
Augsburger Schausteller fordert mehr Corona-Hilfe und klagt gegen IHK

Plus Eine Firma erleidet während der Corona-Pandemie Umsatzausfälle, weil der Plärrer in Augsburg nicht stattfindet. Vor Gericht geht es um viel Geld – und um Rechenfehler.

Es war der 16. März 2020, als die bayerische Staatsregierung im Zuge der Corona-Pandemie das öffentliche Leben durch Verbote weitgehend lahmlegte. So wurden Veranstaltungen verboten, Kinos und Theater geschlossen, im Einzelhandel durften nur mehr lebensnotwendige Geschäfte geöffnet bleiben. Viele Firmen, Selbstständige wie Musiker, Kabarettisten oder Gastronomen, wären vor dem Ruin gestanden, hätte der Staat nicht nach und nach rund ein Dutzend umfangreiche Hilfsprogramme aufgelegt, um unter anderem Umsatzausfälle auszugleichen. Bis heute sind allein in Bayern rund 450.000 Anträge eingereicht worden, die zentral von der IHK München und Oberbayern bearbeitet wurden. Manche Antragsteller waren mit ablehnenden Bescheiden nicht zufrieden, suchen nun ihr Recht bei den Verwaltungsgerichten. So auch in Augsburg. Ein Schaustellerbetrieb klagte gegen die IHK, es ging um eine Überbrückungshilfe in Höhe von rund 14.000 Euro.
Nachdem landauf, landab Volksfeste verboten waren, darunter auch der Plärrer, hatte das kleine Unternehmen einen Antrag auf Überbrückungshilfe III in Höhe von 546.000 Euro gestellt, um vor allem Umsatzausfälle zu egalisieren und damit die Existenz des Betriebes zu sichern. Die IHK hatte 428.000 Euro genehmigt, 118.000 Euro abgelehnt. Der Betrieb sah zumindest einen Betrag von rund 14.000 Euro als zu Unrecht vorenthalten an. Dabei ging es um Digitalisierungskosten sowie um eine Zeltüberdachung für eine Fischbraterei. Andreas Dietz, der Vorsitzende Richter der 6. Kammer, machte gleich zu Beginn der Verhandlung darauf aufmerksam, dass es für die Corona-Hilfsprogramme keine Vorbilder gegeben habe. „Vieles war mit heißer Nadel gestrickt“, sagte der Richter, im Nachhinein sei man klüger.
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