Das Verfahren gegen drei Mitarbeiter der Stadt Augsburg wegen Untreue im Zusammenhang mit dem städtischen Bestattungsdienst hat nun vor dem Amtsgericht mit einem Freispruch geendet. Wie berichtet hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, weil die leitenden Mitarbeiter des städtischen Grünamtes und des Bestattungsdienstes (zwei sind inzwischen im Ruhestand) zwischen 2019 und 2021 die Auszahlung von 160.000 Euro an ungerechtfertigten Zuschlägen an die Fahrer von Leichenwagen abgezeichnet haben sollen. Am Ende der Verhandlung stand aber Kritik am Agieren der übergeordneten Referate.
In der Verhandlung entstand der Eindruck, dass Entscheidungen nicht klar durchgesetzt wurden. „Es hat an Kommunikation gekrankt“, so Richterin Andrea Hobert in ihrer Urteilsbegründung, nachdem eine Reihe von Mails zwischen OB-Referat, Umweltreferat und nachgeordneten Ämtern verlesen wurden. Dafür, die Dinge zu regeln, wären die Referatsleitungen zuständig gewesen, so das Gericht. „Angezeigt wurden dann die kleinsten Räder im Behördenablauf.“ Das Gericht bedauerte die Belastungen für die Angeklagten durch den Prozess.
Zuschläge von über 1000 Euro monatlich
Hintergrund des Verfahrens war, dass die Fahrer des stadteigenen Bestattungsdienstes neben ihrem Gehalt Erschwerniszuschläge bekamen, die pro Kopf mehr als 1000 Euro pro Monat ausmachten. In der zwischen Stadt und Gewerkschaft verhandelten Zuschlagstabelle aus dem Jahr 1967 tauchten Dinge wie übergewichtige Tote, die andernorts wohl als Erschwernis gelten, nicht auf. Die Erstellung einer neuen Tabelle stand im Raum, wurde aber nicht verhandelt. Ersatzweise wurden Zuschläge für in der Tabelle aufgeführte Erschwernisse gewährt, etwa das Bergen von Unfallleichen. Bei einer turnusgemäßen Prüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband 2018 wurde dieses Vorgehen gerügt.
Mailverkehr zwischen städtischen Dienststellen
Daraufhin setzte ein Mailverkehr zwischen Dienststellen ein, teils mit unterschiedlichem Vorgehen und ohne eine Entscheidung, die von allen Beteiligten als verbindlich angesehen wurde. Nachdem die Referenten Frank Pintsch (ab 2020 zuständig fürs Personal) und Reiner Erben (bis zu seinem Ruhestand Anfang Mai zwölf Jahre lang verantwortlich fürs Friedhofswesen) am ersten Verhandlungstag die Aussage teils verweigerten, um sich potenziell nicht selbst zu belasten (wir berichteten), war am Montag der frühere Stadtdirektor Hermann Weber (bis 2020 zuständig fürs Personalwesen) geladen.
Weber drängte damals auf eine zügige Regelung, das für den Bestattungsdienst zuständige Grünamt verwies darauf, dass man reihenweise Kündigungen befürchten müsse, wenn den nicht üppig bezahlten Fahrern schlagartig Zuschläge gestrichen werden. Mit dem Personalamt verständigte man sich darauf, weiterzumachen, bis eine neue Zuschlagstabelle ausverhandelt ist. Das Umweltreferat hielt sich zurück. Es gab dann weitere Mails. Eine Anweisung zum Stopp gab es dann 2021 aus dem Umweltreferat.
Größe der Verwaltung habe „zu Missverständnissen geführt“
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die Zahlungen zwischen 2019 und 2021 mit Wissen der Stadtspitze passierten oder ob die Angeklagten entgegen Anweisung handelten. Letztlich beantragte auch die Staatsanwaltschaft Freispruch. Die Angeklagten hätten den Betrieb im Bestattungsdienst aufrecht erhalten wollen, bis eine Regelung da ist. Die Größe des Apparats der Stadtverwaltung habe dann wohl zu Missverständnissen geführt.
Die Verteidiger gingen hart mit der Stadt ins Gericht. „Die Angeklagten mussten ausbaden, was andere hätten tun müssen“, so Anwalt Felix Egner. Verteidigerin Martina Sulzberger sprach von einem „Armutszeugnis“. Keiner der Verantwortlichen aus der Stadtspitze habe sich hingestellt und gesagt, dass da „Mist passiert“ sei. Verteidiger Beyer kritisierte die Rolle des früheren Umweltreferenten Erben. Er habe sich in der Diskussion zwischen den Dienststellen zunächst rausgehalten.
In ihren letzten Worten vor der Urteilsverkündung gingen die Angeklagten, nachdem sich ein Freispruch schon abzeichnete, nicht mehr groß auf ihre Personen ein. Die Stadt müsse sich künftig anders aufstellen, so der frühere Vize im Grünamt. „Bis vor einigen Jahren hätte man sich zusammengesetzt, um eine Lösung zu finden.“ Stattdessen seien Mails verschickt worden. Die Leiterin des Grünamts plädierte dafür, sich den Zuschlagskatalog vorzunehmen. Man müsse auch die Mitarbeiter im Blick haben, die in der Entgelttabelle weit unten stehen.
Wie die Stadt auf Anfrage mitteilte, gibt es aktuell keine Bestrebungen, das Zuschlagsverzeichnis zu erweitern. Zur aktuellen wirtschaftlichen Situation äußert sich der neue Ordnungs- und Umweltreferent Frank Pintsch (CSU) nicht. Der Bestattungsdienst hat nach Jahren mit einer „schwarzen Null“ zumindest in den ersten Jahren nach 2020 Defizite erwirtschaftet, teils wegen Personalproblemen. Detaillierte Betriebsergebnisse könne er wegen des Konkurrenzschutzes nicht öffentlich machen, so Pintsch. Als neuer Referent in dem Bereich sei es aber seine Aufgabe, die Wettbewerbsfähigkeit in den Blick zu nehmen. Der Stadtrat werde bald eine Einschätzung erhalten.
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