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Ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben: Das müssen Autofahrer wissen

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Ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben: Das müssen Autofahrer wissen

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    Wann ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig? Während der Sachverhalt für EU-Bürgerinnen und -Bürger recht eindeutig ist, sieht die Sache bei Drittstaaten anders aus.
    Wann ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig? Während der Sachverhalt für EU-Bürgerinnen und -Bürger recht eindeutig ist, sieht die Sache bei Drittstaaten anders aus. Foto: 1STunningART, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer mit einem Führerschein aus dem Ausland nach Deutschland zieht, darf häufig zunächst weiter Auto fahren. Doch je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. Während Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten meist problemlos anerkannt werden, müssen Fahrerinnen und Fahrer aus sogenannten Drittstaaten ihre Fahrerlaubnis oft nach einigen Monaten umschreiben lassen – teilweise sogar mit erneuter Theorie- oder Praxisprüfung.

    Welche ausländischen Führerscheine sind in Deutschland überhaupt gültig?

    Grundsätzlich dürfen Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Fahrzeuge der Klassen fahren, für die ihre Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Dies schreibt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) auf seiner Webseite. Dabei müssen allerdings bestehende Auflagen oder Beschränkungen ebenfalls eingehalten werden.

    Bei Führerscheinen aus EU- oder EWR-Staaten gilt: Sie bleiben nach der Wohnsitznahme in Deutschland in der Regel bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit anerkannt. Voraussetzung ist allerdings ein nationaler Führerschein – ein internationaler Führerschein allein reicht nicht aus.

    Auch die Informationsseite der Europäischen Union bestätigt, dass Menschen bei einem Umzug innerhalb der EU ihren Führerschein normalerweise nicht umtauschen müssen. Ein freiwilliger Umtausch ist jedoch möglich. Anders sieht es jedoch bei Führerscheinen aus Drittstaaten aus – also Ländern außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. Diese sind in Deutschland nur zeitlich begrenzt gültig.

    Nicht anerkannt werden laut § 29 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausländische Führerscheine unter anderem dann, wenn:

    • sie abgelaufen sind,
    • es sich um Lern- oder vorläufige Führerscheine handelt,
    • das deutsche Mindestalter nicht erreicht wurde,
    • dem Fahrer in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

    Wann muss ein ausländischer Führerschein umgeschrieben werden?

    Wer mit einem Führerschein aus einem Drittstaat dauerhaft nach Deutschland zieht, darf damit grundsätzlich noch sechs Monate ab dem Wohnsitzwechsel nach Deutschland fahren. Danach wird die Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Der sogenannte „ordentliche Wohnsitz“ liegt laut Fahrerlaubnisrecht generell dort, wo sich eine Person mindestens 185 Tage pro Jahr aufhält.

    Wer nach Ablauf der Frist weiterhin mit dem ausländischen Führerschein fährt, begeht laut BMV „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.

    In Ausnahmefällen kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Sechs-Monats-Frist um weitere sechs Monate verlängern. Dafür muss allerdings glaubhaft gemacht werden, dass der Aufenthalt in Deutschland insgesamt nicht länger als zwölf Monate dauern wird.

    Kann man einen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umwandeln lassen?

    Grundsätzlich können allerdings viele ausländische Fahrerlaubnisse in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Welche Voraussetzungen gelten, hängt allerdings vom Ausstellerstaat ab. Für Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten ist eine Umschreibung häufig freiwillig.

    Laut EU-Kommission ist sie beispielsweise verpflichtend, wenn:

    • der Führerschein verloren geht,
    • er gestohlen oder beschädigt wurde,
    • nationale Behörden dies verlangen,
    • oder Verkehrsverstöße vorliegen.

    Bei Führerscheinen aus Drittstaaten hängt die Umschreibung davon ab, ob zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat ein Anerkennungsabkommen besteht. Für bestimmte Staaten entfallen Theorie- oder Praxisprüfungen teilweise vollständig. Maßgeblich ist die sogenannte Staatenliste nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

    Wer keinen Staat auf dieser Liste findet, muss in Deutschland sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung absolvieren. Eine verpflichtende Fahrschulausbildung gibt es dabei allerdings nicht.

    Was braucht man zum Umschreiben eines ausländischen Führerscheins?

    Wer seinen Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen will, muss einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise dem Straßenverkehrsamt am Wohnort stellen, heißt es vom ADAC.

    Für die Umschreibung verlangen die Behörden je nach Einzelfall unterschiedliche Unterlagen. Ausdrücklich genannt werden bei ADAC und BMV:

    • der gültige ausländische Führerschein,
    • gegebenenfalls eine Übersetzung,
    • ein internationaler Führerschein als Nachweis,
    • Nachweise über den Wohnsitz.

    Eine Übersetzung ist insbesondere erforderlich, wenn der Führerschein nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde, nicht aus einem EU-/EWR-Staat stammt oder nicht dem internationalen Standard des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr entspricht.

    Deutschland verzichtet bei Führerscheinen aus Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, der Schweiz und Senegal ausdrücklich auf die Pflicht, eine Übersetzung mitzuführen.

    Kann man einen abgelaufenen ausländischen Führerschein umschreiben?

    Doch was sollten Betroffene tun, wenn der Führerschein schon eine Weile abgelaufen ist? In einem solchen Fall kann ein ausländischer Führerschein nur noch unter bestimmten Voraussetzungen umgeschrieben werden. Laut Bundesverkehrsministerium kann bei abgelaufenen ausländischen Fahrerlaubnissen auf Antrag eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis erteilt werden.

    Gleichzeitig betont das BMV jedoch, dass ein nicht mehr gültiger ausländischer Führerschein nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland berechtigt. Wer dennoch fährt, macht sich strafbar.

    Für die konkrete Umschreibung abgelaufener Führerscheine müssen sich Betroffene mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde auseinandersetzen.

    Welche Länder haben Sonderregelungen mit Deutschland?

    Allerdings existieren auch mehrere Staaten, mit denen Deutschland Vereinbarungen getroffen hat, um eine vereinfachte Umschreibung zu ermöglichen. Besonders relevant ist derzeit Großbritannien. Seit dem Brexit müssen britische Führerscheine spätestens sechs Monate nach Wohnsitznahme in Deutschland umgeschrieben werden. Allerdings ist die Umschreibung derzeit ohne theoretische und praktische Prüfung möglich, schreibt das BMV.

    Auch ukrainische Führerscheine genießen derzeit Sonderregelungen. Für die Dauer des Schutzstatus werden sie in Deutschland und der gesamten EU anerkannt. Selbst nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufene ukrainische Führerscheine bleiben in diesem Zusammenhang gültig. Eine Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind laut ADAC nicht erforderlich.

    Darüber hinaus soll künftig auch Montenegro in die Staatenliste aufgenommen werden. Nach Angaben des ADAC ist geplant, Führerscheine der Klassen A und B künftig ohne zusätzliche Prüfung gegenseitig anzuerkennen.

    Zusammenfassend: Ob ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig bleibt oder umgeschrieben werden muss, hängt vor allem vom Herkunftsland ab. Während EU- und EWR-Führerscheine meist dauerhaft anerkannt werden, gelten für Drittstaaten in der Regel strenge Fristen. Besonders wichtig ist die Sechs-Monats-Regel nach der Wohnsitznahme in Deutschland. Wer diese ignoriert und weiterfährt, riskiert Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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