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Schlug eine Lehrkraft im Donau-Ries-Kreis einen Schüler? So reagiert der Bildungsausschuss

Landkreis Donau-Ries

Schlug eine Lehrkraft im Donau-Ries-Kreis einen Schüler? So reagiert die Politik

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    An einer Schule im Landkreis Donau-Ries gibt es heftige Vorwürfe.
    An einer Schule im Landkreis Donau-Ries gibt es heftige Vorwürfe. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Es ist ein Vorfall, der Fragen aufwirft. Im vergangenen Jahr soll eine Lehrkraft an einer Schule im Landkreis Donau-Ries einen Schüler mit einem Klangstab geschlagen haben (wir berichteten). Die Mutter des Jungen richtete deswegen und wegen der aus ihrer Sicht intransparenten Kommunikation der Schule sowie des Schulamts eine Petition an den Bildungsausschuss des Landtags. Wie dieser auf die Eingabe reagiert.

    „Mir geht es um Transparenz“, sagt die Mutter gegenüber unserer Redaktion. Nicht zuletzt deshalb, weil vor allem die Schule nach ihrer Ansicht damit falsch umgegangen sei. Wie berichtet, stand in einer ersten Unfallanzeige lediglich, dass sich der Schüler im Unterricht verletzt habe – ohne die entsprechende Lehrkraft zu erwähnen. In einer korrigierten Unfallanzeige ist ebenfalls nicht von einem Schlag die Rede. Der Mutter zufolge habe die Lehrperson die Schilderungen ihres Sohnes im Gespräch aber bestätigt und sich entschuldigt. Folge war, dass während des Unterrichts der betreffenden Lehrperson eine zweite Lehrkraft anwesend sein sollte, was laut Mutter aber nicht immer funktionierte.

    Ob Lehrkraft im Landkreis Donau-Ries zuschlug, bleibt offen

    Auf diesen Umstand verweist auch das Antwortschreiben des Bildungsausschusses, das unserer Redaktion vorliegt. Dort heißt es, der Ausschuss habe eine Stellungnahme des Bildungsministeriums eingeholt. Dieses habe mitgeteilt, dass der Vorfall mit der Lehrkraft aufgearbeitet worden sei. Außerdem sei, wie oben beschrieben, angeordnet worden, dass in Zukunft eine zweite Lehrkraft im Unterricht anwesend sein soll, um ähnliche Situationen zu vermeiden.

    Das Vorgehen sei nicht zu beanstanden. Weiter heißt es, dass der Ausschuss nach sorgfältiger Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt diese Erklärung des Ministeriums für richtig halte. Deshalb sehe er keine Möglichkeit, der Petition weiter zum Erfolg zu verhelfen.

    Die Mutter will keine Zivilklage anstrengen

    Auch in diesem Schreiben bleibt also offen, was genau im Unterricht passierte und ob die Lehrkraft tatsächlich zuschlug. Behördlicherseits ist der Fall damit aber offenbar abgeschlossen. Seitens der Justiz wurde ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt. Eine Zivilklage möchte die Mutter nicht anstrengen.

    Auf Anfrage äußerten sich mit Blick auf den Persönlichkeitsschutz von Schüler und Lehrkraft weder das Schulamt noch die Schule. Diese schrieb zumindest: „Wir können Ihnen aber versichern, dass der Vorfall, auf den Sie sich beziehen, ordnungsgemäß bearbeitet wurde.“ Es scheint also, als würden zahlreiche Fragen in diesem Fall zumindest für die Öffentlichkeit auch in Zukunft nicht abschließend beantwortet.

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