Seit 2024 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt, Arbeitgeber können sie digital abrufen. Das vereinfacht aber nur das Leben von Angestellten. Für Bürgergeldempfänger gilt diese Erleichterung nicht. Sie müssen im Krankheitsfall nach wie vor den Zettel vom Arzt beim zuständigen Jobcenter einreichen. Welche Fristen gelten und was passiert, wenn man das vergisst?
Krankheit: Welche Pflichten haben Bürgergeld-Empfänger?
Beziehende von Bürgergeld müssen eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen. Das legt Paragraf 56 des Sozialgesetzbuches (SGB II) fest. Die erste Krankmeldung kann zwar telefonisch oder digital beim Jobcenter erfolgen. Spätestens am vierten Kalendertag muss jedoch die ärztliche Bescheinigung in Papierform beim zuständigen Jobcenter eingegangen sein.
Wer diese Vorgaben einhält, ist während der Zeit, in der er krankgeschrieben ist, umfassend abgesichert. Ein ordnungsgemäß eingereichtes Attest vom Arzt befreit von sämtlichen Terminen und Mitwirkungspflichten beim Jobcenter. Man muss in dieser Zeit also keine Meldetermine wahrnehmen, ebenso wenig verordnete Maßnahmen oder Eingliederungsangebote.
Bürgergeld: Wie viel Krankengeld bekommt man?
Anders als Arbeitnehmer erhalten Bürgergeld-Beziehende kein Krankengeld. Das Bürgergeld wird laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit auch dann weitergezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert. Nach sechs Wochen schaltet das Jobcenter allerdings den Ärztlichen Dienst ein. Dieser verfasst dann eine Stellungnahme für das Jobcenter, wie lange die Krankheit voraussichtlich andauern wird.
Das Jobcenter kann auch tätig werden, wenn Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit bestehen. Grundlage hierfür ist Paragraf 275 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). In solchen Fällen darf eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) angeordnet werden. Als Indizien für berechtigte Zweifel gelten unter anderem:
- auffällig häufige Krankmeldungen,
- wiederholt kurze Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit oder
- Ärzte, die überdurchschnittlich viele Bescheinigungen ausstellen.
Bürgergeld: Was passiert bei Pflichtverletzung?
Besonders sensibel ist das Thema Fristen. Wer seine Meldepflichten verletzt, riskiert Sanktionen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wird das verspätete oder fehlende Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Pflichtverletzung gewertet. Die Folgen sind gestaffelt:
- Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf für einen Monat um zehn Prozent gekürzt.
- Bei einem erneuten Verstoß erhöht sich die Kürzung auf 20 Prozent für zwei Monate.
- Weitere Pflichtverletzungen können eine Minderung um 30 Prozent für drei Monate nach sich ziehen.
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