Der Mann, der frühmorgens im Gerichtssaal neben zwei Anwälten sitzt, bietet an diesem Tag einen ungewohnten Anblick. Er trägt, anders als sonst, nicht die schwarze Anwaltsrobe. Kein Wunder, der 54-Jährige, ein in Augsburg bekannter Strafverteidiger, ist selbst angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Zeugin zur Falschaussage gebracht zu haben, um seinen Mandanten zu schützen. Im Juristendeutsch ist dies eine Anstiftung zur falschen, uneidlichen Aussage in Tateinheit mit Strafvereitelung.
Prozess in Augsburg
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