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Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger gefordert: Lässt sich das überhaupt umsetzen?

Grundsicherung

Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger gefordert: Lässt sich das überhaupt umsetzen?

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    Gemeinnützige Arbeit für Bürgergeld-Empfänger? Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze würde das gerne sehen.
    Gemeinnützige Arbeit für Bürgergeld-Empfänger? Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze würde das gerne sehen. Foto: ChamberSeven, stock.adobe.com (Symbolbild)

    „Wer Bürgergeld bekommt, kann auch Laub fegen“. Es ist nur eine von mehreren Aussagen zum Bürgergeld, mit denen Sven Schulze (CDU) im Interview mit der Bild für Aufsehen sorgte. Der neue Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt ist der Meinung, dass die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld eine Gegenleistung erbringen sollten. Schulze brachte vor allem gemeinnützige Tätigkeiten ins Spiel, wie eben Laub fegen oder auch Schnee räumen.

    Eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Berechtigte ist keine komplett neue Idee, sie wurde in den letzten Jahren immer wieder aufgegriffen, unter anderem von Politikern der CDU/CSU, der FDP und der AfD. In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern wurden zuletzt sogar entsprechende Pilotprojekte gestartet. Doch ist die Umsetzung einer Arbeitspflicht für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld rechtlich überhaupt möglich?

    Verstößt eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger gegen das Grundgesetz?

    Schulze sieht keine rechtlichen Hürden bei der Einführung einer Arbeitspflicht für die Menschen, die Bürgergeld erhalten. „Die Gesetzgebung erlaubt das. Für die Leistung, die du bekommst, erwarten wir auch eine Gegenleistung. Und ich denke, es ist nicht zu viel verlangt, dass wir diese Debatte führen“, sagte er der Bild. Wenn man die Debatte führen möchte, muss man allerdings zunächst einen Blick ins Grundgesetz (GG) riskieren. In diesem ist durch Artikel 12 geregelt, dass eine allgemeine Arbeitspflicht nicht zulässig ist.

    Grundgesetz: Artikel 12

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

    Beim Bürgergeld kommt hinzu, dass es sich um eine Leistung handelt, die vom Sozialstaat zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz aufgebracht wird. „Das sagt das Bundesverfassungsgericht auch ganz klar. Damit sind keine grundsätzlichen Arbeitspflichten vereinbar“, stellte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler im Gespräch mit dem MDR klar.

    Bedeutet: Um eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Berechtigte einzuführen, müsste zunächst das Grundgesetz geändert werden. Ein Szenario, welches Boehme-Neßler für unrealistisch hält. Danach müsste auch noch am Bundesverfassungsgericht geklärt werden, ob eine menschenwürdige Existenz gegeben ist, wenn Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld gemeinnützige Tätigkeiten verrichten müssten.

    Was würde eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Berechtigte bedeuten?

    Schulze verweist auf Projekte in Thüringen und Sachsen-Anhalt, in denen es aus seiner Sicht gut funktioniert hätte, Personen zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. In Sachsen-Anhalt wurden im Zuge einer „Bürgerarbeit“ ab 2007 arbeitslose Menschen, die keine Chancen auf dem „ersten Arbeitsmarkt“ hatten, im gemeinnützigen Bereich beschäftigt, wie das Institut für Arbeits- und Berufsforschung erklärt. Das Modell hätte gut funktioniert, sei in der Folge aber nicht weitergeführt worden, „weil es in der Bundesregierung damals einen Wechsel gab“, sagte Schulze.

    Doch es gibt auch bezüglich einer möglichen Effektivität einer Arbeitspflicht Bedenken. Diese haben vor allem mit dem „Lock-in-Effekt“ zu tun, den Holger Schäfer, Arbeitsmarkt-Ökonom am Institut der deutschen Wirtschaft, beim MDR wie folgt erklärte: „Die Menschen machen Ein-Euro-Jobs und bemühen sich aber nicht mehr um andere Jobs und werden gewissermaßen eingesperrt in diesen Tätigkeiten.“ Daher seien gemeinnützige Tätigkeiten für Bürgergeld-Berechtigte „kein gutes Instrument“.

    Auch interessant: Der Bund gibt mittlerweile mehr als 2000 Euro pro Bürgergeld-Empfänger jährlich für die Verwaltung aus. Außerdem sind zuletzt die Zahlen an Klagen und Widersprüchen beim Bürgergeld gestiegen.

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