
Missbrauchs-Verdacht: SPD-Politiker Linus Förster sitzt in Haft


Die Ereignisse um Linus Förster überschlagen sich: Die Staatsanwaltschaft wirft dem SPD-Politiker sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie vor. Förster sitzt jetzt in U-Haft.
Die Vorwürfe gegen den Augsburger Landtagsabgeordneten Linus Förster haben weit gravierendere Ausmaße als bislang angenommen. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat am Freitagmorgen mitgeteilt, dass sie den ehemaligen schwäbischen SPD-Chef neben der vorsätzlichen Körperverletzung und illegaler Filmaufnahmen auch des Besitzes kinderpornografischer Schriften und des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen beschuldigt.
Letztere Formulierung wird von den Juristen gewählt, wenn es um den Missbrauch von Menschen geht, die nicht in der Lage sind, sich zu wehren. Das können Behinderte sein oder Opfer, die mit Ko-Tropfen oder Drogen außer Gefecht gesetzt worden sind.
Nach Informationen unserer Redaktion soll es im Fall Förster um schweren sexuellen Missbrauch gehen, der sogar auf einem Video zu sehen ist. Die Staatsanwaltschaft bestätigte zugleich einen Bericht unserer Zeitung, dass Linus Förster, 51, am Donnerstagabend verhaftet worden ist. Die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen und Datenträger und weitergehende Ermittlungen hätten den dringenden Verdacht weiterer Straftaten ergeben.
Linus Förster sitzt jetzt in Untersuchungshaft
Nachdem der Landtag am Mittwochabend auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg die Immunität des Landtagsabgeordneten aufgehoben hatte, erließ die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Augsburg laut Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person, wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften.
Linus Förster wurde am Freitagvormittag der Ermittlungsrichterin vorgeführt. Diese setzte den Haftbefehl gegen den Politiker in Vollzug. Förster wurde daraufhin in eine bayerische Justizvollzuganstalt überstellt, hieß es.
Weitere Auskünfte wollte die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die weiter laufenden Ermittlungen nicht geben.

Lesen Sie mehr zum Thema hier:
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Herr Sabinsky täte gut daran seine Worte weise zu wählen. Die vierte Gewalt als die sich die "Presse" - und insbesondere der Autor obigen Artikels - so gerne geriert sollte sich vielleicht einmal ein Buch "Strafrecht für Anfänger" oder ähnliche zuzulegen bevor er hier die Hälfte eines juristischen Tatbestandes weglassend irgendwelche Sachen in den Raum stellt die nur allzuschnell des Lesers Meinung in eine Richtung treiben.
Aber als Schreiberling fühlt man sich ja ganz gerne mal unangreifbar, nicht wahr?
...die nur allzuschnell des Lesers Meinung in eine Richtung treiben.
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Ich glaube der Leser !!! ist schon da...
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Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat am Freitagmorgen mitgeteilt, dass sie den ehemaligen schwäbischen SPD-Chef neben der vorsätzlichen Körperverletzung und illegaler Filmaufnahmen auch des Besitzes kinderpornografischer Schriften und des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen beschuldigt.
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Sie können bei einem MdL davon ausgehen, dass die Justiz sich hier ihrer Sache sehr sicher ist.
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Aber wahrscheinlich fühlen Sie sich noch gut dabei, wenn Sie hier eine Verschwörungstheorie aufbauen und etwas auf die Presse schimpfen? Was bilden Sie sich eigentlich ein mit Ihrer Buchempfehlung?
Was ich mir einbilde? Dass ich Recht habe. Der Autor des Artikels hat bewusst oder aus Unkenntnis (was es in solchen Dingen nicht besser macht) einen Tatbestand nicht umfassend erläutert, sondern nur teilweise und das in einer Art und Weise die dem Leser etwas suggeriert.
Zudem ist der Tatbestand "Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger" mit Gesetz vom 10.11.2016 aufgehoben worden und in den § 177 StGB überführt worden und gibt es so also nicht mehr. Gleichwohl gilt hier natürlich § 2 StGB weiterhin.
Selbstverständlich zweifle ich die Arbeit der Augsburger Staatsanwaltschaft nicht an. Ich zweifle nur, ob das obige das ist, was man landläufig unter "neutrale" Berichterstattung versteht. Weil dann kann ich auch die Zeitung mit den 4 Buchstaben lesen, die ist wenigstens günstiger.
Zudem ist der Tatbestand "Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger" mit Gesetz vom 10.11.2016 aufgehoben worden und in den § 177 StGB überführt worden und gibt es so also nicht mehr.
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So so, der Tatbestand ist aufgehoben worden
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https://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestand
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Welchen juristischen Tatbestand hat man denn weggelassen? Was wurde, ohne Beweise, in den Raum gestellt? Schreiben Sie doch einfach mal, was falsch an dem Bericht ist.
Das will ich ihnen gerne erklären. Im Text heisst es: Letztere Formulierung wird von den Juristen gewählt, wenn es um den Missbrauch von Menschen geht, die nicht in der Lage sind, sich zu wehren. Das können Behinderte sein oder Opfer, die mit Ko-Tropfen oder Drogen außer Gefecht gesetzt worden sind.
Im Gesetz dagegen heisst es schlicht "...eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist."
Was impliziert Ihnen der Berichtstext? Genau. Mir auch. Und das stört mich. Aber das kommt raus wenn juristische Laien aus einer 2-zeiligen Pressemitteilung unbedingt 3 Seiten machen wollen. Und das noch als erste. Mit ein Grund warum ich mein Abo vor Jahren schon gekündigt habe.
Mir impliziert der Bericht, dass er im Besitz von kinderpornographischen Schriften war, schweren sexuellen Missbrauch an einer widerstandsunfähigen Person (davon soll sogar ein Video existieren) begangen hat, sowie noch anderer Straftaten beschuldigt wird. Ist daran etwas falsch oder gelogen?
Ich bin ja auch überzeugt, dass der gute Mann kein Weisenknabe ist, aber die Artikelüberschrift klinkt stark nach einer Vorverurteilung.
Hallo? Wer diese Kinderpornos in seinem Account auffinden lässt! Wer hat das in seinem Account liegen. Wer zum Geier hat solche Videos? jemand, der sich für diese Kinder WIRKLICH interessiert hat,sicher nicht. Der hätte vorher schon die Polizei gerufen.