Reisende am Augsburger Hauptbahnhof müssen an diesem Wochenende genau auf ihren Tascheninhalt achten: Die Bundespolizei hat an sechs bayerischen Bahnhöfen eine strikte Verbotszone für Messer und Waffen verhängt. Die Polizei will mit dem Schwerpunkteinsatz Gewalt und Übergriffe an Bahnhöfen verhindern und Reisende und das Personal vor Ort schützen.
Zuletzt wurde in Bayern das Mitführen von Waffen verboten, wenn mit einem hohen Reiseaufkommen zu rechnen war. An diesem Freitag, 27. März, starten in Bayern die Osterferien. In den Zügen der Deutschen Bahn ist die Auslastung rund um Ostern erfahrungsgemäß besonders hoch.
Messerverbotszone an sechs bayerischen Bahnhöfen: Darauf müssen Reisende achten
Die Waffenverbotszonen gelten von Freitag, 27. März, ab 15 Uhr bis Sonntag, 29. März, 3 Uhr, für den gesamten Bahnhofsbereich. Die Maßnahme betrifft neben Augsburg auch die Hauptbahnhöfe in München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg.
Für Fahrgäste bedeutet das vor allem: Taschen und Gepäck prüfen! Das Verbot gilt auf allen Ebenen des Bahnhofs – von der Empfangshalle über die Unterführungen bis hin zu den Bahnsteigen. Auch die S-Bahnhaltestellen an den Hauptbahnhöfen zählen dazu. Die Bundespolizei wird die Einhaltung vor Ort überwachen. An den sechs Hauptbahnhöfen sind folgende Waffen und gefährliche Gegenstände verboten:
- Messer aller Art - auch Taschenmesser
- Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
- Schusswaffen, Schreckschusswaffen
- Andere gefährliche Werkzeuge
Mitführen von Messern und Waffen an Bahnhöfen in Bayern verboten
Wer solche Gegenstände mitträgt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Polizei kann die Waffen, aber auch Taschenmesser und Scheren, umgehend abnehmen. Zudem drohen Bußgelder, Platzverweise oder ein Hausverbot für den Bahnhof. In den Bahnhöfen sollen Plakate ausgehängt werden, die auf das Mitführverbot hinweisen.
Die Behörde betont zudem und machen darauf aufmerksam, dass Waffen oft eine reine Illusion von Sicherheit bieten. Im Gegenteil: Sie lassen Situationen oft schneller eskalieren, weil die eigene Risikobereitschaft steigt. Zudem erschweren sie es den Beamten im Ernstfall, schnell zwischen Tätern und Opfern zu unterscheiden. Schlimmstenfalls wird die eigene Waffe gegen einen selbst eingesetzt.
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