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ÖPNV-Streik: Gilt die Schulpflicht auch, wenn keine Busse fahren?

ÖPNV-Streik

Streik im öffentlichen Nahverkehr: Das gilt für Schüler in Bayern am Donnerstag

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    Ein Schülerlotse im Einsatz: Beim Streik ist auch der Schulweg mit Bus und Tram betroffen.
    Ein Schülerlotse im Einsatz: Beim Streik ist auch der Schulweg mit Bus und Tram betroffen. Foto: Karlheinz Franz

    Ein schwieriger Schulweg könnte am Donnerstag anstehen: Weil im Nahverkehr gestreikt wird, dürfte es am Morgen für viele Schülerinnen und Schüler in Bayern zumindest länger dauern. Die Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr fordern weniger Schicht- und Wochenenddienste, mehr Ruhezeiten und höhere Zuschläge: Um diese Verhandlungsziele zu erreichen, legen sie diese Woche in vielen Teilen Deutschlands die Arbeit nieder. Für Schülerinnen und Schüler gibt es nun eine Erleichterung.

    Wie es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Kultusministeriums heißt, können Schülerinnen und Schüler wegen des Streiks unter Umständen als entschuldigt gelten. Wer „wegen ausfallender Busse und Bahnen“ nicht zur Schule kommen kann und über keine alternativen Fahrtmöglichkeiten verfügt, könne „ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben“, heißt es dort. Nötig sei aber eine Information an die Schule, ähnlich wie bei einer Krankmeldung.

    Streik im Nahverkehr Bayern: Diese Regeln gelten für Schülerinnen und Schüler

    Grundsätzlich gilt auch während des Streiks die Schulpflicht. Demnach müssen Schülerinnen und Schüler im Unterricht anwesend sein, der Unterricht findet regulär statt. Für Eltern bedeutet das, dass sie dafür Sorge tragen müssen, dass die Kinder es pünktlich in die Schule schaffen – auch wenn dies auf dem möglicherweise eh verzögerten Arbeitsweg am Streiktag einen weiteren Umweg bedeuten würde. Entscheidendes Kriterium ist, ob der Schulweg zumutbar ist. In der Erwartung einiger Schulen bedeutet dies, auch einen Fußweg von rund 45 Minuten anzutreten.

    Was die Regelungen im Einzelfall bedeuten, hängt von den Bedingungen vor Ort ab, betont auch das Bayerische Kultusministerium. Inwiefern geprüft wird, ob trotz Streik eine alternative Fahrtmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler besteht, die sich für den Unterricht haben entschuldigen lassen, hat das Ministerium noch nicht mitgeteilt. Klar sei jedoch, dass auch eine Information an die Schule nötig ist, wenn Schülerinnen und Schüler nur verspätet zum Unterricht erscheinen können.

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