Nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine im Februar 2022 hatte die damalige Ampel-Koalition schnell reagiert: Geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern wurde das sofortige Recht auf Bürgergeld ermöglicht, sie bekamen also eine Sonderbehandlung, die andere Asylbewerberinnen und -bewerber nicht erhalten. Eine Regelung, die die schwarz-rote Koalition nun gekippt hat. In Zukunft bekommen aus der Ukraine geflüchtete Personen weniger Unterstützung. Doch was sind die Hintergründe – und kann der Staat dadurch überhaupt Geld sparen?
Bundesregierung beschließt weniger Unterstützung für Ukrainer
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde festgehalten, dass es einen Bürgergeld-Stopp für Ukrainerinnen und Ukrainer geben soll. „Das haben wir verabredet, dass die herauskommen aus diesem sogenannten Bürgergeld und ins Asylbewerberleistungsgesetz gehen“, bekräftigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dieses Vorhaben zuletzt laut der Tagesschau. Konkret sollen alle seit April 2025 aus der Ukraine Geflüchteten kein Bürgergeld erhalten – und auch alle, die zukünftig vor dem Krieg nach Deutschland fliehen.
Ein entsprechendes Gesetz, das am Mittwoch, dem 19. November 2025, im Bundestag verabschiedet wurde, hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ausgearbeitet, allerdings nicht aus Überzeugung, wie sie selbst klarstellte. „Mir gefällt es nicht. Das sage ich ganz offen“, hatte Bas laut der Tagesschau im Bundestag gesagt. Sie könne aber nicht anders, da das entsprechende Vorgehen im Koalitionsvertrag festgelegt sei. Bas würde es befürworten, dass weiterhin die Integration hochgehalten wird, da dies nachhaltiger und effektiver für den Arbeitsmarkt sei.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat durchgewunken werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Länder zum Boykott aufgerufen. „Dieser Rechtskreiswechsel ist ein Irrweg und muss sofort gestoppt werden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Sie glaubt, dass es eine Sabotage der Integration am Arbeitsmarkt sei, wenn man Menschen Leistungen kürzen und Weiterbildungen und Sprachkurse verweigern würde, die „vor Putins Angriffskrieg fliehen“.
Was bedeutet die neue Regelung für Ukrainer und den Bund?
Hintergrund von Bas‘ Bedenken ist vor allem die Änderung der Zuständigkeitsbehörde, die Geflüchtete aus der Ukraine betreffen wird. Die Tagesschau berichtete, dass nicht mehr die Jobcenter, sondern Behörden wie Sozialämter für die Geflüchteten zuständig sein werden. Kritik daran kommt unter anderem von den Arbeitsagenturen. Die Befürchtung: Ukrainerinnen und Ukrainer können in Zukunft nicht mehr so gut zu Tätigkeiten beraten und in Jobs vermittelt werden. Auch die Vermittlung in Sprach- und Integrationskurse sowie Qualifizierungsmaßnahmen könnte laut der Tagesschau ohne das Mitwirken von Jobcentern schwieriger werden.
Für Städte und Kommunen bedeutet die Änderung zudem mehr Arbeit, da sie für die Ämter und Behörden zuständig sind, die Ukrainerinnen und Ukrainer künftig betreuen sollen. André Berghegger vom Deutschen Städte- und Gemeindebund hat daher gefordert, dass die Mehrkosten ausgeglichen werden müssen, wie die Tagesschau berichtete. Demnach habe die Bundesregierung den Ländern bereits zugesichert, dieser Forderung nachkommen zu wollen und „zusätzliche und zwingend notwendige Kosten“ auszugleichen.
Betroffene Ukrainerinnen und Ukrainer müssen sich unterdessen auf weniger Geld einstellen. Sie erhalten anstelle von Bürgergeld nun Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese liegen laut einer Analyse von ZDF heute rund 20 Prozent unter dem Bürgergeld-Regelsatz, der 563 Euro beträgt. Der genaue Betrag hängt von individuellen Gegebenheiten ab. Für Alleinstehende gilt beispielsweise ein Betrag von 441 Euro.
Lässt sich mit dem Bürgergeld-Stopp überhaupt Geld einsparen?
Das Szenario rund um die neue Herangehensweise sorgt für Kritik, die von mehreren Seiten laut wird. Ein Grund dafür: Bisher hat die Zusammenarbeit der Jobcenter mit Ukrainerinnen und Ukrainern gut funktioniert, legt unter anderem eine Studie des Immigration Policy Lab (IPL) nahe. Mitautor Jens Hainmüller erklärte, dass sich sein Forschungsteam seit 15 Jahren mit internationalen Integrationsmaßnahmen beschäftigen würde und „noch nie“ einen derartig großen Effekt messen konnte, wie ihn der „Jobturbo“ für die ukrainischen Geflüchteten habe.
Ein weiterer Kritikpunkt dreht sich rund ums Geld. Das Arbeitsministerium geht laut der Tagesschau davon aus, dass sich trotz der geringeren Beträge, die den Geflüchteten aus der Ukraine gezahlt werden, kein Einsparungspotenzial für den Bund ergibt. Im Rahmen der Analyse von ZDF heute wird vorgerechnet, dass die wegfallenden Bürgergeldzahlungen im Jahr 2026 zwar für Minderausgaben in Höhe von rund 680 Millionen Euro sorgen dürften und Bund und Kommunen daher sparen könnten. Allerdings gebe es durch die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im selben Zeitraum Mehrkosten von 862 Millionen Euro für Länder und Kommunen. Als Grund wird ein erheblich höherer Verwaltungsaufwand angegeben, der vor allem die Kommunen betreffe.
Andreas Audretsch, Vize-Fraktionschef der Grünen, kritisiert laut der Tagesschau, dass die neue Regelung „auf beiden Seiten schlecht für das Land“ sei. Der Staat müsste mehr Geld ausgeben und gleichzeitig würden Ukrainerinnen und Ukrainer schlechter in Arbeit vermittelt werden. „Friedrich Merz will in einer aufgeheizten Debatte einen Punkt machen“, sagte Audretsch und behauptete, dass es der Regierung nicht darum gehe, Geld zu sparen. Merz wies diese Vorwürfe von sich – und reagierte auch auf die Aussagen von Bas. „Wir sind nicht in einer Koalition, um uns gegenseitig happy zu machen“, wird der Bundeskanzler von der Tagesschau zitiert. Stattdessen gehe es darum, dass die Koalition das Land voranbringe.
Hinweis der Redaktion: Die Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung beschlossen. Aus dem Bürgergeld soll die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ entstehen, die unter anderem schärfere Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger möglich machen soll. Bislang ist unklar, wann die neue Grundsicherung Gestalt annimmt. „Zu den Inhalten oder Zeitpunkten des laufenden Verfahrens können wir derzeit keine Angaben machen. Diese bleiben abzuwarten“, erklärte ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unserer Redaktion.
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