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Kosten im Pflegeheim: Warum unterscheidet sich der Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer?

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Kosten im Pflegeheim: Warum unterscheidet sich der Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer?

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    Die Aufenthaltsdauer von Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim wirkt sich direkt auf die Höhe ihres Eigenanteils aus.
    Die Aufenthaltsdauer von Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim wirkt sich direkt auf die Höhe ihres Eigenanteils aus. Foto: sorapop, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wird eine Person pflegebedürftig, kann sie sich zwischen verschiedenen Pflegeformen entscheiden. Dabei müssen auch die Kosten berücksichtigt werden. So gelten etwa Pflegeheime im Vergleich zur häuslichen Pflege durch Angehörige oder zu einem ambulanten Pflegedienst als besonders teuer. Niedersachsens Diakonie-Chef Hans-Joachim Lenke warnt sogar, dass Pflege „längst wieder ein Armutsrisiko“ sei und prognostiziert für 2026 einen Anstieg der Sozialhilfe-Anträge. Die hohen Kosten spiegeln sich auch in der aktuellen Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts wider: Nur 14,1 Prozent der knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftigen sind vollstationär untergebracht.

    Eine der wichtigsten Fragen für Pflegebedürftige dürfte sein, wie sich die Kosten im Pflegeheim zusammensetzen und welche Faktoren den Eigenanteil beeinflussen. Besonders interessant ist dabei, dass der Pflegegrad gar keinen so großen Einfluss auf die Kosten hat, die Pflegebedürftige selbst tragen müssen. Deutlich mehr Relevanz hat die Aufenthaltsdauer. Warum ist das so?

    Eigenanteil berechnen: So setzen sich die Kosten im Pflegeheim zusammen

    Wenn Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht sind, entstehen dort laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht nur Kosten für die Pflege, sondern auch für die Unterkunft und Verpflegung sowie mögliche Zusatzleistungen. Außerdem können Pflegeheime auch die sogenannten Investitionskosten sowie die Ausbildungskosten auf ihre Bewohnerinnen und Bewohner umlegen. Die Pflegeversicherung beteiligt sich allerdings nur an den pflegebedingten Kosten.

    So viel Geld können Pflegebedürftige laut dem BMG je nach Pflegegrad von 1 bis 5 für die Pflegekosten mit der vollstationären Pflege bekommen:

    Für gewöhnlich reicht die Leistung der Pflegekasse nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen vollständig abzudecken. Der Restbetrag fließt in den Eigenanteil ein. Früher mussten Pflegebedürftige diesen Teil komplett selbst bezahlen. Das führte dem BMG zufolge dazu, dass der Eigenanteil „mit zunehmender Pflegebedürftigkeit überproportional gestiegen“ ist.

    Früher hatte der Pflegegrad also einen direkten Einfluss auf die Kosten, die Pflegebedürftige selbst tragen müssen. Heute, genauer gesagt seit 2017, ist das anders: Jetzt werden die übrigen Pflegekosten aller Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims zu einem Gesamtbetrag verrechnet und anschließend gleichmäßig auf alle Pflegebedürftigen dieses Heims verteilt. Bezeichnet wird dieser Betrag dann als einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE).

    Der Eigenanteil im Pflegeheim berechnet sich also aus dem EEE, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Ausbildungs- und Investitionskosten. Hinzu kommen dann noch die Kosten für mögliche Zusatzleistungen. Was hat das jetzt aber mit der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim zu tun?

    Kosten im Pflegeheim: Warum unterscheidet sich der Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer?

    Aufgrund des immer weiter ansteigenden Eigenanteils im Pflegeheim und um Pflegebedürftige vor finanzieller Überforderung zu schützen, wurde laut dem BMG neben der Leistung für die vollstationäre Pflege noch ein zusätzlicher Leistungszuschlag eingeführt. Der entsprechende Paragraf 43c im SGB XI gilt laut dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) seit 2022. Im Jahr 2024 wurde der gestaffelte Zuschlag noch einmal erhöht.

    Wie hoch der Leistungszuschlag genau ist, hängt dem BMG zufolge mit der Dauer in der vollstationären Pflege zusammen. Je nach Aufenthaltsdauer übernimmt die Pflegekasse einen bestimmten Prozentsatz des EEE, sodass sich der Eigenanteil insgesamt reduziert. So hoch sind die Zuschläge jetzt:

    • Aufenthaltsdauer bis 12 Monate (erstes Jahr): 15 Prozent des EEE
    • Aufenthaltsdauer bis 24 Monate (zweites Jahr): 30 Prozent des EEE
    • Aufenthaltsdauer bis 36 Monate (drittes Jahr): 50 Prozent des EEE
    • Aufenthaltsdauer ab 36 Monaten (ab dem vierten Jahr): 75 Prozent des EEE

    Laut einer Auswertung des VDEK lag der EEE im Januar 2026 im Bundesdurchschnitt bei 1982 Euro. Mit dem Leistungszuschlag mussten Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen also je nach Aufenthaltsdauer deutlich weniger selbst bezahlen. So hoch waren die Einsparungen im Schnitt:

    • Aufenthaltsdauer bis 12 Monate: 15 Prozent des EEE machten Einsparungen in Höhe von 297 Euro aus. Der EEE lag dann noch bei 1685 Euro.
    • Aufenthaltsdauer bis 24 Monate: 30 Prozent des EEE machten Einsparungen in Höhe von 595 Euro aus. Der EEE lag dann noch bei 1387 Euro.
    • Aufenthaltsdauer bis 36 Monate: 50 Prozent des EEE machten Einsparungen in Höhe von 991 Euro aus. Der EEE lag dann noch bei 991 Euro.
    • Aufenthaltsdauer ab 36 Monaten: 75 Prozent des EEE machten Einsparungen in Höhe von 1487 Euro aus. Der EEE lag dann noch bei 495 Euro.
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