Der Fall des ausgesetzten Säuglings von Unterglauheim (Kreis Dillingen) landet am Bundesgerichtshof. Wie Cornelia McCready, die Verteidigerin der 32-jährigen Mutter, gegenüber unserer Redaktion bestätigt, hat sie für ihre Mandantin Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wird somit das Urteil überprüfen.
Ausgesetzter Säugling von Unterglauheim: Fall landet am Bundesgerichtshof
Das Schwurgericht des Augsburger Landgerichts hatte die Angeklagte vergangene Woche wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Noch im Gerichtssaal hatte McCready angekündigt, dass sie dieses Strafmaß aller Voraussicht nach nicht akzeptieren wird. Nun ist es offiziell: Das Urteil des Schwurgerichts ist nicht rechtskräftig.
„Ich bin der Auffassung, dass der psychische Zustand meiner Mandantin nicht ausreichend berücksichtigt wurde“, begründet McCready ihren Schritt. Ein Gutachter habe bei der 32-Jährigen geistige Einschränkungen festgestellt, die juristisch im Bereich des „Schwachsinns“ anzusiedeln sind. „Das Gericht hat diese Minderleistung nicht richtig eingestuft“, so die Rechtsanwältin.
Säuglings-Prozess: Verteidigerin kritisiert das Gericht
Ein Satz in der Urteilsverkündung ist McCready besonders negativ in Erinnerung geblieben. Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser hatte in Richtung der Mutter gesagt: „Wir glauben nicht, dass Sie so doof sind, wie Sie sich darstellen.“ Diese Aussage habe McCready „schwer vor den Kopf gestoßen“, wie sie sagt. „Dies ist kein angemessener Umgang mit behinderten Menschen.“ Die Einstellung des Gerichts gegenüber ihrer Mandantin habe sie „verstört“, kritisiert die Verteidigerin.
Auch die Dillinger Lebenshilfe hat sich an diesem Satz gestört (lesen Sie hier mehr dazu). Die Einrichtung, die die 32-Jährige ambulant betreut hatte, sprach von einer „vollkommen deplatzierten“ Wortwahl und einem „Schlag ins Gesicht“ von Menschen mit Intelligenzminderung.
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