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Bürgergeld: So viel kosten die Leistungen den Bund

Sozialstaat

Bürgergeld: So viel kosten die Leistungen den Bund

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    Die Bürgergeld-Kosten haben zuletzt einen Rekordwert erreicht.
    Die Bürgergeld-Kosten haben zuletzt einen Rekordwert erreicht. Foto: bluedesign, adobe.stock.com (Symbolbild)

    Aus dem Bürgergeld soll die neue Grundsicherung werden. Ein Grund dafür sind aus Sicht der Bundesregierung die hohen Kosten. Im Haushaltsentwurf 2025 wurden für das Bürgergeld neue Höchstwerte veranschlagt. Die Ausgaben setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Einen wichtigen Anteil haben die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 19 SGB II. Dabei handelt es sich um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die über die Jobcenter ausgezahlt werden. Wie hoch die Leistungen im Jahr 2025 waren, lesen Sie hier.

    Bürgergeld: So viel kosten die Leistungen den Bund

    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat auf ihrer Webseite eine Übersicht für die Leistungen nach § 19 SGB II veröffentlicht. Im Jahr 2025 beliefen sich diese auf rund 21,9 Milliarden Euro. Im Haushaltsentwurf 2025 sind rund 29,6 Milliarden Euro für Bürgergeld-Leistungen veranschlagt. Diesen Betrag hatte Bundeswirtschaftsminister Lars Klingbeil (SPD) festgeschrieben. Damit liegt der Ansatz über dem Vorjahreswert. Neben dem Regelbedarf sind darin auch Mehrbedarfe und Sozialversicherungsbeiträge enthalten. Das entspricht einem Anstieg von 3,1 Milliarden Euro beziehungsweise 11,7 Prozent gegenüber 2024.

    Der gesamte Bundesetat für die Grundsicherung liegt allerdings deutlich darüber. Rechnet man die Bundesbeteiligung an Unterkunft und Heizung hinzu, summieren sich die Ausgaben auf rund 42,6 Milliarden Euro. Auch dieser Wert liegt über dem Vorjahresniveau. Allein im März 2025 betrugen die Kosten der Unterkunft (KdU) laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1,48 Milliarden Euro. Nach Angaben der BA war dies der bislang höchste Monatswert.

    Für die Leistungen für die „Eingliederung in Arbeit“ sind im Haushaltsentwurf 2025 rund 4,1 Milliarden Euro vorgesehen; damit bleibt der Ansatz nahezu auf Vorjahresniveau.

    Übrigens: Für einen Antrag auf Bürgergeld müssen einige Unterlagen vorgelegt werden. In einer Befragung übten Jobcenter-Mitarbeiter massive Kritik am Bürgergeld. Zwischen Bürgern in Ost- und Westdeutschland scheint es kein großes Ungleichgewicht hinsichtlich Bürgergeld-Beziehern zu geben.

    Bürgergeld: Wie viele Empfänger gibt es?

    In der aktuellen Debatte wird häufig von erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern gesprochen. Hierzu hat die Bundesagentur für Arbeit im Januar 2026 neue Zahlen veröffentlicht:

    • Regelleistungsberechtigte: 5.193.630
    • Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: 3.825.940
    • Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte: 1.367.680

    Auch interessant: Eine Studie kam zum Schluss, dass der Bürgergeld-Regelbedarf nicht ausreicht. Die Bürgergeld-Sparpläne werden unterdessen von manchen Experten kritisch gesehen.

    Bürgergeld: Wie setzen sich die Kosten zusammen?

    Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst steuerfinanzierte Leistungen und wird in einer Mischverwaltung zweier Träger umgesetzt. Dabei handelt es sich um den Bund und die Kommunen, also die Kreise und die kreisfreien Städte.

    Die Kommunen tragen dabei insbesondere die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie die Bedarfe für Bildung und Teilhabe. Der Bund kommt für die pauschalierten Regelbedarfe, Mehrbedarfe und Sozialversicherungsbeiträge sowie die meisten Eingliederungsleistungen und 84,4 Prozent der Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter auf.

    Ferner beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den erwähnten Ausgaben der Kommunen für die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Der genaue Anteil unterscheidet sich nach Jahren und Bundesländern.

    Aktueller Stand der Bürgergeld-Reform

    Die Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung auf den Weg gebracht. Das bisherige Bürgergeld soll künftig durch die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt werden. Laut der Webseite der Bundesregierung berät nach dem Beschluss des Kabinetts im Dezember 2025 nun der Bundestag über das Gesetz. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft tritt.

    Übrigens: Auch die Verwaltungskosten beim Bürgergeld sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Nun wurde ein Rekordwert erreicht, den der Bund nicht erwartet hatte.

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