Seit Januar 2023 gibt es das Bürgergeld, das die frühere Grundsicherung für Arbeitsuchende, das sogenannte „Hartz IV“, abgelöst hat. Beantragen kann es jeder, der arbeitsfähig ist, aber seinen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen decken kann. Aber wie wird die soziale Unterstützung eigentlich finanziert?
Bürgergeld: Wie wird es finanziert?
Das Geld, das Bürgergeldempfänger bekommen, wird in Deutschland hauptsächlich aus Bundesmitteln finanziert. So ist es in § 46 des zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) festgelegt. Der Bund trägt demnach die Kosten für das Bürgergeld sowie die Verwaltungskosten der Bundesagentur für Arbeit.
Anders als das Arbeitslosengeld I (ALG I), das mithilfe der Arbeitslosenversicherung gezahlt wird, kommt das Bürgergeld also direkt aus dem Bundeshaushalt. Für das Jahr 2026 sind im Bundeshaushalt 28,5 Milliarden Euro für das Bürgergeld sowie weitere 13 Milliarden Euro für Heiz- und Wohnkosten vorgesehen. Für die Eingliederung in Arbeit sieht der Haushalt 4,7 Milliarden Euro vor.
Übrigens: Das Jobcenter übernimmt meistens mehr Kosten, als man glaubt. So kann man zum Beispiel auch die Stellplatz-Kosten des Autos beim Jobcenter einreichen. Und sogar manche Schulden werden vom Jobcenter übernommen. Wie viel Bürgergeld man monatlich bekommt, hängt außerdem davon ab, ob man alleine wohnt oder mehrere Personen im Haushalt hat.
Bürgergeld: Wie bringen sich die Bundesländer ein?
Auch die Bundesländer und die Kommunen sind in die Umsetzung des Bürgergeldes eingebunden, insbesondere durch die Jobcenter. Sie fungieren als Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen. Dabei prüfen die Länder, dass die Ausgaben der kommunalen Träger den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Die Hauptlast der Finanzierung des Bürgergeldes liegt also beim Bund, während die Länder und Kommunen vor allem organisatorische Aufgaben übernehmen und gewährleisten, dass Mittel ordnungsgemäß verwendet werden.
Aktueller Stand der Bürgergeld-Reform
Die Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung auf den Weg gebracht. Das bisherige Bürgergeld soll künftig durch die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt werden. Laut der Webseite der Bundesregierung berät nach dem Beschluss des Kabinetts im Dezember 2025 nun der Bundestag über das Gesetz. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft tritt.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren