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Der Jahresbeginn 1876 – ein bemerkenswertes Datum für Kommunalverwaltungen

Landkreis Dillingen

Als auch in Bissingen das Standesamtswesen eingeführt wurde

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    Das Rathaus der Marktgemeinde Bissingen. Als vor 150 Jahren in ganz Bayern Standesämter eingerichtet wurden, gab es in vielen kleineren und mittleren Gemeinden noch gar keine Rathäuser. Die Amtsgeschäfte wurden, mancherorts bis weit in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg hinein, beim Bürgermeister zuhause erledigt.
    Das Rathaus der Marktgemeinde Bissingen. Als vor 150 Jahren in ganz Bayern Standesämter eingerichtet wurden, gab es in vielen kleineren und mittleren Gemeinden noch gar keine Rathäuser. Die Amtsgeschäfte wurden, mancherorts bis weit in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg hinein, beim Bürgermeister zuhause erledigt. Foto: Helmut Herreiner

    Für die Verwaltungen im damaligen Königreich Bayern markierte der Beginn des Jahres 1876 ein besonderes Datum. Der 1. Januar 1876 gilt als Gründungsdatum des Standesamtswesens in ganz Bayern. Bis dahin wurden Geburten, Taufen, Trauungen und Sterbefälle ausnahmslos von den katholischen oder evangelischen Ortspfarrern in den sogenannten Pfarrmatrikeln der jeweiligen Kirchengemeinden registriert. Mit dem zum 1. Januar 1876 in Kraft getretenen Reichspersonenstandsgesetz wurde nun im gesamten Deutschen Reich flächendecken die staatliche Personenstandsregistrierung eingeführt.

    Die Beurkundung aller Geburten, Heiraten und Sterbefälle hat seit diesem Zeitpunkt ausschließlich durch die vom Staat eigens dazu bestellten Standesbeamten mittels Eintragung in die dafür anzulegenden Register zu erfolgen. Die von den Standesbeamten geführten Personenstandsbücher enthalten daher nicht nur für staatliche Zwecke und für die kommunale Verwaltung, sondern auch für die Familienforschung wertvolle Informationen. Allerdings unterliegt die Benutzung der Bücher rechtlichen Beschränkungen und Auflagen, die dem Persönlichkeits- und Datenschutz dienen.

    Erst nach den gesetzlich vorgegebenen Fristen sind die Aufzeichnungen öffentlich zugänglich

    Standesamtliche Aufzeichnungen sind, genauso wie diejenigen in den Kirchenbüchern, erst nach den gesetzlich vorgegebenen Fristen öffentlich zugänglich. Diese Fristen sind: Geburten nach 110 Jahren, Eheschließungen nach 80 Jahren und Todesfälle nach 30 Jahren.

    Das Standesamtswesen ist auf Gemeindeebene organisiert. Die Städte und viele Gemeinden betreiben eigene Standesämter. Kleinere Gemeinden verfügen allerdings nicht immer über ein eigenes Standesamt, denn sie können diese Aufgabe einer anderen Kommune mit deren Zustimmung übertragen, was insbesondere in Verwaltungsgemeinschaften nicht selten der Fall ist. Zu Beginn des Jahres 2025 gab es in Deutschland 10.751 Gemeinden und 4409 Standesämter.

    Die Aufgaben der Standesbeamten sind im Laufe der Jahre und Jahrzehnte deutlich vielfältiger geworden als zu den Anfangszeiten vor 150 Jahren, als die Bürgermeister oder Dorfschullehrer als ehrenamtliche Standesbeamte tätig gewesen waren. Die Beurkundungen des Personenstandes, Anmeldungen und Vollziehungen von Eheschließungen und Lebenspartnerschaften, die Ausstellung von Personenstandsurkunden, das Beurkundungen von eidesstattlichen Versicherungen und Vaterschaftsurkunden gehören ebenso dazu wie Beglaubigungen verschiedenster Art, die vielfältige Kommunikation mit anderen Standesämtern und die Mitwirkung bei der Bevölkerungsstatistik.

    Die Eheschließungen wurden einst im Wohnzimmer des Bürgermeisters vollzogen

    Und die Örtlichkeiten der Beurkundungen und aller weiteren Tätigkeiten haben sich ebenfalls grundlegend geändert. Die Marktgemeinde Bissingen mag hier als Beispiel dienen: Werden heute die standesamtlichen Eheschließungen und Beurkundungen aller Art im erst vor etwas mehr als einem Jahrzehnt neu errichteten, modernen Rathaus vollzogen, fand dies alles vor 150 Jahren im Wohnzimmer des damaligen Bürgermeisters Carl Schwab statt, das seinerzeit als Amtsstube diente.

    Carl Schwab, der das Bürgermeisteramt in Bissingen in den Jahren von 1863 bis 1879 innehatte, wurde mit der Errichtung des Standesamtsbezirks Bissingen mit Wirkung vom 1. Januar 1876 zum ersten Standesbeamten bestellt. Der Bissinger Standesamtsbezirk umfasste damals neben Bissingen selbst die selbständigen Nachbargemeinden Buggenhofen, Burgmagerbein, Gaishardt, Göllingen, Hochstein, Kesselostheim, Unterbissingen sowie den Leitenhof und den Reimertshof. Bemerkenswert sind die Zahlen, die Carl Schwab als Standesbeamter für diesen eigentlich gar nicht einmal so großen Bezirk alleine für das Jahr 1876 eintrug: Die Standesamtsbücher verzeichneten 57 Geburten, sieben Eheschließungen und 34 Sterbefälle.

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