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Bayerisches Radgesetz: ADFC fordert schnelleren Ausbau

Radgesetz in Bayern

Der ADFC fordert mehr Tempo beim Ausbau des Fahrradverkehrs in Bayern

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    Das Radwegenetz im Freistaat wachse weiterhin zu langsam, bemängelt der ADFC.
    Das Radwegenetz im Freistaat wachse weiterhin zu langsam, bemängelt der ADFC. Foto: Sebastian Willnow, dpa

    Seit einem Jahr nun hat Bayern ein eigenes Radgesetz. Die Bilanz des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) dazu fällt allerdings durchwachsen aus. „Es passiert endlich etwas beim Thema Radverkehr“, sagt Bernadette Felsch, Vorsitzende des ADFC Bayern, zwar. „So gibt es mehr Geld und Personal.“ Allerdings sei das Gesetz „wenig ambitioniert“.

    Vor allem drei Themen kritisiert die Expertin: Das Radwegenetz im Freistaat wachse weiterhin zu langsam. Nach einer Längenstatistik des Bundesverkehrsministeriums gibt es Ende 2023 in Bayern nur 22 Kilometer mehr Radwege an überörtlichen Straßen als Ende 2022. „Mit einem solchen Zubau-Tempo würde selbst das ohnehin wenig ambitionierte Ziel von 1500 Kilometern beziehungsweise 91 Metern Radweg pro Jahr und Gemeinde verfehlt“, sagt Felsch.

    Auch beim Thema Sicherheit geht es dem ADFC zu langsam vorwärts

    Das zweite große Ziel im Radgesetz, ein 1-Euro-Fahrradticket, sollte die Radmitnahme im öffentlichen Verkehr vereinfachen. Aktuell ist offenbar das Gegenteil der Fall. „Weil das Ticket zusätzlich zu den bisherigen Radltickets angeboten wird, viele Ausschlusstatbestände hat und mit dem Namen BaSTi (R) nur schwer zu finden ist, ist es nun noch komplizierter, ein Fahrradticket zu erwerben“, so die ADFC-Vorsitzende. Bayern schneide bei der Kombination Rad und Bahn im bundesweiten Vergleich besonders schlecht ab.

    Und auch beim Thema Sicherheit geht es Felsch zu langsam vorwärts. Ohne „Vision Zero“ bleibe die Verkehrssicherheit eine Herausforderung, sagt sie. Denn in Bayern verunglückt im Schnitt mindestens alle vier Tage ein Mensch tödlich, der auf einem Fahrrad unterwegs war. Dass die „Vision Zero“, also das Ziel von null Verkehrstoten und Verletzten, keinen Eingang ins bayerische Radgesetz gefunden hat, hält die ADFC-Vorsitzende für ein „grobes Versäumnis“. Der Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmenden, insbesondere auch von Kindern und älteren Menschen, müsse oberste Priorität haben – zum Beispiel durch Tempobeschränkungen und eine eigene, vom Kfz-Verkehr getrennte Fuß- und Radwegführung.

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