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Soko Tierschutz darf Betreiber der Kaninchenanlage in Kissing nicht nennen

Augsburg/Kissing

Soko Tierschutz darf Betreiber der Kaninchenanlage nicht nennen

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    Am ersten Prozesstag zwischen der Soko Tierschutz und dem Betreiber der Kaninchenanlage in Kissing versammelten sich zahlreiche Demonstrierende vor dem Landgericht Augsburg. Nun wurde ein Urteil gefällt.
    Am ersten Prozesstag zwischen der Soko Tierschutz und dem Betreiber der Kaninchenanlage in Kissing versammelten sich zahlreiche Demonstrierende vor dem Landgericht Augsburg. Nun wurde ein Urteil gefällt. Foto: Jonathan Lyne (Archivbild)

    Gelten für Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie die Soko Tierschutz die gleichen Maßstäbe wie für die Presse? Um diese Frage ging es im Prozess zwischen der Tierschutzorganisation und dem Betreiber der Kaninchenanlage in Kissing. Das Landgericht Augsburg gab darauf am Freitag nun eine eindeutige Antwort.

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