Schnee, Eis und glatte Straßen stellen Autofahrer im Winter jedes Jahr vor neue Herausforderungen. Besonders heikel wird es, wenn plötzlich ein Räum- oder Streufahrzeug vor einem auftaucht und das Tempo deutlich drosselt. Viele Autofahrer – gerade die, die es eilig haben – fragen sich dann: Darf ich das Fahrzeug überholen – oder ist das verboten und sogar gefährlich?
Autofahren im Winter: Darf man Räum- und Streufahrzeuge überholen?
Grundsätzlich gilt: Ja, das Überholen von Räum- und Streufahrzeugen ist erlaubt. Wie der ADAC informiert, gibt es kein gesetzliches Überholverbot allein wegen des Winterdienstes. Allerdings gelten die generellen Vorschriften nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) wie sonst auch: So ist das Überholen bei unklarer Verkehrslage, ebenso wie bei eingeschränkter Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee, verboten. Auch wenn man nicht die gesamte Strecke überblicken kann oder durchgezogene Linien auf ein Überholverbot hinweisen, darf man nicht überholen. Laut ADAC dürfen Schneeräumfahrzeuge außerdem nicht rechts überholt werden – auch nicht, wenn sie auf der Autobahn auf der linken Spur fahren.
Wer bei unübersichtlicher Verkehrslage unerlaubt überholt, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen, informiert der Automobil-Club Verkehr (ACV). Kommt es dabei zu einer Gefährdung, werden 250 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig.
Räum- und Streufahrzeuge: Was ist der Unterschied?
Laut dem ACV spielen Räum- und Streufahrzeuge eine zentrale Rolle, damit Straßen auch im Winter sicher befahrbar bleiben. Sie übernehmen dabei unterschiedliche Aufgaben:
- Räumfahrzeuge befreien die Fahrbahn mit großen Schneepflügen vom Schnee und schieben ihn zur Seite.
- Streufahrzeuge teilen Salz, Sand oder Splitt aus, um Eis zu verhindern und glatte Straßen griffiger zu machen.
Viele Winterdienstfahrzeuge kombinieren beide Funktionen. Für ihren Einsatz gelten besondere Regeln: So haben sie laut § 35 Abs. 6 StVO Sonderrechte und dürfen „auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert“.
Warum sollte man Räum- und Streufahrzeuge nicht überholen?
So viel zur Theorie. In der Praxis ist das Überholen von Winterdienstfahrzeugen oft nicht sinnvoll – oder sogar riskant. Räum- und Streufahrzeuge sind meist langsam unterwegs, um ihre Arbeit gründlich zu erledigen. Der ADAC weist darauf hin, was viele Autofahrer in Eile oft nicht bedenken: Die Fahrbahnen vor den Winterdienstfahrzeugen sind oft noch glatt, daneben möglicherweise schneebedeckt oder vereist. Wer hier überholt, riskiert schnell die Kontrolle über das Auto zu verlieren.
Neben der Gefahr gibt es noch einen weiteren Grund, auf das Überholen zu verzichten: mögliche Lackschäden. So informiert der ADAC, dass das eigene Auto von Streugut getroffen werden könnte. Wenn dieses Gemisch auf der Windschutzscheibe landet, beeinträchtigt es zudem die Sicht des Fahrers. Schäden an Lack, Scheiben oder Scheinwerfern werden laut ACV in der Regel nicht vom Winterdienst übernommen, da sein Einsatz zur Verkehrssicherheit zählt.
Winterdienstfahrzeuge: So verhalten sich Autofahrer im Winter richtig
Auch wenn Geduld gefragt ist – der Winterdienst sorgt letztlich für mehr Sicherheit. Autofahrer sollten daher einige wichtige Punkte beachten, wie ADAC und ACV informieren:
- Abstand halten: Räum- und Streufahrzeuge können Schnee, Eis oder Streugut aufwirbeln. Ein ausreichender Abstand – der ACV empfiehlt mindestens 50 Meter – schützt vor Streugut, Steinschlägen und plötzlichen Bremsmanövern. Auch bei entgegenkommenden Winterdiensten sollte genug Platz gelassen werden. Es gilt also: möglichst weit rechts fahren, bei Bedarf am Fahrbahnrand halten und vorbeilassen.
- Vorsicht beim Wiedereinscheren: Wer doch überholt, sollte bedenken: Hinter dem Räumfahrzeug ist die Straße meist besser geräumt als davor. Das Einscheren auf glatter Fahrbahn kann gefährlich werden. Laut ADAC kann der Schneepflug vorne am Räumfahrzeug zudem breiter sein als das Fahrzeug selbst.
- Eigenes Auto winterfest halten: Winterreifen, freie Scheiben und angepasste Geschwindigkeit sind Pflicht – unabhängig davon, ob ein Räumfahrzeug unterwegs ist oder nicht. Allgemein sollten Autofahrer im Winter mehr Zeit für ihre Fahrten einplanen.
Fazit: Das Überholen von Räum- und Streufahrzeugen ist rechtlich erlaubt, aber oft keine gute Idee. Wer im Winter defensiv fährt, Abstand hält und dem Winterdienst den nötigen Raum lässt, kommt sicherer – und meist entspannter – ans Ziel.
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