Das Bürgergeld ist im vergangenen Jahr nicht nur in der Politik als zuverlässiges Streitthema aufgefallen. Auch rund um die Bürgergeldbescheide gab es so viel zu klären wie nie zuvor. Die Zahl der Widersprüche und Klagen ist auf Rekordniveau gestiegen, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Januar 2026 anhand einer Statistik offenbarte. Doch wie oft sind sie berechtigt und von Erfolg gekrönt? Eine Frage, die sich durch die aktuellen Zahlen beantworten lässt.
Bürgergeld: Bei den Jobcentern gingen zuletzt mehr Widersprüche und Klagen ein
Bei den deutschen Jobcentern (bundesweit werden laut BA 404 betrieben) gingen im Jahr 2025 genau 501.667 Widersprüche ein. 78.310 mehr als im Vorjahr, wie die BA erklärte. Die Widerspruchsquote bei Bescheiden stieg von 1,8 auf 2,1 Prozent. Auch bei den Klagen war ein entsprechender Trend erkennbar: Hatten Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld 2024 noch 48.785 Klageschriften abgeschickt, waren es 2025 fast 5000 mehr. Die BA berichtet von 53.164 Klagen, die auf Bürgergeldbescheide zurückgingen. Die Klagequote betrug dementsprechend 0,2 Prozent.
Die meisten Widersprüche hatten mit der Entscheidung der Jobcenter bezüglich der Erstattung und Aufhebung von Bürgergeld sowie der Berechnung der Kosten der Unterkunft zu tun. Laut BA ist ein Großteil der Widersprüche in die Kategorie „Sonstiges“ einzuteilen, in der es häufig um die fehlende Mitwirkung der Bürgergeld-Berechtigten und das Einbehalten von Bürgergeld bei Überbezahlung gehe. Die häufigsten Gründe für Klagen waren ebenfalls Bescheide, die sich rund um die Kosten für eine Unterkunft und die Aufhebung und Erstattung des Bürgergeldes drehten.
Wie hoch ist die Erfolgsquote von Klagen beim Bürgergeld?
Die BA gibt an, dass im Jahr 2025 durch die Jobcenter 476.728 Widersprüche bearbeitet wurden. Demnach wurden 61,14 Prozent der Widersprüche zurückgewiesen oder von den Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern selbst zurückgezogen. Bei fast der Hälfte der Fälle konnte erst nach Einreichung eines Widerspruchs neu entschieden werden, da zuvor fehlende Unterlagen eingereicht wurden oder eine Nachholung der Mitwirkungspflicht stattfand. Laut der BA wurden bei 147.213 Widersprüchen die Entscheidung der Jobcenter revidiert. Bei 42.303 Fällen wurde demnach eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das jeweilige Jobcenter festgestellt.
Klagen gegen Bürgergeldbescheide zeigten sich in der Mehrzahl nicht erfolgreich. Die BA berichtet, dass bei zwei Dritteln der Fälle das Vorgehen der Jobcenter-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter bestätigt wurde. Immerhin ein Drittel der Klagen führte zu einer neuen Entscheidung.
Sorgt die Bürgergeldreform für noch mehr Klagen bei der Grundsicherung?
Das Bürgergeld soll Mitte 2026 in eine neue Grundsicherung übergehen. Eine Neuerung soll laut dem MDR ein Vertrag sein, der zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten gilt. In diesem seien Regeln für den Bezug der staatlichen Leistung festgehalten. Wenn Empfängerinnen und Empfänger gegen ein vertragliches Detail verstoßen, könnten ihnen scharfe Sanktionen und schwerwiegende Konsequenzen drohen.
Die Verantwortlichen einiger Jobcenter befürchten laut MDR, dass es im Zuge eines solchen Vertrags zu einer Klagewelle kommen könnte. Sie gehen von einem erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung aus.
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