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  3. Augsburg: Zahlt die Stadt Augsburg demnächst Corona-Bußgelder zurück?

Augsburg
01.02.2023

Zahlt die Stadt Augsburg demnächst Corona-Bußgelder zurück?

Corona-Hinweisschilder im Frühjahr 2020 am Augsburger Hofgarten.
Foto: Klaus Rainer Krieger (Archivbild)

Plus Vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Corona-Ausgangssperren könnten in Augsburg rund 1100 Bußgelder betroffen sein. Die AfD fordert die Rückzahlung.

Der Rathausplatz war menschenleer, in den Augsburger Straßen herrschte eine gespenstische Stille. Wiesen in den Parks waren mit rot-weißem Flatterband gesperrt. Und wer sich allein mit einem Buch auf eine Parkbank setzte, lief Gefahr, deshalb ein Bußgeld bezahlen zu müssen. Während der ersten Corona-Welle vor drei Jahren herrschten in Bayern strenge Regeln – aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts waren sie zumindest in Teilen zu streng. In einem Urteil stellten die Richter im November fest, dass die Ausgangsbeschränkungen damals nicht verhältnismäßig waren. Die Stadt schätzt, dass wegen der Ausgangssperre in Augsburg rund 1.100 Bußgelder erlassen worden seien, in einer Höhe von insgesamt rund 190.000 Euro. Doch noch ist unklar, ob alle Betroffenen ihr Geld zurückbekommen. Die AfD-Fraktion im Augsburger Stadtrat hat in einem Antrag gefordert, Bußgelder zurückzuzahlen, die man laut dem Urteil nicht hätten verhängen dürfen.

Eine Mitarbeiterin eines Geschäfts steht mit Atemschutzmaske und Handschuhen im Laden.
15 Bilder
Augsburg während des Lockdowns im Frühjahr 2020: Bilder aus einer Stadt, die still geworden ist
Foto: Daniel Biskup

Die Stadt solle den Betroffenen auch Zinsen zahlen und ein Entschuldigungsschreiben schicken. Bei der Stadt Augsburg sieht man die Sache anders. Man könne die Bußgelder nicht einfach zurückzahlen, schließlich seien die Bußgeldbescheide – sofern von den Betroffenen keine Rechtsmittel dagegen eingelegt worden seien – formal rechtskräftig geworden. Daran ändere auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht automatisch etwas, heißt es vom zuständigen Gesundheitsamt. Die Stadt möchte deshalb zunächst abwarten, welche Empfehlungen der Freistaat den Kreisen und Kommunen zum Umgang mit den Bußgeldern geben wird.

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Die Diskussion ist geschlossen.

01.02.2023

Wenn die mich damals wegen solcher "Vergehen" verknackt hätten, würde ich mir den teuersten Anwalt nehmen, der zu kriegen ist. Wenn das viele machen, wird sich die Stadt wünschen, die Bußgelder von sich aus rechtzeitig zurück gezahlt zu haben, Faulheit (ist der Beweggrund der Kommunen) lohnt sich nicht immer

01.02.2023

Eigentlich sollte die Regierung für die Unrechtmäßigen Zwangsmaßnahmen, jedem Bürger eine Entschädigung zahlen?
Unrechtmäßig Inhaftierte bekommen auch Entschädigung.

01.02.2023

An Ihrer Stelle würde ich die Stadt wegen dieser himmelschreienden Ungerechtigkeiten verklagen. :)))

01.02.2023

"Man könne die Bußgelder nicht einfach zurückzahlen, schließlich seien die Bußgeldbescheide – sofern von den Betroffenen keine Rechtsmittel dagegen eingelegt worden seien – formal rechtskräftig geworden."

Na das ist doch mal eine Ansage. Dürfte man erfahren wer dies gesagt hat? Nur damit ich ich dieser Person bei Gelegenheit vor die Füsse spucken kann.

01.02.2023

Die rechtliche Seite ist eindeutig. Auch wenn die Stadt dies evtl. anders sehen möchte, die betroffenen Bescheide sind somit unwirksam und daraus getroffene Maßnahmen müssen von gesetztes Wegen rückabgewickelt werden. Hierüber sieht das Gesetz keine zwei Meinungen.

01.02.2023

"Man könne die Bußgelder nicht einfach zurückzahlen, schließlich seien die Bußgeldbescheide – sofern von den Betroffenen keine Rechtsmittel dagegen eingelegt worden seien – formal rechtskräftig geworden."
- wie kann dann etwas formal rechtskräftig sein, wenn es per Gericht festgestellt rechtswidrig war?!?!
"Hannemann sagt, andere Landkreise hätten sich zuletzt teils kulant gezeigt und Gelder erstattet, wenn man sich schriftlich an die Behörde gewandt habe"
- und was hat es mit Kulanz zu tun, wenn BürgerInnen unrechtmäßig mit Bußgeldern bestraft wurden?! Da können die Landkreise und der Freistaat froh sein, falls die Bürger aus Kulanz keine Zinsen und weitere Entschädigungen für rechtswidrige Freiheitsbeschränkungen während der Corona-Hysterie einfordern!!

01.02.2023

Das halt die, enschuldigung, Augsburger Betonschädel- Mentalität.
Wahrscheinlich ist der Verwaltungsaufwand, die zu unrecht erhobenen Bußgelder freiwillig zurückzuzahlen geringer, als eine Flut von Widerrufen einzeln zu bearbeiten.
Aber wie heißt es, Strafe muss sein. So bekommt die Augsburger Bußgeldverwaltung Berge von Arbeit.

01.02.2023

Ja, mit Rechtsstaatlichkeit hat es die AFD nicht so. Aber mit solchen Forderungen nach der Giesskanne bedient man natürlich das eigene einfach gestrickte Klientel.

01.02.2023

Es ist bekannt, dass sich ein Großteil der Anti-Coronamaßnahmen-Fraktion gern politisch in der AfD tummelt.
Wenn ich jedoch wegen den zum Teil hahnebüchenden Maßnahmen Bußgelder bekommen hätte, würde ich auch versuchen, die umgehend erstattet zu bekommen.
Anwälte riechen da natürlich auch Morgenluft, aus reiner Nächstenliebe natürlich.

01.02.2023

Ums mal klarzustellen, die Gießkanne mit den gesetzeswidrigen Bußgeldern stammt von der Groko und der Regierung Söder. Bußgelder für das Sitzen auf Parkbänken, das Sonnen auf Decken und nächtliche Spaziergänge haben wohl in der Vorstellung einfach gestrickter Zeitgeister wahnsinnig viele Menschenleben gerettet.
Von der AFD, die Putin- Befürworter in ihrer Führungsebene hat, halte ich auch nicht viel. Allerdings erfüllt sie in diesem Fall ihre Aufgabe als Oppostion.