Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Coronavirus: Lockerungen in der Corona-Krise: Das ändert sich jetzt in Bayern

Coronavirus
20.04.2020

Lockerungen in der Corona-Krise: Das ändert sich jetzt in Bayern

In Bayern dürfen seit dem heutigen Montag Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen. Damit ist der erste Schritt zurück zur Normalität getan.
Foto: Robert Michael, dpa

Nach einem Monat Corona-Ausnahmezustand in Bayern werden nun die ersten Auflagen gelockert. Als erstes öffnen Garten- und Baumärkte. Ein Überblick.

Ab dem heutigen Montag ist es in Bayern wieder erlaubt, sich auch mit einer Person zu treffen, mit der man nicht in einem Haushalt lebt. Daneben dürfen Baumärkte und Gärtnereien nach vier Wochen Zwangspause auch im Freistaat wieder öffnen. Größte Sorge des Bayerischen Gärtnereiverbands (BGV): ein Ansturm von Kunden. "Bitte nicht alle an einem Tag!", sagte Verbandsgeschäftsführer Jörg Freimuth.

Schutzmasken sollen vor Infektionen mit dem Coronavirus schützen

Rund 10.000 Schutzmasken verschickte der Verband am Freitag an seine Mitgliedsunternehmen, weitere 10.000 sollen am Dienstag folgen. Sie sind für die Kunden und das Personal bestimmt. Wie in Supermärkten gibt es Zugangsbeschränkungen und Schutzschilde an den Kassen. Um zu großen Andrang und Warteschlangen zu vermeiden, haben viele Betriebe auf jede Werbung verzichtet.

 

Dabei zählt für die Branche eigentlich jeder Tag: Von Mitte März bis Anfang Juni machen die bayerischen Gärtnereien 60 Prozent ihres Jahresumsatzes, so Freimuth. Im Gegensatz zu ihren Kollegen in den anderen Bundesländern mussten sie jedoch schließen. Die Folge sei ein Einkaufstourismus nach Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen gewesen: "Wir haben das ganz deutlich gemerkt." Mit großem Aufwand aufgestellte Lieferdienste seien, je näher die Landesgrenzen, desto weniger gefragt gewesen.

Bayern kaufen ihre Pflanzen während Corona in benachbarten Bundesländern

Der Verband des Deutschen Blumen- Groß- und Importhandels (BGI), der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), der Industrieverband Garten (IVG), der Verband Deutscher Garten-Center (VDG) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hatten am Freitag dringend ein bundeseinheitliches Vorgehen bei den Krisenregeln gefordert. Nur Bayern und Sachsen hatten Mitte März ihre Bau- und Gartenmärkte geschlossen. Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen waren später gefolgt. Niedersachsen hob das Verbot nach zwei Wochen wieder auf, wegen zu vieler Einkaufsfahrten über die Grenze.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

"Jetzt ist Hochsaison", sagte Patricia Steinborn vom Zentralverband Gartenbau (ZVG), der die Interessen von 50.000 Gartenbaubetrieben vertritt. Mit Pflanzen und Blumen erwirtschafte die Branche in einem normalen Jahr 9 Milliarden Euro Umsatz, davon 3,4 Milliarden von März bis Mai.

Lockerungen: So werden die Maßnahmen gegen Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland gelockert

  • Geschäfte mit einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Begrenzung nicht. Wann wo geöffnet wird, entscheiden die Länder. In Bayern öffnen die Geschäft erst ab nächste Woche wieder.
  • Zoos öffnen ebenfalls wieder, in manchen Bundesländern schon ab Montag.
  • Die ersten Schüler kommen in Sachsen für Prüfungsvorbereitungen in die Schulen zurück. Berlin und Brandenburg beginnen mit den Prüfungen, als erste hatten aber Hessen und Rheinland-Pfalz begonnen.
  • An Hochschulen dürfen Prüfungen stattfinden. Labore, Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.
  • Krankschreibungen per Telefon bei Erkältungssymptomen sind ab Montag nicht mehr möglich. Wer ein Attest braucht, muss zum Arzt.
  • Sachsen führt als erstes Bundesland am Montag eine flächendeckende Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften ein.
  • Sachsen erlaubt auch Gottesdienste wieder, die anderswo noch verboten bleiben. Teilnehmen dürfen maximal 15 Gläubige.

Diese Corona-Einschränkungen gelten weiterhin

  • Kitas bleiben geschlossen, die Notbetreuung soll aber ausgeweitet werden. Auch hier regeln die Länder selbst, wie sie vorgehen.
  • Die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gelten weiterhin.
  • Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten. Was alles unter "Großveranstaltung" fällt, wird noch geklärt. Bundesligaspiele vor Publikum werden in dieser Saison nicht mehr stattfinden.
  • Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden bleiben. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung.
  • Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Service anbieten.
  • Geschlossen bleiben auch Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Friseure dürfen ab 4. Mai wieder aufmachen. (dpa)

Lesen Sie dazu auch:

Alle aktuellen Meldungen zur Corona-Krise lesen Sie hier bei uns im News-Blog.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

20.04.2020

Ist es dann auch ein triftiger Grund das Haus zu verlassen, wenn man in einen Bau- oder Gartenmarkt will? Oder stellt sich die Polizei dann auf und kontrolliert so wie an Autowaschanlagen?