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Im Freibad und auf dem Spielplatz: Droht jetzt ein Rauchverbot in Bayern?

Rauchverbot

Baden-Württemberg verschärft Rauchverbot – Experten sehen Nachholbedarf in Bayern

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    Baden-Württemberg weitet seine Rauchverbote aus: Im Freibad ist es künftig nur noch in abgegrenzten Zonen erlaubt – oder gar nicht.
    Baden-Württemberg weitet seine Rauchverbote aus: Im Freibad ist es künftig nur noch in abgegrenzten Zonen erlaubt – oder gar nicht. Foto: Simon Wöhrle (Symbolbild)

    Keine Zigarette an der Bushaltestelle, keinen Zug an der E-Zigarette im Freibad und kein Vape auf dem Spielplatz – sonst droht Bußgeld. In Baden-Württemberg gelten seit dem 1. Juni deutlich strengere Rauchverbote im öffentlichen Raum. Mit den neuen Regelungen sollen vor allem Kinder, Jugendliche und andere besonders schutzbedürftige Menschen besser vor den Risiken des Passivrauchens geschützt werden.

    Doch könnte eine ähnliche Regelung künftig auch in Bayern kommen? Das sagen Sebastian Frankenberger, Initiator des bayerischen Nichtraucherschutz-Volksbegehrens, und Stephan Weinberger vom bundesweiten Verband Pro Rauchfrei über die Chancen auf weitere Rauchverbote im Freistaat.

    Sebastian Frankenberger fordert einheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz

    Frankenberger plädiert für eine bundesweit einheitliche Regelung beim Nichtraucherschutz. Baden-Württemberg sei dabei für ihn kein spezielles Vorbild allein für Bayern, sondern eher ein weiterer Zwischenschritt. Dort müsse die Entwicklung eigentlich in Richtung eines vollständigen Rauchverbots in Innenräumen gehen: „In Baden-Württemberg haben sie immer noch ein Problem mit den Kneipen. Die 75-Quadratmeter-Regelung ist Blödsinn“, sagt er.

    Grundsätzlich bewertet Frankenberger die Verschärfungen jedoch als Schritt in die richtige Richtung, insbesondere mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Seine Haltung ist klar: „Rauchen gehört dort verboten, wo andere betroffen sind und nicht ausweichen können.“

    Auch neue Entwicklungen wie E-Zigaretten und Vapes sowie die anhaltende Tabakwerbung sieht er kritisch und sieht hier weiteren politischen Handlungsbedarf. Langfristig rechnet er mit einem deutlichen Wandel hin zu einem komplett rauchfreien öffentlichen Raum. Ein erster konsequenter Schritt aus seiner Sicht: „Biergärten sollten rauchfrei sein.

    Bayern setzte Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden durch

    Ein Blick auf die aktuelle Rechtslage zeigt, wie weit der Nichtraucherschutz in Bayern bereits reicht. Nach dem Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ist das Rauchen in zahlreichen öffentlichen Bereichen grundsätzlich verboten – darunter etwa in öffentlichen Gebäuden, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten und Gaststätten.

    Der Weg zu diesen Regeln war dabei politisch besonders geprägt: Bereits 2007 wurde in Bayern ein umfassendes Rauchverbot beschlossen, das später durch einen Volksentscheid endgültig bestätigt wurde. Angestoßen wurde das Volksbegehren von der ÖDP, unterstützt unter anderem von SPD und Grünen. Eine zentrale Rolle spielte dabei Frankenberger, der als Hauptinitiator die Kampagne maßgeblich prägte.

    Weinberger sieht neue Impulse für Bayern beim Nichtraucherschutz

    Stephan Weinberger sieht in den neuen Regelungen aus Baden-Württemberg auch für Bayern einen möglichen Impuls. Der Jurist und Verbandsvorsitzende hält den Freistaat zwar grundsätzlich für gut aufgestellt, bei der Weiterentwicklung des Nichtraucherschutzes aber für zu langsam.

    Änderungen habe es zuletzt vor allem im Bereich Cannabis gegeben – etwa das Verbot in Außenbereichen von Gaststätten. „Aber Regelungen für E-Zigaretten und Tabakerhitzer werden noch völlig außer Acht gelassen“, sagt der 38-Jährige. Auch in Bereichen wie Freibädern oder an Haltestellen sieht er Nachholbedarf für Bayern. Nach Angaben des Verbands Pro Rauchfrei richten sich viele Bürgerbeschwerden genau auf solche öffentlichen Orte.

    Gleichzeitig kritisiert Weinberger die baden-württembergischen Vorgaben: Die Ausnahmeregelungen etwa für Gaststätten und Festzelte seien aus seiner Sicht nicht konsequent genug angepasst worden. Für ihn bleibt der Nichtraucherschutz ein Feld mit weiterem Reformbedarf.

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