tod ihres Säuglings vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Nun wurde sie zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: B. Hörmann (Symbolbild)

    Ihr Gesicht sieht man nicht, als Sabrina N. (Name geändert) den Saal betritt. Die FFP2-Maske, die sie trägt, verdeckt bereits Mund und Nase, die Kapuze ihrer Jacke hat die Angeklagte zunächst tief nach unten gezogen und nimmt sie erst weg, als die Richter den Saal betreten. Es wirkt, als wolle sich die Frau hier, im Schwurgerichtssaal des Augsburger Landgerichts, irgendwie vor der Welt verstecken. Aber das kann sie nicht. Die 25-Jährige muss sich vor Gericht verantworten, weil sie nach Erkenntnissen der Ermittler ihre gerade einmal neun Wochen alte Tochter umgebracht hat. Sie muss sich anhören, was Richter Roland Christiani im Urteilsspruch und zuvor Staatsanwältin Tanja Horvath im Plädoyer ihr zu sagen haben. Schmeichelhaft ist es nicht.

    Die Richter der 8. Strafkammer verurteilten Sabrina N. an diesem Montag zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten, wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Dazu ordnete die Kammer an, dass die 25-Jährige in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden solle.Ein Unfallgeschehen, wie von der Angeklagten dargestellt, sei "alles andere als plausibel", sagte Richter Christiani, Vorsitzender der Strafkammer. Die Angeklagte habe "auf gar keinen Fall" alkoholbedingt so tief geschlafen, wie sie behauptet hatte. Nach Ansicht des Gerichts habe die Frau in der Nacht auf den 23. September 2018 die nur neun Wochen alte Tochter erstickt. Zuvor hatte sie dem Baby offenbar einen Schädelbruch mittels stumpfer Gewalt zugefügt.

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    Staatsanwältin Horvath hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von neun Jahren sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert, Verteidiger Moritz Bode auf Freispruch für seine Mandantin plädiert. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer von einem "fast perfekten Verbrechen" gesprochen, das nur durch akribische Arbeit aufgedeckt worden sei. Die Angeklagte habe "sich sehr bemüht, als Opfer dazustehen", sagte Horvath. Doch die 25-Jährige habe im Prozess erwiesenermaßen mehrfach gelogen, auch komme nur sie als Täterin in Betracht. Den Schädelbruch, den das Baby vor seinem Tod erlitt, habe ihm die Angeklagte mit massiver stumpfer Gewalt beigefügt.

    Sabrina N. habe im Prozess erstmals behauptet, das Baby sei ihr wohl aus dem Arm gefallen. Doch dies könne so nicht Ursache der Schädelverletzung sein, wie Gutachten ergeben hätten. Und schon der Zeitpunkt, den die Angeklagte für den angeblichen Sturz genannt habe, liege außerhalb des Zeitraums, in dem die schwerwiegende Verletzung dem Mädchen nach Erkenntnissen eines medizinischen Sachverständigen zugefügt worden sein muss.

    Auch habe Sabrina N. in Bezug auf die Menge Alkohol gelogen, die sie am Tattag getrunken haben wolle, so die Staatsanwältin. Zwei Flaschen des Weincocktails Hugo sowie zwei Flaschen des Bier-Tequila-Mixgetränks Desperados habe sie an dem Tag gekauft, hatte sie in der Verhandlung gesagt. Außerdem habe sie in der Septembernacht 2018 das Beruhigungsmittel Tavor genommen. Doch die Polizei hatte bei Sabrina N. nur eine Flasche Hugo gefunden und keine Verpackung des Medikaments, die Mutter der Angeklagten im Prozess ebenfalls nur von einer Flasche des Weincocktails gesprochen. "Eine weitere Lüge", sagte die Staatsanwältin. Dass das Baby aufgrund des Schädelbruchs in der Tatnacht weinerlich und schmerzempfindlich gewesen war, dürfte klar sein. Vielleicht sei die Angeklagte genervt gewesen vom Gequengel des Kindes.

    Laut Gutachten starb das Mädchen, weil seine Atemwege fünf Minuten lang luftdicht verschlossen gewesen waren – entweder, sagte Horvarth, weil die Angeklagte Mund und Nase des Kindes fünf Minuten zugehalten habe oder weil sie das auf dem Bauch liegende Kind in ein Kissen gedrückt habe. Einen plötzlichen Kindstod hatte der Gutachter angesichts des Zustands der Lunge des Babys ausgeschlossen. "Ich bin davon überzeugt, dass das Baby dadurch gestorben ist, dass die Angeklagte ihm fünf Minuten lang Mund und Nase zugehalten hat", sagte Horvath.

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    Sabrina N. war vor ihrer Schwangerschaft drogenabhängig gewesen, hatte Heroin genommen und viel Alkohol getrunken. Und sie hatte Schulden, konnte Telefon- und Stromrechnungen nicht mehr bezahlen. Ein Gutachter attestierte ihr eine Borderline-Persönlichkeitsstörung. Das Kind war nicht geplant. Es entstand aus einer losen Beziehung, wie an einem Verhandlungstag thematisiert wurde, an dem auch der Vater des toten Babys als Zeuge geladen war. Die Angeklagte selbst hatte ausgesagt, sie wisse nicht, warum ihr Kind erstickte. Als sie morgens aufwachte, habe ihre Tochter tot neben ihr gelegen. Ihr Verteidiger Moritz Bode sagte in seinem Plädoyer, es sei ein "Prozess der Sachverständigen" gewesen, kein Indizienprozess; man wisse auch nach der Verhandlung nicht genau, was vorgefallen sei. Aus seiner Sicht sei die Schilderung seiner Mandantin authentisch. Man müsse berücksichtigen, dass die Geschehnisse drei Jahre zurücklägen; es sei übertrieben, Sabrina N. Lügen zu unterstellen, wenn ihre Erinnerung eingetrübt sei. Über den tatsächlichen Hergang könnten die Gutachter nichts sagen. Ob die Angeklagte das so gemacht habe, wie die Staatsanwältin es darstelle, liege im "Bereich des Konjunktivs".

    Die Kammer folgte allerdings weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. "Das Baby war wehrlos", sagte Christiani. Das habe die Angeklagte ausgenutzt – und ein Menschenleben ausgelöscht. Der Erstickungstod sei qualvoll gewesen. Anwalt Bode kündigte am Rande des Prozesses an, Revision einlegen zu wollen. Das heißt, dass sich wahrscheinlich der Bundesgerichtshof mit dem Urteil befassen und es auf etwaige Rechtsfehler überprüfen wird.

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