Der Ruf nach immer neuen Verboten und höheren Strafen ist oft blanke Symbolpolitik; ein Aktionismus zum Beispiel nach herausgehobenen Kriminalfällen, der derartige Straftaten weder verhinderte noch gesamtgesellschaftlich etwas nützt. Im Fall illegaler Straßenrennen, seit 2017 als eigenes Delikt im Strafrecht verankert, ist die Lage eine andere. Dass hier seither ein neuer Straftatbestand geschaffen wurde, hat sich als sinnvolles Instrument etabliert – dazu reicht ein Blick nach Augsburg.
Kommentar
Illegale Autorennen: Eine Verschärfung, die sich bewährt hat
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