Und sie zählen immer noch. Während sich neue und wiedergewählte Bürgermeister über ihre Ergebnisse freuen und Bürgerinnen und Bürger anderer Gemeinden wissen, dass sie in zwei Wochen noch einmal zur Stichwahl aufgerufen werden, zieht sich ein anderer Teil der Kommunalwahl in die Länge. Bis in größeren Städten feststeht, wer denn nun genau im Stadtrat seine Wählerinnen und Wähler vertreten darf, wird es vielerorts Dienstag oder gar Mittwoch sein. Außerhalb der Großstädte heißt der Endgegner der Wahlhelfenden „Kreistag“, auch hier ist, positiv gesagt, noch Spannung drin. Weil das bayerische Kommunalwahlrecht zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht ist. Es bräuchte dringend eine Reform.
In Großstädten führt das bayerische Kommunalwahlrecht nur zur Scheinfreiheit
Das Problem ist ein an sich gut gemeinter Gedanken: Nicht nur Listen und Parteien, sondern Menschen stehen zur Wahl. Toll in kleinen Gemeinden: Hier kennen die Wählenden im Zweifel die Metzgerin auf Platz 4 und den Lehrer auf Platz 7 einer Liste persönlich und können sich so eine für sie passende Vertretung zusammenwählen.
Aber in einer Großstadt? Tatsächlich sind sogar Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten häufig erschreckend unbekannt – wie sieht es dann erst auf den hinteren Listenplätzen bei der Stadtratswahl aus? Dass Wählende sich hier zwischen mehreren hundert Kandidatinnen und Kandidaten entscheiden können, ist also nicht mehr als eine Scheinfreiheit. Deswegen setzen viele Menschen ohnehin entnervt einfach nur ein Listenkreuz.
Wahlzettel im Badetuch-Format: Wer soll da noch durchblicken?
Absurd wird die Ratswahl in Großstädten und beim Kreistag auch dadurch, dass jeder Wählende so viele Stimmen hat, wie das Gremium Sitze. Daher wird auch bei der Aufstellung der Listen versucht, diese Zahl zu erreichen. Die Folge: Kreistags- und Großstadtratswahlzettel erreichen Badetuch-Format. Um hier seine Lieblingskandidaten zu finden, braucht es gute Augen und ein überdurchschnittliches Namensgedächtnis. Wer beides hat, kann kumulieren (bis zu drei Stimmen für einen Kandidaten vergeben) und panaschieren (Personen von verschiedenen Listen wählen).
Größtmögliche Freiheit, die das Auszählen aber zäh macht. Wer Liste 2 wählt, aber zusätzlich noch Kandidatinnen und Kandidaten auf Liste 7, Position 39 und Liste 9, Position 18, noch zwei oder drei Stimmen gibt, stellt Wahlhelfende vor Herausforderungen. So dauert es Tage, bis alle Ergebnisse feststehen. Das kostet neben Zeit auch Geld, Papier und Nerven – und passt mehr in die Postkutschen-Ära als in ein digitales 21. Jahrhundert. Und nicht nur Wahlhelfende (über-)fordern die komplexen Regelungen: Auch die Zahl der ungültigen Stimmzettel ist bei den Kommunalwahlen in der Regel drei- bis viermal so hoch wie bei Bundestags- und Landtagswahlen.
Es könnte so einfach sein: Listenwahl in Bayern ab 50.000 Einwohnern
Wie könnte also eine Lösung aussehen? Das Einfachste wäre eine reine Listenwahl. Für alle Kreistage sowie bei den Ratswahlen in Städten ab einer gewissen Größe. Den Parteien und Wählervereinigungen ist es zuzutrauen, selbst zu entscheiden, wer auf welchem Listenplatz landet und damit mehr oder weniger gute Chancen auf den Einzug ins Kommunalparlament hat. Die Grenze könnte man beispielsweise bei 50.000 Einwohnern ziehen, hier springt die Ratsgröße von 30 auf 40. Die Ergebnisse stünden bei so einem Wahlsystem längst fest.
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