Bei der Kommunalwahl 2026 in Bayern werden viele politische Ämter in den Gemeinden und Landkreisen vergeben. Am 8. März 2026 entscheiden Wahlberechtigte darüber. Aber wer darf bei der Kommunalwahl in Bayern wählen?
Wahlberechtigt ist nicht jeder, denn allein das Alter ist schon entscheidend. Für Ausländer gelten besondere Voraussetzungen – es dürfen aber auch EU-Bürger ohne deutschen Pass wählen. Hier die Informationen rund um die Wahlberechtigten:
Wer darf bei der Kommunalwahl 2026 in Bayern wählen? Gibt es ein Mindestalter oder eine Altersgrenze?
Das Alter ist eine erste Voraussetzung, um wählen zu dürfen. Es gibt immer wieder Forderungen, das Mindestalter für die Kommunalwahl in Bayern auf 16 Jahre herabzusenken. Umgesetzt wurde das aber noch nicht. In den meisten anderen Bundesländern darf bei Kommunalwahlen bereits ab 16 Jahren abgestimmt werden.
Daher gilt auch bei den Wahlen 2026, dass Wahlberechtigte mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Sie müssen also am oder vor dem 8. März 2008 geboren worden sein. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
Ausländer als Wahlberechtigte bei der Kommunalwahl in Bayern: Welche Voraussetzungen gelten für EU-Bürger?
Eine weitere Voraussetzung für die Kommunalwahl 2026 in Bayern ist, dass Wahlberechtigte einen deutschen Pass haben müssen – oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes. Franzosen oder Italiener dürfen als EU-Bürger also wählen – Migranten aus Ländern außerhalb der EU wie der Türkei müssen hingegen die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Für Deutsche und Ausländer gilt außerdem: Sie müssen ihren Lebensschwerpunkt seit mindestens zwei Monaten vor der Wahl in der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise im Landkreis haben. Ihr Hauptwohnsitz muss am Wahltag also mindestens seit dem 8. Januar 2026 stimmen.
Bei Kommunalwahl 2026 wahlberechtigt: Wie wirkt sich ein Umzug aus?
Ein Umzug macht es für Wahlberechtigte bei der Kommunalwahl 2026 in Bayern etwas komplizierter. Beim Wählerverzeichnis gilt der 25. Januar 2026 als Stichtag – das sind 42 Tage vor der Wahl.
Wer danach in eine andere Gemeinde im selben Landkreis umzieht, darf nicht mehr im Wahllokal seine Stimme bei der Gemeindewahl abgeben – also bei der Wahl von Gemeinderat, Marktrat oder Stadtrat und der Wahl von Bürgermeister oder Oberbürgermeister. Bis zum 15. Februar 2026 lässt sich allerdings ein Antrag für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde stellen.
Wer beim Umzug nach dem 25. Januar den Landkreis verlassen hat, darf auch nicht mehr im Wahllokal für Landrat und Kreistag abstimmen. Unter Umständen können Wahlberechtigte ihre Stimmen aber noch per Briefwahl für ihre ursprüngliche Gemeinde und ihren ursprünglichen Landkreis abgeben. Das ist dann möglich, wenn der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bereits vor dem Umzug ausgestellt wurden.
Kommunalwahl 2026 in Bayern: Wer wird gewählt? Und wer darf gewählt werden?
Bei der Kommunalwahl in Bayern werden diese politischen Mandatsträger gewählt:
- die meisten Ersten Bürgermeister oder Oberbürgermeister
- die meisten Landräte
- alle Mitglieder von Gemeinderat, Marktrat oder Stadtrat
- alle Kreisräte
Genau wie bei den Wahlberechtigten gelten auch bei den Menschen Voraussetzungen, die gewählt werden möchten. Für die Räte dürfen alle antreten, die mindestens 18 Jahre alt sind, den deutschen Pass oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis wohnen.
Für berufsmäßige Erste Bürgermeister und Landräte gelten dieselben Regeln, mit einem Zusatz: Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Die Voraussetzung, dass Bürgermeister- oder Landratskandidaten zum Beginn der Amtszeit nicht älter als 67 Jahre sein dürfen, wurde seit der letzten Kommunalwahl gestrichen.