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Quecksilber-Hotel: Landgericht Augsburg verpflichtet Geschäftsführer zur Rückzahlung

Prozess in Augsburg

Urteil im großen Quecksilber-Hotel-Verfahren: Geschäftsführer müssen Klägern viel Geld zurückzahlen

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    Im Verfahrenskomplex um das „Quecksilber-Hotel“ hat das Landgericht Augsburg nun etliche Urteile gefällt.
    Im Verfahrenskomplex um das „Quecksilber-Hotel“ hat das Landgericht Augsburg nun etliche Urteile gefällt. Foto: Marcus Merk

    Verkündungstermine am Landgericht sind zumeist eher fade Angelegenheiten. Ein Richter oder eine Richterin tritt in einen oft menschenleeren Raum, sagt einen Satz wie „die Klage wird abgewiesen“ und springt dann zum nächsten Urteil, das zuweilen ebenfalls schnell öffentlich mitgeteilt wird, auch wenn niemand vor Ort ist. Am Donnerstag indes haben sich gut 20 Personen in den größten Saal im Gerichtsgebäude am Alten Einlass eingefunden, um zu hören, was Richter Christian Engelsberger zu verkünden hat. Es ist auch kein normales Verfahren; es geht um das sogenannte Quecksilber-Hotel im Textilviertel und um ungewöhnliche Umstände: Das Gericht verkündet gleich mehrere Urteile in der Sache, haben doch 80 Betroffene gegen die Projektentwicklerin sowie gegen die beiden Geschäftsführer auf Rückzahlung zu Unrecht geleisteter Baufortschrittsraten geklagt. Die Entscheidungen in den Zivilverfahren sind eindeutig.

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