Für Verteidiger Martin Ondrasik war die Tat seines Mandanten schwer nachzuvollziehen. Einerseits helfe der Angeklagte in seinem Job als Altenpfleger anderen Menschen. Andererseits hatte der 50-Jährige einen Priester aus dem Landkreis Aichach-Friedberg mit Nacktfotos erpresst. Dafür musste sich der Mann am Freitagvormittag vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Das Urteil von Richterin Sabrina Biedermann fiel am Ende höher aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Die Beweislage war eindeutig. Der Angeklagte und der Priester hatten sich auf der Dating-Plattform „Romeo“ kennengelernt. Die beiden trafen sich, hatten einvernehmlich Sex. Im Nachgang, im November 2022, schickte der 50-Jährige dem Pfarrer dann über Whatsapp mehrere Nacktbilder des Priesters, die dieser auf der Dating-Plattform hochgeladen hatte. In der Nachricht forderte der Mann 50.000 Euro. Ansonsten würde er die Fotos dem Fernsehen zukommen lassen und in der Pfarrgemeinde veröffentlichen. Der Priester zahlte das Geld nicht und kontaktierte stattdessen die Polizei. Daraufhin schickte der 50-Jährige im Januar 2023 eine E-Mail mit den Nacktfotos an das Pfarramt des Priesters.
Dem Pfarrer aus dem Landkreis Aichach-Friedberg setzt die Erpressung zu
Der 50-Jährige räumte die Tat ein. Wie sein Verteidiger erklärte, tue seinem Mandanten die Tat sehr leid. Er habe unüberlegt gehandelt und die ganze Sache sei ihm sehr unangenehm. Der 50-Jährige stammt aus der Slowakei. Dort arbeitete er als Altenpfleger, er war für seinen Job allerdings auch immer wieder in Deutschland unterwegs. Bis zu seiner Festnahme war er vermehrt in seiner Heimat, wo er sich um seine pflegebedürftigen Eltern kümmerte. Finanziell sei es ihm nach der Corona-Pandemie nicht gut gegangen. Wie sich in der Verhandlung herausstellte, befindet sich der Angeklagte seit rund 20 Jahren in psychiatrischer Behandlung, unter anderem wegen einer depressiven Störung.
Dem Priester, der beim Prozess nicht vor Ort war, hatte die Erpressung zugesetzt. „Für ihn war das sehr schlimm“, schilderte der Polizeibeamte, der ihn vernommen hatte. Auch wegen seines Berufs habe der Geistliche nicht gewollt, dass die Bilder an die Öffentlichkeit gelangen. Konsequenzen habe es für den Pfarrer nach Kenntnisstand des Polizisten bislang keine gegeben.
Prozess: Angeklagter schickt Nacktbilder an die Pfarrei des Priesters
Staatsanwalt Philipp Jäger forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro an eine soziale Einrichtung. Er räumte ein, dass der Angeklagte zwar geständig und reumütig sei und bislang keine Straftaten begangen habe. Er wies allerdings auch darauf hin, dass die geforderte Summe von 50.000 Euro hoch gewesen sei und der Angeklagte seine Drohung, Bilder an die Pfarrei des Priesters zu schicken, wahr gemacht hatte.
Verteidiger Ondrasik hatte dem nicht viel hinzuzufügen, hob allerdings die günstige Sozialprognose seines Mandanten hervor. Ondrasik fand eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro angemessen.
Richterin Biedermann entschied auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss der 50-Jährige 800 Euro an den Malteser-Hilfsdienst zahlen. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Angeklagte mit seinem Geständnis dem Priester eine Befragung im Prozess erspart hatte. Negativ legte ihm die Richterin aus, dass er die Intimsphäre des Pfarrers „in kaum übertreffbarem Maße verletzt“ habe. Eine Veröffentlichung der Bilder hätte dem Geistlichen die berufliche Existenz kosten können. Für die Bewährung legte die Richterin einen Zeitraum von drei Jahren fest.
Herr Kraus, dann tun Sie uns doch bitte den Gefallen und benennen Sie, welcher Tat sich der Priester Ihrer Meinung nach schuldig gemacht hat. Falls Sie es überlesen haben sollten: Der andere Mann ist laut dem Bericht 50 Jahre alt.
Typisch deutsches Rechtsverständnis: Der Täter wird zum Opfer und das Opfer wird zum Täter.
Einen 50jährigen, der offensichtlich das Ziel hatte, den Pfaffen abzuziehen, als Opfer hinstellen? Ernsthaft?
Herr Dietrich, haben Sie da nicht was durcheinander gebracht?! Soweit es aus dem Bericht hervorgeht, ist der Priester ja wohl eindeutig das Opfer dieser schäbigen Tat. Ich lasse mich gerne von Ihnen aufklären, was er sich Ihrer Meinung nach zu Schulden hat kommen lassen. Wenn Sie schon von "Skandal" sprechen wollen... - das ist dann doch wohl eher die unmenschliche und nicht mehr zeitgemäße Sexualmoral der katholischen Kirche.
Da stimme ich Ihnen zu, Herr Vogt. Der Priester mag von der Kirche Schwierigkeiten bekommen, aber juristisch hat er sich keiner Straftat schuldig gemacht. Es gibt keinen Skandal.
Dass es für den Priester keine Konsequenzen gab, ist der eigent- liche Skandal. Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man lau- fen !
Wieso nochmal genau? Der Priester wird seitens der Kirche sicher Konsequenzen zu spüren bekommen, aber sicher nicht im Rahmen dieses Strafprozesses. Es ist hierzulande zulässig, dass man sich zum Sex verabredet, aber gerade nicht die Erpressung des anderen. PS: habe be- wusst die Bindestriche ni- cht überall über- nommen...
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