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Ersticktes Baby: Prozess in Augsburg wird neu aufgerollt

Augsburg

Augsburger Prozess um ersticktes Baby wird neu aufgerollt

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    Eine Mutter wurde wegen des gewaltsamen Todes ihres Säuglings vor dem Landgericht Augsburg verurteilt. Vor Gericht wird das Verfahren nun neu aufgerollt.
    Eine Mutter wurde wegen des gewaltsamen Todes ihres Säuglings vor dem Landgericht Augsburg verurteilt. Vor Gericht wird das Verfahren nun neu aufgerollt. Foto: B. Hörmann (Symbolbild)

    Der Prozess um eine junge Mutter aus Augsburg, die wegen Totschlags an ihrem Baby verurteilt worden war, wird seit diesem Montag vor der 1. Strafkammer des Landgerichts in Teilen neu aufgerollt. Ihr Verteidiger Moritz Bode hatte nach dem Urteil im November 2021 Revision eingelegt und vor dem Bundesgerichtshof damit einen Teil-Erfolg erzielt.

    Die damals 25 Jahre alte Augsburgerin war vor der 8. Strafkammer vor dem Landgericht wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Zudem ordnete das Schwurgericht die Unterbringung von Sabrina N. (Name geändert) in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die junge Frau in der Nacht auf den 23. September 2018 die nur neun Wochen alte Tochter erstickt hatte.

    Erneute Verhandlung nach Urteil in Augsburg: Mutter erstickte neun Wochen altes Kind

    Der Schuldspruch wegen Totschlags gegen die Mutter bleibt nach wie vor bestehen. An der Einzelstrafe wird sich für Sabrina N. also nichts ändern. Im Fokus der Revision aber stand der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Dabei ging es darum, was an jenem verhängnisvollen Abend in der Wohnung der Frau geschah, bevor ihr Säugling wenig später erstickte. Eine Obduktion des Babys hatte nämlich ergeben, dass es einen Schädelbruch und eine Hirnblutung erlitten hatte. Todesursächlich war dies aber nicht. Das Schwurgericht, das in dieser Frage auch einen Gutachter hinzugezogen hatte, ging davon aus, dass die überforderte Mutter ihrem Kind stumpfe Gewalt zugefügt hatte. Die Angeklagte wiederum sagte, ihr Baby sei ihr damals vom Arm gefallen und habe sich bei dem Sturz die Verletzungen zugezogen.

    Angeklagte erzählte Augsburger Strafkammer zwei verschiedene Versionen

    Laut dem BGH hat die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung keinen Bestand, weil die ihr zugrunde liegende Beweiswürdigung einen durchgreifenden Rechtsfehler aufweise. Die Strafkammer, so hieß es im Beschluss des BGH, habe ihre Überzeugung, dass die Angeklagte vorsätzlich auf den Kopf des Säuglings einwirkte, in erster Linie darauf gestützt, dass die Frau zwei unterschiedliche Versionen eines jeweils lediglich fahrlässigen und zu einem Sturz des Säuglings führenden Geschehens geschildert habe. Diese Versionen seien jedoch durch rechtsmedizinische und biomechanische Sachverständigengutachten widerlegt.

    Die Angeklagte habe zur Entstehung der Schädelverletzung zweimal gelogen und es sei nicht ersichtlich, warum sie den tatsächlichen Geschehensablauf verschweigen sollte, wenn sie lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf träfe, hieß es weiter in dem Beschluss. Lügen eines Angeklagten ließen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für seine Schuld verwerten, denn auch ein Unschuldiger könne vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen, stellte der Bundesgerichtshof unter anderem fest. Rechtsanwalt Moritz Bode, der für seine Mandantin damals auf Freispruch plädiert hatte, sagte zu dem Beschluss aus Karlsruhe: "Ich werte das als einen partiellen Erfolg." 

    Für das Revisionsverfahren sind jetzt weitere drei Prozesstermine angesetzt. Das Urteil soll in der kommenden Woche fallen. Die Angeklagte könnte zu einer insgesamt niedrigeren Strafe verurteilt werden.

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