Herzlich und fachlich top, ein völlig integrer Kollege und guter Mensch – so viel Lob ist in einem Gerichtssaal über einen Angeklagten eher selten zu hören. Beim Prozess in München um das Zugunglück Mitte 2022 bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und vielen Verletzten ist dieses Lob nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Einer der beiden Angeklagten war früher Fahrdienstleiter im Stellwerk in Weilheim. Von dort aus wird der Zugverkehr in der Region um Garmisch-Partenkirchen gesteuert. Jetzt muss der inzwischen pensionierte Eisenbahner viele Tage bei der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts München II Gericht erscheinen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung und Körperverletzung vor.
Das passt ganz und gar nicht zu dem Bild, das etliche Zeugen aus der Deutschen Bahn von ihrem langjährigen Kollegen zeichnen. Er sei der beste Fahrdienstleiter in dieser Region gewesen. „Wenn's andere so wie ihn geben würde, wäre das schön.“ Wie so jemand nach einem so schlimmen Unglück auf die Anklagebank kommt, ist eine tragische Geschichte voller unglücklicher Umstände. Und eine Geschichte, die noch mehr Aufschluss gibt über die vielen Missstände bei der Bahn und ein mitunter verheerendes Betriebsklima. Einer der Vorgesetzten, eine Führungskraft aus München, soll laut Zeugenaussagen den Fahrdienstleiter am Abend des Unglückstags als „Mörder“ beschimpft haben. Auslöser soll jener Funkspruch gewesen sein, der den pensionierten Fahrdienstleiter vor Gericht gebracht hat.
Fahrdienstleiter gab den Funkspruch vor dem Unglück nicht weiter
Am 2. Juni 2022 hatte abends gegen 20.15 Uhr ein Lokführer dem Fahrdienstleiter einen eventuellen „Gleislagefehler“ an der späteren Unglücksstelle bei Burgrain, einem Ortsteil von Garmisch, gemeldet. Da sei „irgendwo so ein Schlenkerer drin, also da macht der, da hupft der Zug richtig, also irgendwie müsste da mal einer schauen …“. Der Fahrdienstleiter antwortete, er werde das weitergeben, was er aber nicht tat. Es schaute also niemand nach. Und das Gleis sperrte der Fahrdienstleiter auch nicht. Mit diesem Pflichtverstoß habe er das Unglück am 3. Juni 2022 ausgelöst, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage.
Der Regionalzug mit der Nummer 59458 war gegen Mittag auf der Fahrt nach München bei Streckenkilometer 97,67 und mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern wegen gebrochener Betonschwellen entgleist. Mehrere Wagen kippten um oder rutschten den Bahndamm hinunter; mehrere Fahrgäste wurden aus dem Zug geschleudert. Der wie üblich aufgezeichnete Funkspruch und dessen Nicht-Weitergabe waren Zeugenaussagen zufolge wenige Stunden nach dem Unglück bei der Bahn zum Thema geworden, woraufhin die „blöden Worte“ über den Fahrdienstleiter gefallen seien. Der Fahrdienstleiter sei „in Tränen aufgelöst“ und „am Boden zerstört“ gewesen. Der betreffende Vorgesetzte habe sich später entschuldigt, aber viele Eisenbahner sind nach wie vor sauer. „Unter aller Kanone“ sei der verbale „Blackout“ gewesen, sagt ein heute noch aktiver Fahrdienstleiter als Zeuge aus. „Das hat unsere ganzen Kollegen schwer getroffen“; das sei nicht zu entschuldigen. Für einen anderen Eisenbahner und Zeugen bei Gericht ist die Führungskraft „durch bei mir, menschlich, das ist absolut unten“.
Unter den Besuchern, die den Prozess verfolgen, ist zeitweise auch ein enger Angehöriger eines der fünf Todesopfer. Der Angehörige sagt unserer Redaktion, er sei im Verlaufe des Verfahrens auf den angeklagten Fahrdienstleiter zugegangen, es gebe einen „positiven Kontakt“. Der pensionierte Fahrdienstleiter sei ein „lieber und rechtschaffener Mensch, der einem einfach nur leidtun kann“. Er habe einen Fehler gemacht, „in diesem Fall war es eben tragisch“. Aber „Fehler passieren uns allen immer wieder“. Der Angehörige sagt, er hege keinen Groll auf den Fahrdienstleiter; auch nicht auf den anderen Angeklagten, einen früheren Verantwortlichen für die Bahnanlagen in der Region Garmisch-Partenkirchen. „Letztlich sind die beiden Angeklagten ein bisschen auch Bauernopfer“, findet er, angesichts der Missstände bei der Bahn, die beim Prozess sichtbar werden. „Das System Bahn ist eine Katastrophe“, sagt der Angehörige auch noch.
Das sind bemerkenswerte Äußerungen für jemanden, der durch den Unfall einen ihm sehr nahestehenden Menschen verloren hat. Und katastrophal war das System Bahn in der Tat gewesen, wie Zeugenaussagen bei Gericht und ein interner Untersuchungsbericht der Bahn belegen. Der Vorsitzende Richter der 4. Großen Strafkammer am Landgericht München II, Thomas Lenz, schüttelt immer wieder den Kopf über die geschilderten Zustände bei der Bahn und spart nicht mit bissigen Bemerkungen. Mangels Geldes, Personal und Baumaschinen waren viele Regionalnetze heruntergewirtschaftet worden. Statt marode Strecken gründlich zu sanieren, herrschte Zeugenaussagen zufolge „Flickschusterei“. Ausbaden mussten das die Eisenbahner vor Ort. Der Anlagen-Verantwortliche im Raum Garmisch-Partenkirchen hatte intern eindringlich gewarnt, schadhafte Schwellen an der späteren Unglücksstelle müssten unbedingt ausgetauscht werden, sonst sei kein Zugverkehr mehr möglich. Doch zwei Wochen vor dem Unglück verschob er selbst den Schwellenwechsel über die laut internen Richtlinien vorgesehene Frist hinaus, die am 30. Juni 2022 abgelaufen wäre, auf Oktober 2022. Weil da eine größere Baumaßnahme anstand.
