Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Krankschreibung: Warum brauchen Kinder ein Attest und Arbeitnehmer nicht?

Krankschreibung
02.12.2022

Wieso braucht mein Kind ein Attest, ich als Arbeitnehmer aber nicht?

Gesetzlich sind Eltern verpflichtet, ihr Kind für ein Attest zum Arzt zu bringen.
Foto: Patrick Pleul, dpa

Während Erwachsene sich weiterhin übers Telefon krankschreiben lassen können, müssen Kinder noch in die Arztpraxen gebracht werden. Was Eltern wissen sollten.

Tropfende Nasen, hohes Fieber, kratzende Hälse. Die jährliche Erkältungswelle macht besonders den Jüngeren in unserer Gesellschaft zu schaffen. Während sich Erwachsene vorerst noch bis März 2023 übers Telefon vom Arzt krankschreiben lassen können, müssen die Eltern mit ihren Kindern zur Sprechstunde in die Arztpraxis. Volle Wartezimmer mit schniefenden Kindern seien allerdings sowohl für die Eltern als auch für die Ärzte eine Zumutung, sagt Doktor Dominik Ewald, Vorsitzender des Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in Bayern. Wir haben ihm die wichtigsten Fragen rund um die Krankschreibung von Kindern gestellt.

Wofür braucht man eine Krankschreibung der Kinder eigentlich?

Es gibt zwei Gründe. Der erste: Ein Kind ist länger als drei Tage oder während einer Prüfung krank. Dann müssen Erziehungsberechtigte ein Attest an die Schule geben. Ist ein Kind drei Tage oder weniger krank, reicht eine einfache Entschuldigung. Viel häufiger aber benötigen die Eltern selbst das Attest, um bei ihrem Arbeitgeber nachzuweisen, dass ihr Kind krank ist. So erhalten Arbeitnehmer ihren Lohn auch dann, wenn sie sich zu Hause um ihr krankes Kind kümmern. Man spricht vom Kinderkrankengeld.

Video: dpa

Wo liegen die Schwierigkeiten auf Seiten der Kinderarztpraxen?

Ein großer Anteil der Kinder hat gerade Erkältungs-Symptome. Ärzte können häufig nicht mehr als Bettruhe, Hustensaft und Tee verschreiben. Weil zurzeit aber viele junge Patientinnen und Patienten erkältet sind und ein Attest benötigen, stauen sich Eltern und Kinder im Wartezimmer. 

Aus Sicht des Landesverbandsvorsitzenden Ewald sei es sinnvoll, wenn es eine gesetzliche Anzahl von Tagen gäbe, an denen Eltern das Kinderkrankengeld ohne Attest zusteht. Realistisch seien das rund 15 Tage im Jahr.

Wieso funktioniert die telefonische Krankmeldung nicht bei Kindern?

Wieso das Gesetz Kinder bei der telefonischen Krankmeldung ausnimmt, ist auch den Ärzten nicht klar. Ein Erwachsener kann anrufen, seine Symptome schildern und erhält ein Attest. Bei Kindern ist das nicht möglich. Ewald kritisiert diese Regelung. Und sagt, man solle Eltern zutrauen dies auch Wahrheitsgerecht für ihre Kinder zu machen.

Lesen Sie dazu auch

Präsenz-Untersuchungen sollen auch dem Missbrauch von Attesten entgegenwirken. Gerade während der Ferienzeiten bemerken Kinderärzte Fälle, in denen eine ärztliche Krankmeldung für Kinder benutzt wird, damit Eltern früher mit ihren Kindern reisen können. Polizisten entdecken jährlich an Flughäfen Familien, die sich trotz Schulpflicht mit ermogelten Krankschreibungen in den Urlaub aufmachen wollen. 

Wie sieht die Umsetzung in Realität aus?

Manche Ärzte sehen die Gesetzgebung nicht so eng. Häufig arbeiten sie in ihren Praxen am Limit. Es sei nicht ungewöhnlich, dass ein Kinderarzt auch ein Attest über das Telefon ausschreibt. Rechtlich zulässig dagegen ist ein Videoanruf. Das sei aber nicht ausreichend, um die Praxen zu entlasten, sagt Ewald. 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

02.12.2022

Es ist bei Tageslicht betrachtet einfach Wahnsinn.
Ist ein Kind krank und man braucht die Krankschreibung für Arbeitgeber/Krankenkasse, muss man sich in der früh mit einem kranken Kind auf die Reise zum Kinderarzt machen. Der sagt dann: das Kind ist krank und gehört ins Bett. Ergo: Es hätte zum eigen Wohl nie die Wohnung verlassen sollen.
Dieses Vorgehen schadet dem Kind und verlängert die Krankheit und damit auch die notwendige Betreuungszeit. Zudem belastet es Familien in akuten Stressphasen.
Ich kann alle Eltern verstehen, die sich in der Situation einfach selber krank melden.

02.12.2022

Ganz genau - möglichst nicth an dem orientieren, was irgendwelche weltfremden (Gesundheits-)Politiker so von sich geben bzw. mit unserem Mandat "organisieren" und beschließen.

02.12.2022

Damit sich das RS-Virus jetzt noch besser verbreiten kann - auf in die überfüllten Kinderarztpraxen!!
...die Ernte für zwei sterile Jahre in Covid-Hysterie.

02.12.2022

Die Kinderunfreundlichkeit und der Nicht-Pragmatismus setzt sich hier leider fort: Man hat ja vielen Eltern im letzten Jahr schon nicht getraut, dass sie bei ihren Kindern während des Testwahnsinns die Abstriche nehmen. Nein, vielerorts wurde sie zuerst in die Kita oder in die Schule transportiert (zum Teil in den Bus gepfercht), damit sie dort den Lollitest machen oder in der Nase rumpobeln. Wieso sollte das jetzt bei den Krankschreibungen anders sein? Gut, dass die Ärzteschaft da nicht uneingeschränkt mitmacht!