Spielautomaten können in Bars und Kneipen ein ordentliches Zusatzgeschäft sein, je nach Lage, Publikum, Konzept. Noch mehr Geld bringen die Geräte den Betreibern der Gastwirtschaften ein, wenn man für die Einnahmen keine oder zu wenige Steuern zahlt – und die Automaten zusätzlich auch noch entsprechend manipuliert. So soll es im Fall eines Mannes aus Augsburg gewesen sein, der phasenweise zwei Lokalitäten, darunter eine türkische Gaststätte, in der Stadt betrieb. Der Steuerschaden liegt laut Anklage bei über einer Million Euro. Es ist eine Summe, die für den Angeklagten eine Gefahr birgt.
Im Prozess, der derzeit vor dem Landgericht Augsburg stattfindet, wirft die Staatsanwaltschaft dem 68-Jährigen vor, in 18 Fällen massiv Steuern hinterzogen zu haben. Am ersten Verhandlungstag legte der Angeklagte ein Geständnis über seinen Anwalt Florian Engert ab. Engert, ein Experte im Steuerstrafrecht, sprach von „eklatanten Fehlern“ in der Buchhaltung seines Mandanten. Dieser habe es für möglich gehalten, dass Steuerbescheide zu seinen Gunsten ausgestellt werden und er sich Steuern spart.
Prozess in Augsburg: Dem Angeklagten könnte eine Haftstrafe drohen
Bei einer Summe von mehr als einer Million Euro landen verurteilte Steuerhinterzieher zumeist im Gefängnis, allerdings kann es auch in solchen Fällen noch auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen. Ob der jetzige Prozess zu einer Haftstrafe des angeklagten Gastronomen führt, ist völlig offen. Zum einen gilt bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung, zum anderen basieren derartige Anklagen oft auch auf Schätzungen der Finanzämter, die in einer Gerichtsverhandlung bewiesen werden müssen.
Offenbar besteht hinsichtlich des konkreten Schadensbetrags noch Aufklärungsbedarf im Verfahren. Was hinzukommt: Die Taten, die dem 68-Jährigen zur Last gelegt werden, liegen Jahre zurück; laut Anklage geht es um den Zeitraum 2014 bis 2019. Der Prozess erinnert an einen anderen Fall der Steuerhinterziehung in einem Restaurant in Augsburg, der jahrelang die Justiz beschäftigt hatte.
Asia-Restaurant in Augsburg veränderte Rechnungen mit spezieller Software
In dem Fall war es um ein asiatisches Buffet-Restaurant gegangen, das mittels spezieller Software ganze Rechnungen im Buchungssystem nachträglich verändert hatte. Die Chefin des Betriebs erhielt im März dieses Jahres nach jahrelangem juristischen Tauziehen in einem Berufungsverfahren eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. In der jetzigen Verhandlung geht es um ein Restaurant, das türkische Küche anbietet.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren