Weniger Schicht- und Wochenenddienste, mehr Ruhezeiten und höhere Zuschläge: Um diese Verhandlungsziele zu erreichen, streiken Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr erneut in vielen Teilen Deutschlands. Betroffen sind von den damit einhergehenden Einschränkungen insbesondere all jene, die mit Bus, Straßen- oder U-Bahn zur Arbeit kommen wollen – und nun vor der Frage stehen, wie sie ihren Arbeitsweg bewältigen sollen. Klar ist bereits: Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, diese Frage tatsächlich zu klären.
Welche Alternativen habe ich, um zur Arbeit zu kommen?
Denn laut Gesetz liegt das Wegerisiko bei den Beschäftigten selbst. Das heißt, wer Lohn erhalten will, ist in der Verantwortung, sich selbst darum zu kümmern, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Damit das gelingt, müssen Arbeitnehmer alle zumutbaren Mittel ergreifen. Wenn öffentliche Verkehrsmittel etwa ganz ausfallen, die Wege wegen Schnee und Eis nicht sicher sind oder gesperrt wurden, können die Umstände zwar tatsächlich als nicht zumutbar gelten. Im Fall des nun anfallenden Streiks dürfte es jedoch viele Fälle geben, in denen es möglich ist, rechtzeitig auf der Arbeit zu erscheinen – etwa, indem man früher aufsteht, ein Taxi bestellt oder auf Autos und Fahrgemeinschaften umsteigt.
Streik im Nahverkehr: Was passiert, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?
Im Streitfall kann es gravierende Konsequenzen haben, zu spät auf der Arbeit aufzutauchen. Denkbar ist etwa eine Abmahnung, auch der Lohn kann gekürzt werden – sogar dann, wenn ein nachvollziehbarer Grund für die Verspätung vorlag. Kosten für Umwege oder Taxis muss der Arbeitgeber nicht übernehmen. Auch einen automatischen Anspruch auf Homeoffice gibt es an einem Streiktag nicht. Das gilt insbesondere nicht für Arbeitsplätze, an denen die Anwesenheit vor Ort für den Betrieb ohnehin nötig ist.
Streik im ÖPNV: Kann ich Homeoffice machen oder Urlaub nehmen?
Auch wenn der Streik einige Tage zuvor angekündigt war und vielen Menschen Zeit bleibt, sich auf die Auswirkungen einzustellen, kann der Arbeitsweg dennoch mit einigen Umständen verbunden sein. In vielen Betrieben gelingen aber dennoch einfache Lösungen, die zwischen Chefs und Beschäftigten per Absprache geregelt werden können. Denkbar ist es etwa, ins Homeoffice zu wechseln, einen Urlaubstag zu nehmen oder Überstunden abzubauen. Auch, wer die Arbeitszeit am Freitag flexibel gestalten kann, vermeidet einige Umstände. Für wen all das nicht möglich ist, der muss sich um Alternativen für den Arbeitsweg kümmern.
Was ist mit der Kinderbetreuung am Streiktag?
Gesetzlich stellt auch der nötige Umweg für Eltern, Kinder etwa in die Kindertagesstätte zu bringen, keine Rechtfertigung für eine Verspätung am Arbeitsplatz dar. Auch die Schulpflicht gilt weiter an Streiktagen – auch wenn diese in Bayern für den Streik lockerer gehandhabt wird. Wie in den anderen Fällen ist es aber auch hier ratsam, vorher mit dem Arbeitgeber zu sprechen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.
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