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  3. Heizungstausch und Sanierung: Diese Zuschüsse zahlt jetzt der Staat

Energiekolumne
25.01.2024

Heizen und Sanieren: Das ist neu bei der Förderung von Einzelmaßnahmen

Wer seine Heizung erneuert, bekommt Zuschüsse vom Staat. Es gibt neue Fördersätze und Regeln.
Foto: Daniel Reinhardt, dpa/dpa-tmn

Bis zu 70 Prozent Förderung zahlt der Staat für den Austausch einer Ölheizung oder Gasheizung. Wofür es das Geld gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Die gute Nachricht für alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die ihre Immobilie zukunftsfähig machen wollen: Trotz des Sparkurses der Bundesregierung winken nach wie vor sehr attraktive staatliche Zuschüsse bei einer energetischen Sanierung. Insbesondere bei der Förderung von Einzelmaßnahmen gibt es seit Anfang des Jahres Neuerungen.

Die wichtigste betrifft das Belohnungssystem für den Umstieg von einer alten Öl- oder Gasheizung auf eine Anlage, die mit erneuerbaren Energien heizt. In vielen Fällen winken hier nochmals höhere Zuschüsse als im vergangenen Jahr. Der Staat übernimmt neuerdings bis zu 70 Prozent der Kosten, beispielsweise beim Wechsel zu einer Wärmepumpe – bislang waren es maximal 40 Prozent. Allerdings sind die förderfähigen Kosten ab sofort auf 30.000 Euro begrenzt. Zuvor waren es 60.000 Euro. Nach den neuen Förderrichtlinien gibt es – bei einem Fördersatz von 70 Prozent – also maximal 21.000 Euro an Förderung, vorher waren es bis zu 24.000 Euro.

Grundförderung, Klima-Geschwindigkeitsbonus, Effizienz-Bonus

Die neue Heizungsförderung besteht dabei aus drei Bausteinen: Die Grundförderung von 30 Prozent steht grundsätzlich allen Hauseigentümerinnen und -eigentümern offen. Wer selbst im Haus wohnt und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von nicht mehr als 40.000 Euro hat, erhält einen Bonus von 30 Prozent oben drauf. Dritter Baustein ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung. Bis Ende 2028 liegt der Klima-Geschwindigkeitsbonus bei 20 Prozent. Danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent. Auch dieser Bonus kann nur genutzt werden, wenn das Haus selbst bewohnt wird. Für Wärmepumpen wird zudem ein Effizienz-Bonus von fünf Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. In der Summe sind jetzt maximal 70 Prozent Förderung möglich.

Wichtig der bei Heizungsförderung: Der Antrag kann voraussichtlich erst ab Ende Februar bei der KfW gestellt werden. Allerdings kann man jetzt schon seine alte Heizung gegen eine klimafreundlichere Anlage austauschen und den Förderantrag stellen, sobald das möglich ist.

Zuschüsse für Fassadendämmung, Dachdämmung, Fensteraustausch, Lüftungsanlage

Bei anderen Einzelmaßnahmen, wie einer Fassaden- oder Dachdämmung, dem Austausch alter Fenster oder dem Einbau einer Lüftungsanlage liegen die Zuschüsse weiterhin bei 15 Prozent. Wird zuvor durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhöht sich die Förderung um fünf Prozent.

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Was in diesem Zusammenhang neu ist: Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans steigen die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Maßnahme.

Fördergeld für individuellen Sanierungsfahrplan

Unabhängig von den Fördervorteilen ist der individuelle Sanierungsfahrplan generell sehr hilfreich. Er sorgt dafür, dass die einzelnen Sanierungsschritte sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Damit lassen sich Fehler und Mehrkosten vermeiden. Seit dieser Woche übernimmt der Staat nach einem zwischenzeitlichen Förderstopp auch wieder 80 Prozent der Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplan – maximal 1300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und bis zu 1700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

Und noch eine Neuerung gibt es bei den Einzelmaßnahmen: Wer das Sanierungsobjekt selbst bewohnt und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro hat, kann zusätzlich einen zinsverbilligten Ergänzungskredit in Anspruch nehmen. Damit können die nach Abzug der Förderung verbleibenden Kosten bis zu 120.000 Euro finanziert werden. Das gilt auch beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung. Um den Ergänzungskredit bekommen zu können, muss ein Zuwendungsbescheid oder eine Zuschusszusage zur Förderung der Einzelmaßnahme vorliegen. 

Zum Autor: Martin Sambale ist Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu, kurz eza!.

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