Wenn Kinder schwere, entsetzliche Straftaten begehen wie zuletzt in Freudenberg, macht das sprachlos. Dass nun eine Diskussion über eine mögliche Verschärfung des Strafrechts und eine Herabsenkung des Alters bei der Strafunmündigkeit geführt wird, mag reflexhaft sein, es ist angesichts der Dimensionen der Taten aber naheliegend und verständlich. Doch es wäre falsch, an der bisherigen Gesetzeslage etwas zu ändern.
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