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Punktabzug wegen Rechtschreibfehlern: Eltern von Grundschülern fürchten um Noten ihrer Kinder

Bildung in Bayern

Punktabzug wegen Rechtschreibfehlern: Gefährdet der „Fuks“ den Übertritt ans Gymnasium?

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    Drei Fächer, ein Notendurchschnitt: Mit dem Übertrittszeugnis gibt es die Empfehlung für eine der weiterführenden Schulen. Doch die Rechtschreibregelung für alle Fächer sorgt für Unmut bei den Eltern.
    Drei Fächer, ein Notendurchschnitt: Mit dem Übertrittszeugnis gibt es die Empfehlung für eine der weiterführenden Schulen. Doch die Rechtschreibregelung für alle Fächer sorgt für Unmut bei den Eltern. Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

    Heißt es jetzt Fuchs, Fuks oder gar Fugs? Für Grundschülerinnen und -schüler sind Rechtschreibregeln oft erst einmal mühsam. Seit dem 1. August 2024 müssen sie nicht nur im Fach Deutsch auf die korrekte Schreibweise achten, sondern auch in allen anderen Fächern. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Zeugnisbemerkung bei Legasthenie grundsätzlich als richtig ansieht. Das Gericht hatte im Zuge dessen entschieden, dass klarere und einheitlichere Regeln beim Umgang mit Orthografie nötig sind. Bayern zog daraus folgenden Schluss: Die Rechtschreibung wird in allen Fächern an der Grundschule geprüft.

    Bei vielen Eltern sorgt das für Unmut. Sie befürchten schlechtere Noten in den Zwischenzeugnissen, die in Bayern am vergangenen Freitag verteilt wurden. Ein Familienvater aus Schwaben kritisiert gegenüber unserer Redaktion: „Das Kind macht einen inhaltlichen Fehler und bekommt noch einen Punkt wegen Rechtschreibung nicht – schon ist die Eins weg.“ Oder ein anderes Beispiel: „Mathematik, alles richtig gerechnet, das Ergebnis sollte in einem Satz zusammengefasst werden, Rechtschreibfehler drin, wieder keine Eins.“ Manchmal, so befürchten Mütter und Väter, könnte eine so entstandene schlechtere Note darüber entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind nach der vierten Klasse besucht.

    Rechtschreibung in anderen Fächern: Hat sie einen Einfluss auf die Übertrittsnote?

    Sabine Bösl sieht derzeit nicht, dass die Übertrittsquoten durch die Rechtschreibregelung beeinflusst werden. „Wir müssen die Übertrittszeugnisse im Mai abwarten“, gibt die Leiterin der Abteilung Schul- und Bildungspolitik beim Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) zu bedenken. Doch bereits zur Einführung der neuen Regelung gab es seitens des Lehrerverbands die Befürchtung, dass sie zu „Verunsicherung auf allen Seiten“ führen könnte.

    Anders als das Zwischenzeugnis wird das Übertrittszeugnis für Viertklasskinder am ersten Schultag im Mai ausgegeben. Durch die Leistungsnachweise in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ergibt sich der benötigte Notenschnitt und damit die Empfehlung, welche weiterführende Schule für ein Kind geeignet ist. Bis zu einer Gesamtnote von 2,33 wird die Empfehlung fürs Gymnasium ausgesprochen, für die Realschule gilt die Schwelle von 2,66.

    Rechtschreibung in anderen Fächern: Stimmung bei Eltern im Keller – die Noten ebenso?

    Während anderswo Schule einfacher wird – Niedersachsen etwa auf schriftliches Dividieren verzichten will und an Berliner Gymnasien Goethes Faust in einfacher Sprache gelesen werden kann, wie einige Medien jüngst berichteten –, pocht man im Freistaat mehr auf die korrekte Orthografie auch außerhalb des Fachs Deutsch. Das führt nach dem Eindruck mancher Eltern dann eben zu weniger Einsen. Der Familienvater aus Schwaben merkt jedenfalls an: „Bei meinem Sohn stehen einige Kinder auf 2,0. Aber eine Eins in einem der drei für den Übertritt relevanten Fächer hat keines der Kinder.“

    Rechtschreibung in anderen Fächern: Bayerische Lehrkräfte haben Spielraum

    Das bayerische Kultusministerium wiederum erklärt auf Nachfrage, dass die Regelungen klar und für die Schulen umsetzbar seien. So stehe Lehrerinnen und Lehrern etwa die Handreichung „Kompetenzorientierter Unterricht: Leistung beobachten – erheben – bewerten“ zur Verfügung. Diese erläutert zudem, dass die Lehrerkonferenz am Anfang des Schuljahres grundsätzlich festlegt, wie Leistungen erhoben werden. Zudem stünden die Schulleiter in der Pflicht, die gestellten Aufgaben für Kinder angemessen zu gestalten. Dasselbe gilt auch für die Bewertung durch die Lehrerinnen und Lehrer.

    „Wenn alle Schulen gleich bewerten würden, wäre es ja auch in Ordnung, dass die Noten heruntergehen“, ist ein Kritikpunkt seitens des oben erwähnten Vaters. Doch das Kultusministerium gibt zur Kenntnis, dass es für die Lehrenden einen Gestaltungsspielraum gibt. Der gelte weiterhin und erlaube den Lehrern, anhand des Fachs, der Jahrgangsstufe sowie des Wissensstands der Schülerinnen und Schüler zu entscheiden, wie stark orthografische Fehler in die Bewertung einfließen. Zudem gelte grundsätzlich, dass nur Inhalte abgefragt werden dürften, die zuvor auch im Unterricht ausreichend thematisiert und geübt wurden. An Bayerns Grundschulen müsse für die Orthografie etwa der Stand des Wortschatzes berücksichtigt werden. Dieser wird mit jeder höheren Jahrgangsstufe größer.

    Manche Grundschülerinnen und -schüler würden inzwischen bewusster auf die Rechtschreibung achten, sagt Sabine Bösl vom BLLV. „Für manche ist das ein Ansporn.“

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