Von Katharina Gaugenrieder
Zöschingen Der Termin steht. Am 4. Mai wird vor dem Verwaltungsgericht im Augsburg die Klage der Gemeinde Zöschingen gegen die vom Landratsamt erteilte imissionsschutzrechtliche Genehmigung für die zehn Windräder verhandelt. Doch dass an diesem Tag bereits ein Urteil fällt, ist eher unwahrscheinlich.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung erklärte Armin Brauns, Rechtsbeistand der Gemeinde, er werde seine Verteidigung auf zwei wesentliche Hauptpunkte stützen. Zum einen müsse man jetzt abwarten, was sich die nächsten Tage noch am Himmel über Zöschingen tue und welche geschützten Arten man im Bereich der Anlagen noch feststellen könne. Daneben, so Brauns, rankten sich derzeit viele ähnliche Verfahren um die erreichten Schallleistungspegel. Hier habe er seine Bedenken, dass die für Zöschingen angestellten Berechnungen richtig seien. „Man kann das nicht schlüssig nachvollziehen, meines Erachtens ergeben sich, was die Schallprognosen anbelangt, Unstimmigkeiten“, sagte Brauns.
Mehr wollte er auf die Frage von Tobias Steinwinter zu den Erfolgsausichten der Klage noch nicht sagen. „Ich will die Katze jetzt noch nicht aus dem Sack lassen.“ Er ließ allerdings durchblicken, dass er bei Gericht einen Beweisantrag für ein neues Gutachten stellen wolle. Denkbar sei daneben die Benennung von Zeugen, die Hinzuziehung von Sachverständigen oder die Anberaumung von Ortsterminen. „Das sind alles Geschichten, die der Rechtsschutz trägt.“
Gemeinderat Andreas Mengele interessierte vor allem die Frage, welche Rolle dem Ersten Bürgermeister in der Verhandlung zukomme. Schließlich sei bei Norbert Schön für alle offensichtlich ein Interessens- und Gewissenskonflikt gegeben. Brauns erklärte daraufhin, dass er als Bevollmächtigter der Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht die Verhandlung für Zöschingen führe. „Ich weiß um die Problematik in Zöschingen und werde die Verhandlung so führen, als sei ich der Bürgermeister von Zöschingen“, so Brauns.
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