Gelten für Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie die Soko Tierschutz die gleichen Maßstäbe wie für die Presse? Um diese Frage ging es im Prozess zwischen der Tierschutzorganisation und dem Betreiber der Kaninchenanlage in Kissing. Das Landgericht Augsburg gab darauf am Freitag nun eine eindeutige Antwort.
Augsburg/Kissing
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