Das Wohngeld soll Menschen unterstützen, die sich das Wohnen in Deutschland nicht mehr leisten können. In den letzten Jahren betrifft das immer mehr Personen, deren Rente nicht zum Leben reicht. 2024 bezogen knapp 700.000 Rentnerinnen und Rentner Wohngeld, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten René Springer aus dem März 2026 hervorgeht. Demnach hatte diese Zahl im Jahr 2020 bei rund 300.000 gelegen. In vier Jahren hat sich die Anzahl an Rentnerinnen und Rentnern, die durch Wohngeld unterstützt werden, folglich mehr als verdoppelt.
Der Anstieg ist auch damit zu erklären, dass die Wohngeldreform 2023 dazu führte, dass mehr Personen einen Wohngeld-Anspruch haben, wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erklärt. Ob es einen solchen Anspruch gibt, hängt vor allem vom Einkommen ab – bei Rentnerinnen und Rentnern ist das die Rente. Für sie gab es zuletzt eine gute Nachricht: Die Rente wird im Sommer 2026 erhöht. Doch kann sich diese Erhöhung auf den Wohngeld-Anspruch auswirken? Wir haben beim BMWSB nachgefragt.
Hat die Rentenerhöhung 2026 Auswirkungen auf das Wohngeld?
Eine Rentenerhöhung führt zu einem höheren Einkommen, das bei der Berechnung des Wohngeld-Anspruchs herangezogen wird. Es gilt: „Ein erhöhtes Einkommen mindert den Wohngeld-Anspruch“, erklärt ein Sprecher des BMWSB auf Anfrage unserer Redaktion. Es gibt allerdings eine Ausnahme, die für Rentnerinnen und Rentner günstig ist: „Nach den wohngeldrechtlichen Vorschriften ist in einem laufenden Bewilligungszeitraum der Wohngeld-Anspruch nur dann neu zu berechnen, wenn sich das wohngeldrechtliche Einkommen um mehr als 15 Prozent erhöht“, informiert uns der BMWSB-Sprecher. Die dafür maßgeblichen Beträge seien im Wohngeldbescheid ausgewiesen.
Eine Erhöhung des Einkommens um 15 Prozent ist durch die Rentenerhöhung 2026 nicht gegeben. „Sie liegt unter dieser Schwelle“, bestätigt uns der Sprecher des BMWSB. Rentnerinnen und Rentner, die derzeit eine Bewilligung für Wohngeld haben, müssen also nicht tätig werden und auch keine Kürzung des Wohngelds befürchten.
Wann wird die Rentenerhöhung für den Wohngeld-Anspruch relevant?
Im Wohngeldgesetz (WoGG) § 25 ist nachzulesen, dass das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt wird. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, wird der Wohngeld-Anspruch erneut geprüft, sofern eine Verlängerung beantragt wird. Hierbei spielt die Rentenerhöhung eine Rolle, denn „wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, wird für die Zeit ab 1. Juli 2026 bei der Ermittlung des wohngeldrechtlichen Einkommens die Rentenerhöhung ab dem 1. Juli 2026 berücksichtigt“, erklärt uns der BMWSB-Sprecher.
Je nachdem, wie hoch die Rente ausfällt, kann die Rentenerhöhung dazu führen, dass bei einem Verlängerungsantrag festgestellt wird, dass kein Wohngeld-Anspruch mehr besteht. Allerdings nur dann, wenn die Person mit ihrer Rente zuvor nur knapp unter der Grenze lag und durch die Erhöhung auf ein Einkommen kommt, bei dem kein Wohngeld-Anspruch mehr besteht. Wenn Rentnerinnen und Rentnern zuvor bereits Wohngeld bewilligt wurde, dürfte die Wohngeld-Zahlung in den meisten Fällen lediglich geringer ausfallen.
Aktuell erhalten knapp drei Prozent der Rentnerinnen und Rentner Wohngeld. Da die Verbraucherzentrale davon ausgeht, dass insgesamt Hunderttausende Personen ihren Wohngeld-Anspruch nicht wahrnehmen, könnte es sich für Rentnerinnen und Rentner lohnen, eine Berechtigung zu prüfen.
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