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Prozess gegen Kö-Täter Halid S. und weitere Angeklagte in Augsburg gestartet

Prozess in Augsburg

Kö-Täter Halid S. zu Gewalttat im Nachtleben: „Mir tut die Angelegenheit wirklich leid“

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    Kurz nach der Haftentlassung soll er wieder gewalttätig geworden sein: Kö-Täter Halid S. mit seinen Verteidigern David Mühlberger (links) und Marco Müller.
    Kurz nach der Haftentlassung soll er wieder gewalttätig geworden sein: Kö-Täter Halid S. mit seinen Verteidigern David Mühlberger (links) und Marco Müller. Foto: Marcus Merk

    Die fünf Freunde wollten in jener Nacht im März 2025 in einer Disco in der Augsburger Maxstraße feiern. Vorher aber trafen sie sich in einem Park, leerten unter anderem eine Drei-Liter-Flasche Wodka, konsumierten Kokain. Die Stimmung war gut bis euphorisch, beschreibt es einer der Strafverteidiger im Namen seines Mandanten. Auf der Maxstraße kippte die Stimmung, als die Clique vor einem Geldautomaten auf ein homosexuelles Paar traf. Schließlich kam es zu einer heftigen Prügelei, bei der das Paar durch Schläge und wohl auch Tritte schwer verletzt wurde. Vier der fünf Freunde müssen sich seit Montag vor dem Augsburger Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, einer wegen Bedrohung. Zu ihnen zählt Halid S. Der 23-Jährige ist jener junge Mann, der 2019 nach einem Streit am Königsplatz durch einen Faustschlag einen 49 Jahre alten Mann getötet hatte. Zum Prozessauftakt zeigt er sich reumütig.

    Die Gewalttat, die sich in der Märznacht vergangenen Jahres auf der Maximilianstraße abgespielt hatte, sorgte für Aufsehen. Es war ein normaler Wochenendabend, an dem Nachtschwärmer in Augsburg unterwegs sind und Spaß haben. Gegen 0.45 Uhr verließ ein 28-Jähriger mit seinem 26 Jahre alten Freund sowie ein paar Freundinnen eine Bar. Auf Höhe des Judenbergs kam es zu einer folgenreichen Begegnung mit der fünfköpfigen Gruppe um Halid S. Aus der Gruppe heraus sollen homophobe Beleidigungen gefallen sein. Die Polizei meldete damals: „Die Gruppe ging auf den 28-jährigen Geschädigten los und schlug ihn, weshalb er zu Boden ging. Der 26-Jährige griff ein und wurde schließlich auch geschlagen.“ Die Täter sollen laut Anklage brutal vorgegangen sein. Die Opfer sollen am Boden mit Füßen getreten worden sein; es soll auch Tritte gegen die Köpfe gegeben haben.

    Prozess in Augsburg: Halid S. verspricht, keinen Alkohol und keine Drogen mehr zu konsumieren

    Weil die Ermittler bei der Tat von einem homophoben Hintergrund ausgingen, schaltete sich die Generalstaatsanwaltschaft München ein. Sie wird bei Hasskriminalität tätig. Halid S., der zu den Angeklagten zählt, war erst wenige Monate vor der Prügelei in der Maxstraße aus der Haft entlassen worden. Nach dem gewaltsamen Tod des Passanten am Königsplatz am Nikolaustag 2019 hatte er eine viereinhalbjährige Haftstrafe abgesessen. Und nun soll er wieder zugeschlagen haben. Halid S., der seit April vorigen Jahres in Untersuchungshaft sitzt, lässt durch seinen Anwalt David Mühlberger eine Erklärung abgeben.

    Er entschuldige sich aufrichtig für das, was er getan habe, so der Anwalt. „Mir tut die Angelegenheit wirklich leid und werde dies, falls von den Geschädigten gewünscht, zum Ausdruck bringen“, las der Verteidiger Halid S.‘ Worte vor. Auch wolle er den beiden als Entschädigung Geld zahlen. „Ich darf und werde keinen Alkohol und keine Drogen mehr konsumieren.“ Künftig wolle er sich von den anderen Angeklagten fernhalten. Halid S., äußerlich ein gepflegter junger Mann mit akkurat gekämmten Haaren, nickt zu den Angaben seines Verteidigers. Nach ihm lassen noch zwei weitere Angeklagte von ihren Verteidigern Erklärungen vortragen. Sie zeigen sich ebenso reumütig, räumen Vorwürfe ein. Allerdings nicht alle. Offen bleiben zwei Punkte. Sie werden im Laufe des Prozesses noch eine wichtige Rolle spielen.

    „Halt‘s Maul, du Schwuchtel“ - fielen solche Sätze vor der Eskalation?

    Von welcher Seite ging der erste körperliche Angriff vor dem Geldautomaten aus? Und: Spielte bei der Tat tatsächlich Schwulenfeindlichkeit eine maßgebliche Rolle? Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass Halid S. begonnen hatte, die Geschädigten zu beleidigen. Er soll Sätze, wie „Halt‘s Maul, du Schwuchtel“ geäußert haben. Einer der Geschädigten soll daraufhin auf die Gruppe zugerannt sein und versucht haben, einen der fünf Männer an den Kragen zu packen. Schnell entwickelte sich die Auseinandersetzung. Der Drogen- und Alkoholkonsum, auf den die Verteidiger hingewiesen haben, sorgte offenbar für enthemmte Aggressivität auf Seite der Clique.

    Er habe vor dem Geldautomaten nur einen Wortwechsel wahrgenommen, erklärt hingegen Halid S. über seinen Verteidiger.„Plötzlich rannte eine Person auf unsere Gruppe zu und schlug einem ins Gesicht. Es ging alles so schnell. Dann schlugen wir den Angreifer.“ Ja, auch er habe zugeschlagen, aber nicht gegen den Kopf getreten, lässt er betonen. Wie auch, dass er nichts gegen Homosexuelle habe. In dem Verfahren, das vor der 1. Strafkammer unter Vorsitz des Richters Michael Schneider bis Mitte März dauert, wird noch ein Video in den Mittelpunkt rücken.

    Homophobe Gewalttat in der Augsburger Maxstraße? Video wird eine Rolle spielen

    Nach Recherchen unserer Redaktion soll es zeigen, dass eines der beiden Opfer unmittelbar vor der Gewalteskalation mit großer Vehemenz regelrecht in die Gruppe der Verdächtigen gesprungen ist – was von den späteren mutmaßlichen Tätern möglicherweise als Angriff gewertet wurde. Es würde das Geschehen in einem etwas anderen Licht zeigen. Oder hatte sich der Geschädigte eine Beleidigung nicht weiter gefallen lassen, wie es die Generalstaatsanwaltschaft es sieht? Im Verfahren dürfte darum gerungen werden, wie die Sekunden des Videos zu werten sind.

    Die Angeklagten sind alle im Alter von 23 bis 25 Jahren, sie sind in Augsburg geboren und haben Migrationshintergrund. Halid S. und ein weiterer Angeklagter haben die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit, die drei anderen ausschließlich die deutsche. Keiner von ihnen hat eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dass sie sich im gegenseitigen Umgang nicht guttun, haben manche von ihnen offenbar begriffen. Nicht nur Halid S., sondern auch zwei weitere Angeklagte lassen verkünden, dass sie künftig getrennte Wege gehen wollen. Sein Mandant sei der Auffassung, das sei für ihn und für Dritte besser, sagt etwa Strafverteidiger Michael Pösl. Er plane sogar wegzuziehen, um sich von den anderen räumlich zu trennen.

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