Was sich im August 2024 in einer Wohnung in Augsburg ereignet haben soll, ist nur schwer zu begreifen. Eine 34-jährige Frau soll, so haben es die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kripo Augsburg ergeben, über Stunden von ihrem Partner misshandelt, ja: gequält worden sein. Der 35 Jahre alte Mann soll unter anderem mit einer Scherbe auf sie eingestochen und danach mehrfach versucht haben, sie zu erwürgen; das Opfer überlebte schwer verletzt. Nun wird sich das Landgericht Augsburg mit dem ebenso brutalen wie wohl tragischen Fall befassen.
Auslöser der Gewalttat war nach Erkenntnissen der Ermittler ein Streit um das gemeinsame Kind, ein vier Monate altes Baby. Nach der Geburt, so heißt es, habe das Paar vermehrt gestritten. Im August soll dann eine eigentliche banale Situation eskaliert sein: Der Mann, 35 Jahre alt, passte vormittags auf den Säugling auf. Als die 34-Jährige nach Hause kam und das Kind an sich nehmen wollte, soll der Mann ausgerastet sein. Zunächst schlug er den Ermittlungen zufolge mehrfach mit den Fäusten auf seine Partnerin ein. Dann soll er der 34-Jährigen mit der Scherbe einer Vase in den Oberkörper gestochen haben; er schnitt ihr laut Ermittlungen auch über verschiedene Bereiche ihres Körpers. Die Frau muss massiv geblutet und bereits zu dem Zeitpunkt erhebliche Verletzungen erlitten haben, was indes nicht dazu führte, dass der 35-Jährige von ihr abließ. Stattdessen soll er ein Kissen genommen und es seiner Partnerin auf das Gesicht gedrückt haben – in dem Wunsch, die 34-Jährige zu ersticken.
Verhandlung in Augsburg: Psychisch kranker Mann soll Partnerin gequält haben
Nach Erkenntnissen der Ermittler stand die Frau mehrfach davor, das Bewusstsein zu verlieren, ihr gelang es aber zwischendurch, sich aus der Situation zu befreien. Offenbar dauerte das Martyrium der Frau stundenlang. Die Ermittler gehen davon aus, dass die 34-Jährige gegen Mittag erstmals von ihrem Partner attackiert wurde; am späten Nachmittag, heißt es, habe sie sich aus der Lage befreien können. Dies gelang ihr offenbar, weil das vier Monate alte Kind, das der Mann zwischenzeitlich auf einem Sofa abgelegt hatte, herunterfiel und der 35-Jährige daraufhin kurzzeitig von ihr abließ. Die Frau lief zu weiteren Anwohnern, die den Notruf wählten.
Die Staatsanwaltschaft wertet die massive Gewalttat unter anderem als versuchten Totschlag, ein schweres Verbrechen; im Normalfall würde dem 35-Jährigen angesichts der Vorwürfe eine langjährige Haftstrafe drohen. Dazu wird es allerdings mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht kommen: Im Laufe des Ermittlungsverfahrens stellte sich heraus, dass der Mann unter einer erheblichen psychischen Erkrankung leidet; nach einem Monat in Untersuchungshaft wurde er bereits im Herbst 2024 in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert, in dem er bis heute therapiert wird.
Bei der Verhandlung am Landgericht handelt es sich nicht um einen klassischen Strafprozess, sondern um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Darin geht es um die Frage, ob der Beschuldigte, der aufgrund seiner Erkrankung vermutlich schuldunfähig war, längerfristig in einer Klinik untergebracht wird. Die Augsburger Anwältin Martina Sulzberger, die den Beschuldigten vertritt, sagt auf Anfrage, es sei ein „tragisches Verfahren“. Die Krankheit ihres Mandanten habe zur Folge gehabt, dass der Mann seine Partnerin verletzt habe, die Aufarbeitung im Gerichtssaal werde auch für ihn schwierig und sehr schmerzhaft werden. Starten soll die Verhandlung in der kommenden Woche, die zuständige 4. Strafkammer hat insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt.
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