Bei der Augsburger Justiz erinnern sie sich immer noch an Karlheinz Schreiber, wenn es um das Thema Auslieferungen geht. Der Waffenlobbyist wurde hier letztlich vom Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt, doch bis es so weit war, dauerte es lange. Schreiber, der sich nach Kanada abgesetzt hatte, kämpfte Jahre gegen seine Überführung nach Deutschland, am Ende bekamen ihn die Strafverfolger dann doch. Oft braucht es deutlich weniger Zeit, ehe ein Verdächtiger nach Deutschland ausgeflogen wird. Wie sich die Sache im Fall des mutmaßlichen Millionenbetrügers Manfred D. (Name geändert) entwickelt, ist noch unklar. Seit zwei Monaten sitzt der 67-Jährige aber zumindest in den USA in Auslieferungshaft.
Wie berichtet, halten ihn die Ermittler der Kriminalpolizei und der Augsburger Staatsanwaltschaft für den Drahtzieher hinter einem der größten Betrugsfälle in der Region in den vergangenen Jahren. Er soll als entscheidende Figur der "Firmenwelten"-Gruppe ein Schneeballsystem aufgesetzt haben, in dem Hunderte Anleger viel Geld verloren; in einem Prozess 2019 gegen weitere Verantwortliche der Gruppe ging das Landgericht von zwölf Millionen Euro Anlegergeldern aus, die geflossen waren. Im Oktober 2019 wurden vier Menschen verurteilt, drei von ihnen zu Haftstrafen. Unternehmen der Gruppe hatten Anleger mit hohen Renditeversprechen gelockt, diese aber nicht eingelöst, da hinter den vollmundigen Ankündigungen zumeist keine tatsächliche Geschäftstätigkeit bestand. Das Geld wurde nicht investiert, sondern floss nach Erkenntnissen der Ermittler und des Gerichts zum Beispiel in eine Villa in New Jersey, in der Manfred D. zunächst wohnte, nachdem er sich im September 2015 in die USA abgesetzt hatte.
Anlagebetrug in Augsburg: Manfred D. ist seit Jahren auf der Flucht
Ein großes Geheimnis war es eigentlich nicht, wo Manfred D. sich seither aufhielt, die US-Behörden brauchten dennoch, ehe sie aktiv wurden. Im März nahmen sie den Mann fest – drei Jahre, nachdem das Amtsgericht in Augsburg einen Haftbefehl erlassen hatte. Eine Auslieferung kann sich hinziehen, vieles hängt nach Aussagen von Experten vom Rechtssystem im jeweiligen Land und von den politischen Beziehungen Deutschlands mit dem betreffenden Land ab. In der Regel sind diverse Behörden auf beiden Seiten direkt oder indirekt involviert, bei Auslieferungsersuchen in die USA etwa sind es neben den Strafverfolgern beider Länder zumeist auch das bayerische Justizministerium, das Bundesamt für Justiz, das Auswärtige Amt, die deutsche Botschaft in Washington, das US-amerikanische Außenministerium und das US-amerikanische Justizministerium.
Im Fall von Manfred D. wurde nach Informationen unserer Redaktion im Juni ein "Hearing" angesetzt, also eine Anhörung vor einem Richter. Heißt: Frühestens an diesem Termin wird möglicherweise über die Frage einer Auslieferung entschieden. Die Möglichkeit, das Gefängnis vorerst gegen eine Kaution zu verlassen, die im amerikanischen Rechtssystem deutlich geläufiger ist als im deutschen, hat der 67-Jährige offenbar nicht. "Bail is denied", heißt es in Unterlagen, die unserer Redaktion vorliegen, eine Kaution wird verweigert.
Zentralstelle Cybercrime ermittelt gegen mutmaßlichen Millionenbetrüger
Sollte Manfred D. nach Deutschland überführt werden, erwartet ihn nicht nur eine wahrscheinliche Anklage der Augsburger Staatsanwaltschaft wegen der umfangreichen Betrugsvorwürfe, sondern möglicherweise auch eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Die dort angesiedelte "Zentralstelle Cybercrime" ermittelte ebenfalls jahrelang intensiv gegen den 67-Jährigen. Er soll, so der Verdacht, teils verleumderische Beiträge auf einer Internetseite verfasst haben, die erst von dort entfernt wurden, wenn Opfer viel Geld zahlten. Dieses Verfahren wurde vorläufig eingestellt, da Manfred D. für die Justiz bislang nicht greifbar war. Es könnte wieder aufgenommen werden. "Über weitere Schritte wird entschieden werden, sollte der Beschuldigte in anderer Sache ausgeliefert werden", sagt Oberstaatsanwalt Thomas Goger.
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