Ein auf den allerersten Blick als verspäteter Aprilscherz anmutender Rückruf wurde am Samstag, 4. April, verbreitet: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor bestimmten alkoholfreien Bieren der Brauerei Gutmann, da sie zu viel Alkohol enthalten können. Der Rückruf betrifft das dunkle und das helle alkoholfreie Gutmann-Hefeweizen in der 0,5-Liter-Flasche mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis Ende September. Dem aktuellen Erkenntnisstand nach wurden die fraglichen Flaschen in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland vertrieben.
Rückruf von alkoholfreiem Weißbier: Auch Verletzungsgefahr spielt eine Rolle
Der Behörde nach kann der zu hohe Alkoholgehalt durch eine Nachgärung entstehen. Das Risiko, dass Menschen unwissentlich zu viel Alkohol zu sich nehmen, ist allerdings nicht das einzige, das von den Bieren ausgeht.
Weißbier aus Bayern zurückgerufen – vor der Rückgabe sollten Sie es kühl lagern
Zusätzlich besteht die Gefahr, dass der von der Nachgärung ausgehende Druck die Flaschen beschädigt. Schlimmstenfalls könnten diese zerbersten und zu Verletzungen führen. Das Bundesamt warnt daher vor dem Genuss und bittet darum, bereits erworbene Ware gegen eine Kaufpreiserstattung zurückzugeben. Vor einer Rückgabe bittet die Brauerei aus Titting im Landkreis Eichstätt laut lebensmittelwarnung.de, dem Verbraucherschutzportal zu Rückrufen, die Flaschen bei einer Temperatur von unter zehn Grad zu lagern, um die Gärung einzudämmen.
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