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Bombendrohung gegen Hotel in Augsburg: Ein Gast steckte dahinter

Augsburg

Ein Gast steckte hinter der Bombendrohung gegen ein Augsburger Hotel

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    Die Bombendrohung gegen ein Hotel in der Halderstraße löste einen großen Polizeieinsatz aus.
    Die Bombendrohung gegen ein Hotel in der Halderstraße löste einen großen Polizeieinsatz aus. Foto: Anna Kondratenko

    Bei einer Bombendrohung muss die Polizei mit einem enormen Aufgebot anrücken. Schließlich können die Beamten vorher nicht wissen, ob oder wie ernst die Situation tatsächlich ist. Die beiden Drohungen gegen ein Hotel in der Halderstraße vor zwei Wochen und gegen das Universitätsklinikum vergangenes Wochenende haben sich als Finten herausgestellt, dennoch wird ermittelt. Ein Tatverdächtiger wurde bereits gefasst. Was die Polizei nun prüft.

    Die Halderstraße war nach der Bombendrohung gegen das Hotel an jenem Freitag stundenlang gesperrt, der öffentliche Nahverkehr lag auf dieser Linie brach. Nachdem die Einsatzkräfte auch mit Sprengstoffsuchhunden das Gebäude durchkämmt hatten, dauerte es nicht lange und der Tatverdächtige war gefasst: ein 47-jähriger Augsburger.

    Mann aus Augsburg drohte mit Bombe: „Psychischer Ausnahmezustand“

    Wie die Polizei jetzt auf Nachfrage berichtet, war der Mann erst vor Kurzem Gast in dem betroffenen Hotel. „Zum Zeitpunkt der Tat befand er sich offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand“, berichtet Polizeisprecherin Marion Liebhardt. Das Polizeipräsidium prüfe nun zeitnah, ob der Mann für die Kosten des Polizei- und Feuerwehreinsatzes aufkommen müsse. Ob im Fall der Drohnachricht gegen das Uniklinikum der Verfasser bereits identifiziert wurde, wird weder bestätigt noch dementiert.

    Bombendrohung gegen Augsburger Hotel – die Bilder vom großen Polizeieinsatz

    Bombendrohung
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    Ein Anrufer hat in einem Hotel in der Augsburger Innenstadt Bombenalarm ausgelöst. Die Polizei rückte mit zahlreichen Einsatzkräften an.

    „Derzeit können wir aufgrund der laufenden Ermittlungen keine weiteren Auskünfte geben“, sagt die Sprecherin. Die Polizei ermittelt in derartigen Fällen wegen Bedrohung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Darüber hinaus werde im Einzelfall geprüft, ob der oder die Tatverdächtige für die Kosten des Einsatzes aufkommen muss. Die möglichen Konsequenzen solcher Drohungen sind nicht ohne, wie der Fall einer Bombendrohung gegen ein Möbelhaus vor zwei Jahren zeigte.

    Ein damals 52-Jähriger wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dazu stellte ihm die Polizei die Kosten des Einsatzes in Rechnung.

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