„Ich würde verrückt werden, wenn jemand so mit mir arbeitet.“
Thomas Lenz, Vorsitzender Richter
Der Anlagen-Verantwortliche sagt bei Gericht, er habe die Fristüberschreitung „aus den Augen verloren“. Es gab aber, das kommt beim Prozess heraus, für einen solchen Fall auch kein Alarmsystem bei der Bahn, das dann angeschlagen hätte. Was es stattdessen gab: Anlagen-Verantwortliche, die den Zustand ihrer Strecken dramatisierten, um überhaupt die Mittel für eine Sanierung zu bekommen. Was dazu führte, dass der Überblick verloren ging, was nun wirklich wichtig war und was nicht. Richter Lenz: „Ich würde verrückt werden, wenn jemand so mit mir arbeitet.“ Eine Sachbearbeiterin hat dem jetzt angeklagten Anlagen-Verantwortlichen angesichts dessen Warnungen mal vorgehalten, man brauche keine „vergoldete Schiene“. Ein anderer Zeuge aus der Bahn berichtet, der Angeklagte habe gewusst, dass man „nicht alles gleichzeitig machen könne“.
Der Fahrdienstleiter wiederum hätte im Unglücksjahr eigentlich gar nicht mehr im Dienst sein müssen. Er war, wie er bei Gericht schildert, 2021 schwer an Krebs erkrankt und nach einer Operation und mehrmonatigen Auszeit 2022 im Alter von 62 Jahren wieder ins Stellwerk zurückgekehrt. Aber auch 2022 kamen viele Krankheitstage dazu; die letzten bis kurz vor dem Unglückstag. Der Angeklagte sei der einzige gewesen, der nach einer solchen Krankheitsgeschichte „so akkurat war“, wieder zu arbeiten, sagt ein anderer Fahrdienstleiter als Zeuge. „Jeder andere wäre in Vorruhestand gegangen.“ Einer der damaligen Vorgesetzten des Angeklagten berichtet, dieser habe „ausgeholfen, weil wir personelle Not hatten“. Seit Jahren fehlen der Bahn Fahrdienstleiter. Was immer wieder dazu führt, dass Stellwerke zeitweise unbesetzt sind und Strecken deshalb vorübergehend gesperrt sind; auch in Bayern.
Der Angeklagte wollte helfen, jetzt sitzt er bei Gericht und erzählt mit brüchiger Stimme seine Leidensgeschichte. Nach dem Unfall sei für ihn eine Welt zusammengebrochen. Er war umgehend suspendiert worden; er habe sich wochenlang nicht außer Haus getraut. „Wenn ich meine Familie nicht gehabt hätte, hätte ich das nicht überlebt.“ Anfang 2023 ging er dann in Pension. Und bis heute habe er Schuldgefühle, sagt er. Aber ist er wirklich schuld? Und wie stand es mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Bahn, die das Gericht einmal anspricht?
Der Angeklagte sagt, er sei nach seinen vielen Krankheitstagen und -monaten „okay“ gewesen. Andererseits musste er „öfters auf die Toilette gehen“. Häufige Toilettengänge und der Job im Stellwerk, das passe aber überhaupt nicht zusammen, wie zwei Fahrdienstleiter als Zeugen berichten. Wenn es mit vielen Zugfahrten stressig sei, und es sei „immer stressig“, habe man gar keine Zeit dafür. „Man zögert's halt raus, da musst's jetzt nicht in die Hose machen.“
Die Deutsche Bahn erklärte auf Anfrage, die Gesundheit der Beschäftigten sei „uns als Arbeitgeber sehr wichtig“. Wolle ein Beamter vorzeitig in Ruhestand gehen, dann entscheide darüber nicht die Bahn, sondern das staatliche Bundeseisenbahnvermögen, das sich um die Pensionäre kümmert.
Vier in Burgrain schwer Verletzte sagen aus
Als am Vorabend des Unglücks der besagte Funkspruch eines Lokführers kam, war gerade besonders viel los gewesen im Stellwerk. Das ist auch dem Funkspruch anzumerken, der bei Gericht mehrmals vorgespielt wird. Der Angeklagte meldete sich damals mit „Äh“, und am Ende des kurzen Gesprächs murmelt er noch etwas vor sich hin. Jetzt erzählt er bei Gericht, er habe vorgehabt, den Lokführern der nächsten Züge „zu sagen, schaut mal“. Er habe nach dem Funkspruch auf die Toilette gehen müssen, und danach sei diese Meldung „wie weggeblasen“ gewesen. Aber selbst, wenn der Angeklagte die Meldung wie vorgeschrieben weitergegeben und ein Techniker vor Ort nachgeschaut hätte – hätte das wirklich den Unfall verhindert? Bis zum Unglück am nächsten Mittag waren noch zahlreiche Züge über diese Stelle gefahren, ohne dass ein anderer Lokführer etwas gemeldet hätte.
Sehr bewegend wird es Ende November bei Gericht, als vier Frauen aussagen, die bei dem Unglück schwer verletzt worden waren. Einige von ihnen leiden heute noch unter den Folgen. Die beiden Angeklagten sagen, es tue ihnen sehr leid, was passiert sei. Sie wünschen den Frauen, dass wieder alles gut wird.
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