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Bürgergeld und Krankenkassen: Bayern und Baden-Württemberg wollen Milliardenkosten an den Bund abgeben

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Bürgergeld und Krankenkassen: Bayern und BW wollen Milliardenkosten an den Bund abgeben

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    Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist politisch umstritten. Nun sorgt ein Vorstoß aus dem Süden für Aufsehen.
    Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist politisch umstritten. Nun sorgt ein Vorstoß aus dem Süden für Aufsehen. Foto: Natthawadee, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Rund 5,2 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Bürgergeld – und sind damit über die gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg fordern nun, dass der Bund die Krankenkassen vollständig von den Kosten für Bürgergeld-Empfänger entlastet. Für Beitragszahler könnte das spürbare Folgen haben.

    Milliardenkosten für Bürgergeld – und wer sie bezahlt

    Bayern und Baden-Württemberg wollen die gesetzlichen Krankenkassen von den Kosten für Bürgergeld-Empfänger entlasten. Künftig sollen diese Ausgaben vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden – und nicht mehr aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Bisher übernimmt der Bund die Kosten nur teilweise, den Rest tragen die Beitragszahler. Über das Thema soll am 30. Januar im Bundesrat entschieden werden, hieß es in einem Bericht der Augsburger Allgemeinen.

    Der Vorstoß knüpft an einen jahrelangen Streit an: Krankenkassen bemängeln eine massive Unterfinanzierung der Bürgergeld-Versicherten und haben den Bund bereits auf Milliarden verklagt.

    Entlastung beim Bürgergeld: Was ist geplant?

    Nach Angaben der beiden Länder könnten die gesetzlichen Krankenkassen um neun bis zehn Milliarden Euro entlastet werden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Das entspräche rechnerisch einer Senkung des Beitragssatzes um rund 0,5 Prozentpunkte. Der durchschnittliche Beitragssatz liegt derzeit bei etwa 17,5 Prozent, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils anteilig die Hälfte zahlen.

    Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sprach gegenüber der Augsburger Allgemeinen von sogenannten versicherungsfremden Leistungen, die nicht länger über Beiträge finanziert werden sollten: „Versicherungsfremde Leistungen sollten endlich stärker aus Steuern finanziert werden. Hier muss sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil endlich bewegen, um weitere Beitragsanhebungen möglichst zu vermeiden.“ Mit „versicherungsfremden Leistungen“ sind Ausgaben gemeint, die nicht aus individuellen Beitragsansprüchen entstehen, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgaben abdecken – etwa die Krankenversicherung von Bürgergeld-Empfängern oder Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.

    Baden-Württemberg hatte die Forderung bereits im Dezember 2025 offiziell in den Bundesrat eingebracht. Die Landesregierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verlangt, dass der Bund seiner „vollen Finanzierungsverantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ nachkommt. Bayern unterstützt diesen Kurs nun. Ziel sei es, die steigenden Lohnnebenkosten zu bremsen und weitere Beitragserhöhungen zu verhindern.

    Neben Krankenversicherung: Auch Pflege soll aus dem Bundeshaushalt kommen

    Neben den Kosten für Bürgergeld-Empfänger soll nach dem Willen der beiden Länder auch ein weiterer Posten künftig vollständig vom Bund getragen werden: die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Diese werden bislang aus der Pflegeversicherung finanziert. Allein im Jahr 2024 beliefen sich diese Ausgaben laut dem Bericht der Augsburger Allgemeinen auf 4,2 Milliarden Euro, neuere Zahlen liegen derzeit nicht vor.

    Unterstützung kommt aus der Wirtschaft. Der Arbeitgeberverband BDA fordert, der Bund müsse endlich „kostendeckende Beiträge für Bürgergeldbeziehende leisten“, da steigende Lohnnebenkosten die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen belasteten. Gleichzeitig bleibt offen, wie der Bund die zusätzlichen Milliarden stemmen soll. Angesichts steigender Ausgaben für Gesundheit, Pflege und Rente könnte eine stärkere Finanzierung aus dem Staatshaushalt langfristig auch Steuererhöhungen notwendig machen.

    Der Vorstoß aus Bayern und Baden-Württemberg hat zunächst vor allem Signalwirkung. Auch ein Beschluss im Bundesrat würde den Bund nicht unmittelbar zu einer Finanzierung verpflichten. Ob und wann sich für Beitragszahler tatsächlich Entlastungen ergeben, hängt von der weiteren Haushaltsplanung des Bundes und möglichen Gesetzesänderungen ab. (mit dpa)

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