Kurz vor dem Urteil ergreift Alfons Schuhbeck das Wort. Er entschuldigt sich bei allen, die seinetwegen in Schwierigkeiten gerieten. „Ich wollte immer positiv für die Leute da sein“, liest er von einem Blatt ab. „Nun habe ich das Gegenteil durch meine Getriebenheit erreicht.“ Der frühere Promikoch spielt auf sein Geständnis vom ersten Prozesstag an. Damals hatte er seine Straftaten damit erklärt, dass er immer gedacht habe: „Ganz oben darfst du keine Schwäche zeigen.“
Er wolle versuchen, seine Fehler möglichst wiedergutzumachen. „Dafür bleiben mir meine langjährige Erfahrung, mein Wissen und mein Können. Vielen Dank.“
Es sind Alfons Schuhbecks letzte Worte vor Gericht. Vielleicht die letzten Worte seines Lebens im Rampenlicht. Abgesehen von einem überraschenden Gesangsauftritt im Münchner Gastrozelt „Teatro“ im November 2022 sieht man ihn schon lange nur noch bei Prozessen in der Öffentlichkeit. Mit den Medien spricht er längst nicht mehr. Das schillernde Bild des belesenen Entertainers und Königs vom Münchner Platzl ist überlagert von dem eines unternehmerisch gescheiterten Küchengenies, das jetzt zum zweiten Mal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden ist.
Schuhbeck muss 13 Monate länger in Haft als bisher
Vier Tage lang wurde vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I verhandelt. Es ging um Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht und vor allem um Betrug bei staatlichen Corona-Soforthilfen. Am Montagmittag spricht das Gericht Schuhbeck schuldig, verurteilt ihn zu vier Jahren und drei Monaten Haft. Allerdings ist eine frühere Gefängnisstrafe ins Urteil eingerechnet, bereits im Jahr 2022 war Schuhbeck zu drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Der neue Schuldspruch bedeutet also, dass er nochmal 13 Monate länger ins Gefängnis muss als bisher schon - wenn überhaupt, aber dazu später.
Am Morgen vor dem Urteil muss er die öffentliche Aufmerksamkeit ein letztes Mal über sich ergehen lassen. Es sind viele Fotografen gekommen, auch Kameraleute. Schuhbeck hält den Kopf aufrecht, trotz allem.
Dann erhebt sich Staatsanwältin Stephanie Bachmeier zu ihrem Plädoyer. „Der Angeklagte hat sich ein Firmenimperium aufgebaut, sein Name wurde zur Marke“, sagt die Strafverfolgerin. „Letztendlich ist ihm dies leider Gottes über den Kopf gewachsen.“ Sie hält Schuhbeck „groben Eigennutz“ vor, wenn er durch bewusst falsche Angaben staatliche Coronahilfen in sechsstelliger Höhe einstrich. Sie spricht von „krimineller Energie“, sieht einen Mann, der sich „vom Streben nach eigenem Vorteil in besonderem Maße hat leiten lassen“.
Schuhbecks Anwalt Norbert Scharf formuliert das anders. Er will nicht an Eigennutz glauben. Was Schuhbeck getan habe, „war ein Stopfen von Löchern, das dazu diente, den Betrieb seiner Unternehmen aufrechtzuerhalten“. Der prominente Angeklagte nimmt all das äußerlich regungslos auf.
Sie haben Ihre Firmen in einer Art und Weise betrieben, wie es sich für einen Geschäftsmann nicht gehört.
Uwe Habereder, Vorsitzender Richter
Nach den Plädoyers nimmt sich das Gericht um den Vorsitzenden Uwe Habereder gut eine Stunde lang Zeit, um zu einem Urteil zu kommen. Am Ende bleibt es unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Schuhbeck vier Jahre und sieben Monate im Gefängnis sehen wollte. In der Begründung deutet der Vorsitzende ein letztes Mal Schuhbecks alte Erfolge an; es sind die eines Kochs, der die bayerische Küche geprägt hat. „Wo Sie waren, kommt man sicher nicht nur mit Glück hin. Dahinter steckt auch Talent und harte Arbeit.“ Aber: „Letztendlich sind Sie zu groß geworden. Sie haben Ihre Firmen in einer Art und Weise betrieben, wie es sich für einen Geschäftsmann nicht gehört.“
Schuhbeck schaut ins Leere, er beißt sich auf die Lippe, er kratzt sich am Ohr. Aus Sicht der Kammer wiegt der Betrug bei der staatlichen Corona-Soforthilfe am schwesten: „Sie wussten genau, dass Sie keinen Anspruch darauf haben“, sagt Habereder, betont aber auch, dass es die Behörden Schuhbeck teilweise offenbar leicht machten. In einem Fall etwa bekam der Gastronom mehr Hilfen überwiesen, als sein jeweiliger Betrieb hätte erhalten dürfen.
Auf Schuhbecks Gesicht sieht man ein kaum wahrnehmbares Zucken, er kräuselt die Nase, rutscht offenbar unter Schmerzen auf seinem Stuhl hin und her. Es wirkt, als wolle er alles nur noch hinter sich bringen. Der Richter macht weiter: „Aufgrund Ihrer Fallhöhe haben Sie es über einen sehr langen Zeitraum nicht geschafft, nach außen einzugestehen, dass Sie als Geschäftsmann gescheitert sind.“
Aber das Gericht findet eben auch Punkte, die für Schuhbeck sprechen. Schließlich habe er zwar sehr verspätet, aber eben doch noch die Notbremse gezogen, indem er 2021 Insolvenz anmeldete. „Und Sie haben überzeugend die Verantwortung übernommen für all das, was Sie angerichtet haben.“ Das Gericht würdigt, dass Schuhbeck im Verfahren nie versucht habe, sich hinter seinem Gesundheitszustand zu verstecken, obwohl er unheilbar an Krebs erkrankt ist. Ganz zum Schluss wünscht der Richter Schuhbeck „alles Gute“.
Alfons Schuhbeck soll ab September wieder ins Gefängnis
Was kommt, ist fraglich. Zwar muss Schuhbeck nach aktuellem Stand Mitte September wieder ins Gefängnis. Bis dahin ist seine Haftstrafe ausgesetzt, weil seine Erkrankung in der JVA Landsberg nicht behandelt werden kann. Im Herbst aber wird die Staatsanwaltschaft München als Vollstreckungsbehörde neu darüber entscheiden, ob dem 76-Jährigen das Leben in einer Zelle gesundheitlich zuzumuten ist. Es gebe durchaus Krebserkrankungen, die auch in einer Haftanstalt behandelt werden könnten, sagte Anne Leiding, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, unserer Redaktion. Alfons Schuhbeck, der das Rampenlicht einst so liebte, scheint am Montagnachmittag vor allem erleichtert, dass dieser Auftritt sein vorerst letzter war.
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