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Bürgergeld-Rekordwert erreicht: So viel gibt der Staat für die Verwaltung eines Empfängers aus

Grundsicherung

Bürgergeld-Rekordwert erreicht: So viel gibt der Staat für die Verwaltung eines Empfängers aus

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    Die Verwaltungskosten beim Bürgergeld sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen.
    Die Verwaltungskosten beim Bürgergeld sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Foto: GIBLEHO, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Das Bürgergeld stellt im Bundeshaushalt einen großen Posten dar – für das Jahr 2025 hatte die Bundesregierung mit Kosten in Höhe von 52,423 Milliarden Euro geplant. Immerhin: Laut Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) gab der Staat etwa 833 Millionen Euro weniger aus als veranschlagt. Die Bürgergeld-Kosten beliefen sich demnach auf 51,590 Milliarden Euro.

    Neben den Bürgergeld-Zahlungen spielt bei den Kosten auch die Verwaltung eine entscheidende Rolle. Die Verwaltungskosten sind in den letzten stark angestiegen – und haben nun einen Rekordwert erreicht.

    Bürgergeld: Wie hoch sind die Verwaltungskosten für einen Empfänger?

    Aus den Angaben des BIAJ geht hervor, dass rund um das Bürgergeld 2025 Kosten in Höhe von fast acht Milliarden Euro (7,97) für die Verwaltung anfielen. Einen Großteil, 6,8 Milliarden Euro, übernimmt der Bund, den Rest müssen die Kommunen aufbringen. Vergleicht man diese mit den Werten für 2015 (5,64 Milliarden Euro), stellt man einen gewaltigen Anstieg von 41 Prozent fest.

    Die Verwaltungskosten für eine Bürgergeld-Empfängerin oder einen Bürgergeld-Empfänger lagen 2025 laut BIAJ durchschnittlich bei 2046 Euro im Jahr. Sie überschritten zum ersten Mal die Marke von 2000 Euro. Im Jahr 2015 hatte die Verwaltung einer oder eines Empfängers noch Durchschnittskosten von 1303 Euro nach sich gezogen.

    Verwaltung beim Bürgergeld: Wo werden die Gelder hergenommen?

    In seinem Haushaltsplan hatte der Bund für die Verwaltungskosten bei der Grundsicherung eigentlich nur 5,25 Milliarden Euro eingeplant. Laut dem Handelsblatt wurden die Mehrkosten von etwas mehr als 1,5 Milliarden Euro durch eine Umschichtung der Gelder finanziert. Demnach war der Betrag eigentlich für die „Eingliederung in Arbeit“ vorgesehen gewesen, was bedeuten würde, dass durch die Umschichtung an Maßnahmen gespart werden musste, die Bürgergeld-Beziehenden bei der Arbeitssuche und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt helfen sollen. Beispielsweise Bewerbungskurse oder Weiterbildungen.

    Für das Jahr 2026 sind im Bundeshaushalt Bürgergeld-Verwaltungskosten in Höhe von 5,25 Milliarden Euro vorgesehen, keine Veränderung zum Vorjahr also. Die BIAJ verurteilt diese Planung als „vollkommen unrealistisch“.

    Auch interessant: Mitte 2026 soll die Bürgergeldreform in Kraft treten – und damit die neue Grundsicherung. Das neue Bürgergeld soll „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ heißen.

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