Der Schrobenhausener Tiefbauspezialist Bauer nimmt derzeit Schwung. Rund 500 Millionen Euro sollen bis zum Jahr 2030 investiert werden, nach schwierigen Jahren hat das Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 Gewinne vorgelegt. Gleichzeitig hat Bauer angekündigt, eine andere Rechtsform anzustreben. Aus der AG soll eine KG auf Aktien werden. Was aber bedeutet der Schritt genau und was sagen Aktionärsschützer und die Gründerfamilie dazu?
Was ist der Unterschied zwischen einer AG und einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, kurz KGaA?
Bei einer KGaA gibt es neben den Aktionären mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter - den sogenannten Komplementär -, der die Gesellschaft lenkt, erklärt Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. „Statt des vom Aufsichtsrat bestellten Vorstands in einer AG führt in einer KGaA also der Komplementär die Geschäfte“, erklärt er. Der Komplementär ist das Machtzentrum, er führt das Unternehmen weitgehend unabhängig. „Die Aktionäre sind wirtschaftlich beteiligt, haben aber oft deutlich weniger Macht als bei einer normalen AG.“ Anderes läuft ähnlich wie in einer AG: Es gibt Hauptversammlungen und Dividenden.
Wo finden sich solche Kommanditgesellschaften auf Aktien?
Die KGaA ist keine häufige Rechtsform. Beliebt ist sie bei großen Familienunternehmen. Beispielsweise ist der Dax-Konzern Merck eine KGaA. Das Pharmaunternehmen ist überwiegend in Familienbesitz, die Familie Merck hält als Komplementär die Mehrheit des Kapitals und bestimmt über die Geschicke.
Was erhofft sich das Unternehmen Bauer?
Bei Bauer erhofft man sich kürzere und schnellere Entscheidungswege. „Wir erhoffen uns dadurch mehr mittelständische Schlagkraft und wollen wegkommen von der lähmenden Struktur, die man von Kapitalgesellschaften an der Börse kennt“, sagt Bauer-Aufsichtsratschef Professor Peter Bömelburg. Die Mehrheit an der Bauer AG hält die Unternehmerfamilie Doblinger aus München. Ihr kommt eine entscheidende Rolle zu.
Wie stehen Aktionärsschützer dazu?
„Wir stehen der KGaA kritisch gegenüber“, sagt Paul Maares, Referent bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Der Komplementär führt das Geschäft weitgehend unabhängig und braucht keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung“, sagt er. „Er kann alleine schalten und walten und durch Aufsichtsrat und Hauptversammlung auch nicht abberufen werden.“ Ähnlich sieht es Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK): „Für Aktionäre bedeutet das eine geringere Kontrolle“, sagt er. „Das sieht man ganz gut auch im Fußballbusiness.“ Obwohl manche Vereine die Mehrheit ihrer Kapitalgesellschaften verkauft haben, bestimmen sie die Geschicke: Bei Borussia Dortmund sind zum Beispiel 94,1 Prozent der Aktien verkauft, der Verein kontrolliert trotzdem das Geschäft.
Was sagt die Gründerfamilie Bauer?
Bis die Familie Doblinger in die Bauer AG investierte, führte die Familie Bauer über sieben Generationen das 1790 gegründete Unternehmen. In der Familie ist man heute der Ansicht, dass Entscheidungen gut sind, wenn sie für das Unternehmen gut sind. „Ich freue mich, dass die Firma Bauer im vergangenen Geschäftsjahr ein vernünftiges Ergebnis erzielt hat und für die Menschen und die Region eine gute Rolle spielen kann“, sagte der frühere Vorstandschef Thomas Bauer unserer Redaktion.
Wie geht es weiter?
Bis zur Umwandlung gibt es mehrere Verfahrensschritte, sagt Kapitalmarktexperte Maares. Unter anderem muss den Aktionären ein Umwandlungsbericht vorgelegt werden, der den Plan begründet. Entscheiden muss dann die Bauer-Hauptversammlung am 29. Juli. Nötig sei eine Mehrheit von zwei Dritteln.
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